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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-06-09 · Heft 24 (9.6.1885) · p. Seite 387

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 24 (9.6.1885)
Date
1885-06-09
Page
Seite 387 (sequence 11)
Language
German
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S87 mosaischer Konfession vorhanden sind. Dieses Factum scheint der betreffenden Commiffion um so räthselhafter, da auf administrativem Wege weder vor 1809 noch nach dieser Zeit irgend welche Bestimmungen, welche den Juden das Recht, sich in Finnland niederzulaffen, zugestehen, erlaffen worden sind. Nur unter dem Deckmantel des Allerhöchsten Reskriptes vom 29. März 1858, wonach den Reservesoldaten und Matrosen, deren Wittwcn und Kindern das Recht, sich in Finnland niederzulaffen, zusteht, hätten Juden, die schon längst der Senatsanwalt Herr Monthomery das Wort. Redner wies darauf hin, daß das schwedische Gesetz in Finnland keine Anwendung mehr finden könne, seitdem Letzteres aufgehört hat, einen Theil des schwedischen Königreichs zu bilden. Außerdem machte er auf die Schwierigkeiten aufmerksam, auf die man bei der Ausführung der von der Commiffion empfohlenen, durch Nichts moiivirten Maßregel, nämlich der unfreiwilligen Emigration der Juden aus Finnland, stoßen dürfte. Da der größte Theil der jüdischen Bevölkerung schon ihre Zeit abgedient haben und welche das Gesetz gar nicht! so lange im Lande wohnt, daß die Juden unmöglich mehr im Auge hatte, sich eingeschlichen. ■ angeben können, zu welchen Städten eigentlich ihre Borfahren In Anbetracht des Gesagten fand es die Commiffion verzeichnet waren, so bleibt zur Befreiung des Landes von für nöthig, die Frage von der Ansäffigkeit der Juden den j dieser Bevölkerung Nichts übrig, als ein Schiff zu miethen Landesständen an's Herz zu legen, indem sie zugleich vor- | und dieselbe auf eine unbewohnte Insel, die noch keinem schlug, bis zur ausgemachten Sache das alte schwedische Gej Staate einverleibt ist, auszusetzen. setz, welches den Juden nur in einigen größeren Städten j In demselben Sinne, d. h. gegen die Anwendung des Schwedens, nicht aber in Finnland, den Aufenthalt gewährt, I schwedischen Gesetzes, äußerten sich auch die Herren Schauin Kraft treten zu lassen. Gegen diese, zum Mindesten komische! mann, Antel, Mechelin und Andere. Die Versammlung be- Ansicht der Commiffion, wodurch es einerseits nöthig geworschloß: das Gutachten der Commiffion zur Umarbeitung derben wäre, die im Lande schon ansässigen Juden zu vertreiben, j selben zurückzuüberweisen. E. B L. andererseits aber für eine nicht mehr existirende Bevölkerung! Turek, 20. Mai. (Privatmitth) Der Domänenhof der Gesetze zu creiren, wurde von sechs Mitgliedern protestirt, welche! Curländischen Gouvernementsregierung wollte auf Grund der darauf hinwiesen, daß das schwedische Gesetz sich überlebt! von Jgnatiew redigirten „temporären Vorschriften vom Z. hätte und bis zur entschiedenen Sache das Beibehalten des 19Rai 1882" sämmtliche jüdische Landbewohner, deren Con- 8tntu8 quo empfahlen. trade gegenwärtig abgelaufen sind, in kürzester Frist aus- Jn der Adelskammer wurden die Debatten durch den weisen, eine Maßregel, welche „lausende von Familien", die Gouvernementschef Herrn Alftan eröffnet, d. h. durch eine schon seit Jahrzehnten auf dem flachen Lande wohnen und Person, die mit der Lage der Juden und ihren Lebensbedindaselbst ihre Existenz fristen, hart getroffen hätte. Diese tief gungen in einigen Städten von Südfinnland gut bekannt ist. erschütternde Nachricht versetzte unsere Glaubensgenossen in Indem der Gouvernementschef darauf hinwies, daß die jndie größte Erregung und es wurden alsbald Schritte gethan, dische Bevölkerung der Stadt Helsingfors im Laufe der letzten um diese harte Maßregel rückgängig zu machen. So hat die zehn Jahre sich um das Doppelte vermehrt hätte und jetzt höhere Instanz der Curländischen Landesregierung zu deren 433 Seelen betrage, 220 Männer und 213 Frauen, also Gunsten diese Angelegenheiten entschieden,nämlich dahin: „daß 80 Familien etwa, erklärte er, daß diese Colonie in morakein gesetzlicher Grund vorliege, diejenigen Juden, die schon lischer Hinsicht über jedes Lob erhaben stehe; daß ihr Familienvor Erlaß der „Jgnatiew'schen Maßregel" auf dem flachen leben tadellos wäre und sie sich durchweg durch Nüchternheit Lande gewohnt hatten, aus ihrem Aufenthaltsorte auszuauszeichnen, ja daß Umgehung des Gesetzes nur eine Ausweisen." — Auch haben wir eine jüngst erlassene Verordnung nähme bildet, deshalb finde Herr Alftan keinen Grund zur des Polizeiministers in Riga von humaner Gesinnung zu Vertreibung solch einer nützlichen Bevölkerung; er fügte noch verzeichnen. Es war nämlich in jener Stadt bis jetzt Usus, hinzu, daß die Zukunft auf die gegenwärtigen Borurtheile daß die fremdstädtischen Studirenden jüdischer Consession des mit denselben Augen sehen werde, mit welchen wir jetzt auf dortigen Politechnikums, um Aufenthaltsrecht zu besitzen, alldie Inquisition des Mittelalters hinabsehen. — Diese Worte jährlich neue Pässe vorzeigen mußten, worauf ihnen dann von der riefen ein lautes „Bravo'." von Seiten einiger Mitglieder Polizei nur für die Dauer des im Paffe verzeichneten Zeitraumes hervor. Zum Schluß äußerte Redner seine tiefe Ueberzeugung, der Aufenthalt gestattet wurde. Diese Maßnahme hat nun daß die hochbegabte semitische Race, welche der Menschheit der gegenwärtige humane Polizeimeister aufgehoben und die die besten Religionslehrer, Staats- und Finanzmänner, Schrift- Anordnung getroffen, daß jeder in'S Polytechnikum eintretende steller, Cowponisten und Philanthropen geliefert hat. aus dem Jude bei einmaliger Vorzeigung des Paffes und der Auf. tausendjährigen Kampfe gegen Vorurtheil, Ignoranz und Haß, nahme-Karte von Seiten des Directors der genannten Hochals Siegerin hervorgehen würde. (Abermaliges Bravo!) schule, gleich den anderen Studenten anderer Confessionen Nach dieser vortrefflichen Rede des Herrn Alftan ergriff das Aufenthalts recht für die ganze Zeitdauer behält, in 24*

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