Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 23 (2.6.1885)
- Date
- 1885-06-02
- Page
- Seite 365 (sequence 5)
- Language
- German
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365 Laufe des Jahres 1881 in Preußen wegen Verbrechen oder! Vergehen verurteilten Personen machten die Katholischen j 35,97 Procent aus, die Evangelischen 62,84 Prozent, die ‘ Inden 1,08 Procent und die Sectarier 0,11. Es kamen auf 100 Köpfe der katholischen Bevölkerung 0,87 Verurtheilte, auf 100 Protestanten 0,73, auf 100 Juden 0,65, auf 100 Sectarier 0,39. Man sicht schon hieraus, daß die antisemitische Behauptung von dem großen Antheil der Juden am Berbrecherthum vollständig erlogen war, da die Juden hierin1 von den Katholiken um 0,22 Procent, und von den Protestanten um 0,8 Procent übertrosscn werden. So ergab sich auch, daß auf 1000 Katholiken 0,41, aus 1003 Protestanten 0.32, auf 1000 Juden 0,29 zu Zuchthaus verurtheilt wurden, also auch hier weniger Juden als Katholiken und Protestanten. Der Verfaffer zieht hieraus den Schluß, als „allgemeine Regel, daß die Anhänger der Religionen, welche nicht die Majorität in einem Lande besitzen, welche namentlich nicht die herrschenden sind, viel seltener dem Strafgesetz und dem Strafrichter verfallen, als die Gläubigen der religiösen Majorität, und daß dieser Vorzug der Minoritäten um so größer ist, je geringer die Zahl ihrer Bekenner einerseits ist und je schroffer und feindseliger ihr andererseits die herrschende Kirche gegenüber steht. Es ist dies ein sociales Gesetz, welches in allen Ländern mit verschiedenen Religionen gleichmäßig Anwendung findet, ein sociales Gesetz, welches die geringe Criminalität der Protestanten in Frankreich und Italien, die der Katholiken in Norddeutschland und den Niederlanden, die der Juden in den gesammten Ländern des westlichen Europas mit erklärt." Der Verfaffer versucht dies auch volkspsychologisch zu erklären. Jemehr die Bekenner der Minoritätsreligionen sich der Gesammthcit amalgamiren, desto mehr verwischt sich auch der Unterschied in der Criminalität. Ter Vers, behauptet, „daß die jüdische Criminalitätsziffer seit der völligen Emanzipation nicht mehr in dem Grade hinter den Quoten der übrigen Confesfionen zurückblieb, wie es wohl früher der Fall war." Dafür hätte er allerdings statistischen Beweis antreten müffen, was er nicht gethan. So lange müssen wir es noch als hypothetisch ansehcn. Was die Provinzen betrifft, so bildet die jüdische Criminalfrequenz folgende Scala: Posen mit 94, Schlesien mit 86, desgleichen Königsberg, Hannover mit 68, Schleswig-Holstein mit 65, Marienwerder mit 60, Sachsen mit. 59, Berlin mit 56, Heffen mit 55, Frankfurt mit 53, Stettin mit 46, Westfalen mit 41, Thüringen mit 39 und Rheinpreußen mit 37 Verurtheilten auf 10 000 Juden. Tiefe Zahlen beweisen dem Verfaffer, daß die Anhänglichkeit an den alten religiösen Satzungen keinen Einfluß auf die Criminalität habe, was sich ebenfalls bei den Katholiken erweist. Er sagt: „in den Gebietstheilen des ehemaligen Königreichs Posen, ebenso in Schlesien ist das jüdische Element zahlreicher als in irgend einem anderen Thcile in der Monarchie, und ebenso ist der Pauperismus und ökonomisches Elend in den verschiedensten Arten und Formen in diesem Schmerzenskinde des preußischen Staates unter der jüdischen Einwohnerschaft verbreiteter als unter ihren Glaubensgenossen in irgend welchem Theile des Gebietes der schwarz-weiß-rothen Flagge. Beide Thatsachen zusammengenommen erklären es zur Genüge, daß auch das jüdische Element unter der Bevölkerung dieser Gegenden von dem Gesammtzuge der dortigen Crimiminalität nicht verschont bleibt." Es ist nachgewiescn, daß nicht nur jedes Land, sondern auch jede Provinz, jeder Kreis, ja sogar jede Stadt ihr Schooßverbrechen hat, daß nicht nur jedes Alter, sondern auch jedes Geschlecht, jeder Berussstand eine bestimmte strafbare Handlung mit besonderer Vorliebe srequentirt. Aehnliches hat man bezüglich der Religion behauptet, und antisemitische Statistiker sprechen nun von einem Schooßvergchen der jüdischen Religion, als welches sie die Hehlerei, den Betrug, die Urkundenfälschung und den Bankerutt bezcichnete. Man ging dann weiter und wollte diese angeblichen Schooßverbrechen mit dem jüdischen Volkscharakter in Verbindung bringen. Der Verfasser stigma'isirt dieses Vorgehen als ein „Herabziehen der Statistik von ihrer hehren Höhe in die Straßengosse". Und doch ist das Jndenthum die Religion, "welche die Achtung vor dem Eigcnthum des Nächsten und seinem Vermögen in dem Grade cultivirte, daß sie die Verrückung eines Grenzsteines dem abscheulichen Verbrechen der Bestialität gleichsetzt, aus welche bekanntlich das mosaische Recht die Todesstrafe setzt." Zur Widerlegung stellt der Verfasser aus Grund der statistischen Angaben folgende Reihenfolgen zusammen. Tie katholische Bevölkerung betheiligt sich am stärksten an den Münzdclicten, demnächst an den Verbrechen gegen das Leben; hieraus folgen: Beleidigungen des Laudesherrn, Raub und Erpreffung, Sachbeschädigung, Hehlerei und Diebstahl, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung, Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung wie gegen die Sittlichkeit, Beleidigung, Unterschlagung, Meineid, Betrug und zuletzt Bankerutt. Bei den Protestanten gestaltete sich die Reihenfolge so : Unterschlagung, Betrug, Beleidigung, Verbrechen gegen die Sittlichkeit, gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen gegen die öffentliche Ordnung, Bankerutt, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hehlerei, Beleidigung des Landesherrn, Raub und Erpressung und Münzvergehen. Bei den Juden gruppiren sich nach ihrer Häufigkeit die Verbrechen und Vergehen: Bankerutt, Meineid, Betrug, Raub und Erpressung, Mnnzverbrechen, Urkundenfälschung, Beleidigung, Vergehen gegen die öffentliche Ordnung, Hehlerei, Verbrechen gegen die Sittlichkeit, gemeingefährliche Delicte, Körperverletzung, Wider- > stand gegen die Staatsgewalt, Verbrechen gegen das Leben,; Diebstahl, Sachbeschädigung und Beleidigung des Landes-