Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 24 (9.6.1885)
- Date
- 1885-06-09
- Page
- Seite 382 (sequence 6)
- Language
- German
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382 versuchte. Wir sind eben aus deni Zeitalter des Absolutis-! dürfen uns überall nur auf das Gesetz und dessen Geltung mus und der Aristokratie herausgetreten, und können und! verlassen und stützen. Deutschland. Kosten der Pensionscasse, nach Berhältniß ihrer Beiträge zur Unterhaltung der Anstalt aufzubringen haben; der Borstand Berlin, 31. Mai. Der Cultusminister hat angeordnet, i der Gemeinde habe sich dazu auch bereit erklärt. Hierauf daß Erhebungen darüber angestellt werden, in welchem Maße! wurde erwidert, daß der Vorstand zu einer solchen Erklärung in den öffentlichen Schulen für die religiösen resp. confeffionellen Minoritäten der Religionsunterricht ertheilt wird oder in Zukunft wird ertheilt werden können. ohne die Gemeinde zu fragen, kein Recht gehabt habe. Der Gerichtshof wies die Kläger ab. Die israelitische Gemeinde zu Hechingen habe zur Zeit des Fürstenthums Hohenzollern» Stuttgart, 27. Mai. (Privatmitth.) Nach der Sta-' Hechingen neben der bürgerlichen Gemeinde einen besonderen tistik der evang. Landeskirche Württembergs sind im Jahre! Verband gebildet, welcher, abgesehen von dem Besitze einer 1884 zu derselben 3 Israeliten übergetreten: es sind Aus- Markung, alle Kennzeichen einer politischen Gemeinde an sich länder, die in Württemberg dazu vorbereitet werden. Die trug. Als der Anschluß des Fürstenthums an Preußen erfolgte, israel. Gemeinde Baisingen feierte das 25j. Jubiläum ihres | habe die preußische Regierung nur erklärt, die Judenschaft Lehrers Kahn in höchst würdiger Weise. Den Gottesdienst! sei bloß eine Cultus Gemeinde, die dem Stadtschultheißen leitete Bezirksrabbiner vr. Jarazewsky in Mühringen. Der unterstellt sei. Die israelitische Gemeinde sei eine Corporation, Bezirksschulinspector und der katholische Ortsgeistliche bethei ligten sich ebenfalls am Gottesdienst und an der Feier. Dem Jubilar wurden werthvolle Geschenke überreicht und briefliche und telegraphische Glückwünsche überbracht. — Seit mehreren Jahren wehrt sich wieder die Zahl der Candidaten der jüdischen Theologie. Während jedoch in Württemberg für die welche, durch die Rechtsordnung anerkannt, als solche das Recht habe, Beschlüße zu soffen und Vertreter zu wählen; da sie aber einer bestimmten Berfaffung ermangele — die alten Gemeinde - Statuten konnten nicht mehr aufgefunden werden; es sollen aber vor mehreren Jahrhunderten solche existirt haben —, könne nur eine Generalversammlung als Ausbildung der evangelischen und katholischen Seminaristen,! Repräsentant und die Entscheidung der Mehrheit in derehe sie auf die Universität abgehen, gesorgt ist und der Staat! selben als rechtsverbindlicher Beschluß für die Gesammtheit fast sämmtliche Kosten dafür bestreitet, fehlt es den jüdischen angesehen werden. So könne auch nur durch Zustimmung Candidaten sowohl an Gelegenheit zur Vorbereitung wie auch der Mehrheit einer Generalversammlung die Gesammtgemeinde rechtskräftig zu den beantragten Leistungen angehalten wer' den. Eine solche Zustimmung sei nicht erfolgt; deshalb sei der Rechtseinwand der Beklagten wegen mangelnder Competenz des israelitischen Gemeinde-Vorstandes als zutreffend zu erachten und könne eine Verbindlichkeit der Gemeinde zur Uebernahme einer Verpflichtung nicht anerkannt werden. 27. Mai. Im christlichen Bolksbildungsverein an Stipendien für die Gymnasiumszeit, sodaß den Vätern auf dem Lande durch die Vorbereitung auf dieses Studium sehr große Kosten entstehen. Frankfurt a. M., 27. Mai. Vor dem zweiten Civil' senat fand die Verhandlung des Curatoriums der höheren Bürgerschule, jetzt Real-Progymnasium zu Hechingen gegen die israelitische Gemeinde zu Hechingen statt. Der Klagantrag ging dahin, zu erklären, daß die Beklagte verpflichtet sei, zur sprach gestern Hofprediger Stöcker aus Berlin zweimal. Nach- Aufbringung der aus den Einnahmen des Pensionsfonds mittags in einer Vereinssitzung. Abends in einer öffentlichen nicht gedeckten Pensionen der Lehrer genannter Schule zu Versammlung. Da es sich um das erste Auftreten des Herrn Hechingen alljährlich in vierteljährigen Raten einen nach dem Hofpredigers in der rheinischen Metropole handelt, ist viel- Verhältniß der zeitweiligen jährlichen Beiträge des Staates leicht das Ilrtheil von Interesse, welches die „Köln. Ztg." und der Stadtgemeinde, sowie einen zur Unterhaltung der über den „volksvergiftenden Rassenhetzer" (wie das Blatt ihn höheren Bürgerschule zu bestimmenden Zuschuß zu zahlen, nennt) fällt. Es heißt in dem Berichte. „Herr Stöcker fand Die israelitische Gemeinde weigerte sich, ihre Rate zu bebeide Male großen Beifall, wie bei der vorsichtig zusammenzahlen und wurde diese vorschußweise von der Staatskasse gesetzten protestantisch muckerischen Versammlung nicht anders entrichtet. Kläger behauptete, daß nach einer Verordnung zu erwarten war. Herr Stöcker ist ein sehr gewandter Volksdes Cultusministers Dr. Falk die Landescaffe, die Stadtredner, der über einen Phrasenreichthum gebietet wie irgend gemeinde zu Hechingen und die israelitische Gemeinde die ein seichter Kanzelredner, der, wo die Gründe fehlen, das