Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 24 (9.6.1885)
- Date
- 1885-06-09
- Page
- Seite 383 (sequence 7)
- Language
- German
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383 rhetorisch-heuchlerische Pathos sehr geschickt anzuwenden weiß.! Vereins Mitteldeutschlands" legte vr. M. Rahmer den ge- Jnhaltlichen Werth haben diese Reden, nach dem hier Ge-! druckten Lehrplan der Gemeinde-Religionsschule vor, der auf hörten zu urtheilen. ebenso wenig wie seine gebrandmarkten j acht Jahrescurse berechnet ist. Er zeichnet sich durch Voll- Parlamentsreden, denen wegen des kurzen Gedächtnisses des ständigkeit der Lehrgegenstände, sowie durch einsichtsvolle Herrn Hofpredigers bedenklich oft die objectioe Wahrheit fehlte.! methodische Bertheilung des Lehrstoffes aus und ist deshalb Hier in Köln soll Herr Stöcker in Vergleich zu andern Lei-1 ähnlichen Anstalten zur Berücksichtigung zu empfehlen. — stungen im Ganzen noch verhältnißmäß'g geschickt und ruhig! Hervorheben wollen wir noch, daß der Minister der öffentaufgetreten sein. Wir können aber selbst nach Anhörung! lichen Arbeiten den Mitgliedern der Conserenz die Verlängeseiner hiesigen Leistungen nur bedauern, daß der Verein sür rung der Gültigkeit der Retourbillets vom 24. bis zum christliche Volksbildung in Rheinland und Westphalen seine LI. d. M. bewilligt hat, was gewiß rühmend anzuerkennen ist. Ausgabe mit derjenigen gleich erachtet, die sich Herr Stöcker Posen, 25. Mai. (Privatmitth.) Sie haben vollkommen gesetzt hat, den wir, mag er auch Hof- und Domprediger Recht, wenn Sie in der Nummer vom 19. d. M. die Richsein, worauf gepocht zu werden scheint, für einen Volksvertigkeil der Correspondenz d. d. Frankfurt a. M., 7. Mai c. derber halten, der in den Versammlungen wahrlich kein bemängeln. — Auffallend ist, daß die „Franks. Zeitung" es Christenthum predigt. Ganz besonders hervorstechend an dem als zweifelhaft erscheinen läßt, ob daß Gesetz vom 23. Juli Auftreten des Herrn Stöcker ist übrigens seine maßlose Selbst gefälligkeit, die geradezu den Charakter der pharisäischen Auf 1847 noch Geltung haben kann, da ja hierüber gar kein Zweifel bestehen kann. Von einer juristischen Autorität wurde geblasenheit annimmt, sobald er von sich selber spricht. Unsere mir einmal folgender Auszug aus diesem Gesetze als noch örtlichen rheinischen politrschen Verhältniffe sind Herrn Stöcker jetzt giltig gegeben: Titel I. (von den bürgerlichen Verhaltspanische Dörfer." nisten der Juden) ist nur noch in Betreff der Civil- Mrtz, 22. Mai. Die hiesige Gemeinde ist angenehm standsgesetzgebung giltig. erregt worden, da am ersten Tage des Schabuoth-Festes der Titel II. kaiserl. Statthalter, Generalfeldmarschall von Manteuffel, die § 35—59 giltig. Synagoge besuchte. Die Mitglieder des Eonsistoriums und 8 60 u. 61 ungiltig. der Synagogenverwaltung gingen dem Statthalter entgegen, £ 62 giltig. und bei seinem Eintritt in den Tempel wurde von den Chören S 63—67 ungiltig. eine Hymne angestimmt. Der ehrwürdige Präsident des Cons? 68—69 giltig. sistoriums, Herr L. Morhange, der seit dem Tode des viel- § 70 ungiltig. betrauerten Rabbiners Bigart interimistisch dessen Functionen Von S 71 ist nur der 2. Passus bezüglich der versieht, hielt die Anrede an den Statthalter, der in sehr Rabbiner und Synagogenbeamten in Kraft (cf. Min. Rescript verbindlichen Worten erwiderte. j vom 10. Januar 1879, Min.-Blatt S. 51.) Magdeburg, 29. Mai. (Privatmitth.) Auch in unserer Endlich noch: 8 72 u. 73. Gemeinde pulfirt das Bereinsleben zu wohlthätigen Zwecken Nun ist allerdings richtig, daß die Ausgewiesenen, da in recht lebhafter Weise. So bestand schon seit 1836 ein sie russische Unterthanen sind, in die allgemeine Kategorie der Frauenverein zur Unterstützung Hülfsbedürftiger und neben jetzt Ausgewiesenen fallen; daß aber auf sie der § 71 des ihm noch zwei für Krankenpflege u. s. f. Alle drei kreuzten Gesetzes vom 23 Juli 1847, wie Sie bemerken, nicht sollte sich nicht selten in den Gegenständen ihrer Thätigkeit, und angewendet werden können, dürfte wohl nicht ganz richtig waren nachgerade in einen Schwächezustand gerathen. Auf sein, da es in der Verfügung vom 10. Januar 1878 ausden Antrag des Rabbiners vr. Rahmer verschmolzen sich drückich heißt: diese Vereine und reorganisirten sich im December 1882 mit „Dagegen muß es bezüglich der Annahme ausländischer Annahme neuer von vr. Rahmer entworfener Statuten. Die Jude« als Rabbiner und Synagogenbeamte, (oder als Zahl der Mitglieder stieg sofort auf 235, die im Jahre 1884 sich noch um zehn vermehrte. Der Verein wirkt nach allen Seiten höchst wohlthätig und die Damen treten dabei per- Dienstboten) bei den Vorschriften des § 71 des Gesetzes vom 23. Juli 1847' bisauf Weiteres bewenden." Wenn nun aber gefragt wird, wieso die Ausweisung sönlich mit ihrer Hülfeleistung ein. Im verfloffenen Jahre gerade gegen die jüdischen Gemeindebeamten mit besonderer beliefen sich die Einnahmen auf 2794 M. und ebenso viel Strenge geübt wird, so glaube ich in der Lage zu sein. Ihnen die Ausgaben, worunter jedoch der Ankauf von Effecten die wahre Beranlaffung hierzu angeben zu können. Im Mai 814 M. beanspruchte. Das Vermögen des Vereins belief sich v. I. beschwerte sich ein inländischer Anonymus beim Minister bereits auf 4729 M. — Der am 25. und 26. d. M. tagenüber die Concurrenz seitens seiner polnischen Collegen und den siebenten Conserenz des „Israelitischen Cultusbeamten- Unterzeichnete das in Posen aufgegebene Gesuch (das der Er-