Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 24 (9.6.1885)
- Date
- 1885-06-09
- Page
- Seite 384 (sequence 8)
- Language
- German
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384 bärmliche vielleicht noch mit einigen Berufsgenoffen berathen j haben mochte) — „Der Kontor* und Schächter-Berein zu Posen". Hierauf erging die in wörtlicher Abschrift beifolgende Antwort, zu der ich nichts weiter zu sagen habe, als daß es einen „Kontor- und Schächter-Verein", oder überhaupt einen Verein mit ähnlicher Bezeichnung hier gar nicht giebt, und ich habe mir bei Durchsicht des qu. (mir im Ori-! ginal vorliegenden) Schreibens sofort gesagt, daß nur ein! bei der Besetzung einer Gemeindebeamten-Stelle Zurückgesetzter! diese Antwort provocirt haben kann i>s' 100721-01 70--D! Posen, den 5. Juni 1884. Ober-Präsident der Provinz Posen. i Die an den Herrn Minister des Innern gerichtete Bor* > stellung ohne Datum, betreffend die Beschwerde wegen An-! stellung russisch-polnischer Ueberläufer als jüdische Kultus-! beamte, ist mir zur Erledigung zugefertigt worden.! Infolge dessen eröffne ich dem Kantor- und Schächter- Berein, daß die Königlichen Regierungen hier und in Bromberg die Einwanderung ausländischer Kultusbeamten in keiner! Weise begünstigen, sondern durch strenge Anwendung des § 71 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 dem Eindringen derselben thunlichst entgegenzuwirken suchen. Nur ausnahmsweise ist die einstweilige Verwendung eines Ausländers gestattet worden, wenn zum Aufenthalte desselben im Jnlande die Genehmigung bereits ertheilt und zugleich der Nachweis erbracht wurde, daß Meldungen geeigneter Inländer nickt eingegangen waren, oder wenn jener Ausländer mit der Genehmigung zum Aufenthalte schon Jahre hindurch im Jnlande gelebt und an anderen Orten als Kultusbeamter fungirt hatte. Durch dieses den bestehenden Vorschriften entsprechende Verfahren ist den inländischen Bewerbern um Beamtenstellen bei Synagogengemeinden ein ausreichender Schutz gewährt, so daß sür den Kantor- und Schächter-Berein ein Grund zur Beschwerde nicht vorliegt. Der Ober-Präsident, Wirkliche Geheime-Rath gez. Günther. An den Kantor- und Schächter- Berein. No. 3505/84. O. P. Hierselbst. Da nun aber einmal das Rad ins Rollen gekommen war, so erließ der Minister des Innern unterm 30. Septbr. 1884 eine Verfügung an die Regierungen des Inhalts, daß nunmehr genau auf Durchführung des qu. § 71 gehalten werden soll. Ich habe nur s. Z. diese Ministerial-Verfügung flüchtig durchgelesen; wenn ich nicht irre, hieß es darin ausdrücklich, die mittelst Verfügung vom 30. Januar 1851 den Regierungen ertheilte Ermächtigung zur Ertheilung der im ß 71 erwähnten Genehmigung werde nun zurückgezogen. Ich habe hinzuzufügen, daß die hiesige Kgl. Regierung den Gemeinde-Vorständen des Regierungs-Bezirks den Inhalt der beregten Ministerial-Verfügung vom 30. Septbr. 1884 mittheilte und daran die Aufforderung knüpfte, sämmtliche im Amte befindlichen Kultusbeamten namentlich anzugeben. Hierauf erfolgt nun die Ausweisung der Ausländer, welche wie ich aus der Provinz höre, allerdings mit Strenge geübt wird. B. Bochum, 26. Mai. (Privatmitth.) Ende März hielt der israelitische Kentral-Armenverband sür Rheinland und Westfalen seine diesjährige Generalversammlung ab. Wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, sind im Ganzen an 864 Personen M. 2939,50 verausgabt worden, was durchschnittlich pro Kopf M. 3,40 macht. Die Ausgaben waren gegenüber dem Vorjahre etwas größer, was theils in der Rückkehr mittelloser Glaubensgenoffen aus Amerika, theils in der Ausweisung russischer Juden aus Berlin rc. seinen Grund hat. Auch Rumänien, das durch seine schmachvolle Behandlung der Juden zu trauriger Berühmtheit gelangt ist, stellte zu den Unterstützungsempfängern ein ganz beträchtliches Kontingent. Wenn man die Verhältnisse dieses unglücklichen Landes, sowie aller übrigen Länder, wo Recht und Gerechtigkeit noch immer auf schwankendem Boden ruhen, einigermaßen überschaut, so muß man in der That zu der Ueber-! zeugung gelangen, daß das alte Lied: ypox n? '2 2~pr, das unsern Vorfahren schon an der Wiege ihres ^Bolksthums vorgesungen wurde, auch heute noch im wahren j Sinne des Wortes seine betrübende und niederbeugende Gel- > tung hat. Diesen traurigen Verhältnissen muß seitens der Unterstützungsvereine vielfach Rechnung getragen werden und wird dein gegenüber das an und für sich lobenswerthe Ziel — den Strom der Wanderbettelei so viel als möglich einzudämmen — noch lange Zeit ein frommer Wunsch bleiben. Jedenfalls würde eine weitere Ausdehnung des Unterstützungsverbandes auf diejenigen Gemeinden Rheinlands und Westfalens, die vom Vororte Bochum nicht allzu weit entfernt sind, die Bestrebungen des Verbandes sehr wesentlich fördern; denn der Gedanke, bei dem entwürdigenden Handwerk der Wanderbettelei nur auf ganz wenige Orte angewiesen zu sein, ist für den Armen zweifelsohne von sitt- , licher Einwirkung, wenn er zu dem Bewußtsein erwacht, daß die lästige Ueberhandnahme des Wanderbettels, welche so viele moralische Gebrechen in ihrem Gefolge hat, ganz energisch zu einschränkenden Maßregeln zwingt. Diese Ansicht wurde auch in der Versammlung vielfach kundgegeben; und wir hoffen, daß sie in immer weitere Kreise dringt und daß im Laufe des Jahres mehrere neue Gemeinden, die unserm