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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-05-26 · Heft 22 (26.5.1885) · p. Seite 354

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 22 (26.5.1885)
Date
1885-05-26
Page
Seite 354 (sequence 10)
Language
German
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354 (Herr L. D. Jaffe hat dem hiesigen Lokaldieser Bestimmung wäre, da ein eigens - dazu auzustellender ComitS der Alliance angehört.) Waisenvater, wenn er dje Kinder gewiffenhaft verpflegen. Ich vermache dem hiesigen israelitischen Armeuverein 500 M. und ein tüchtiger Lehrer, sowie die besonders zu miethen- „ „ der hiesigen Synagogen-Gemeinde 3000 M. mit den Räumlichkeiten zu viel Mittel in Anspruch nehmen würder Bestimmung, daß die Zinsen dieses Capitals; den, die nicht ganz im Verhältniß zu dem bei der confessioalljährlich an meinem Todestage an 10 unbenellen Elementar-Schule einer kleinen Stadt doch immer nur scholtene jüdische Arme vertheilt werden sollen, in bescheidenem Maße zu erwartenden Erfolgen stehen wür- „ „ der jüdischen Corporation in Miloslaw 1500 den. Es wurde daher der Plan von Professor L. acceptirt, (Herr Jaffe war in Miloslaw geboren.) j bte aufzunehmenden Waisenkinder stets in Pension bei „ „ meiner Bedienungsfrau I. U. als Dank für die! dem jeweiligen Rabbiner sein sollen. Es würden hiermir geleisteten treuen Dienste die Zinsen eines durch die Zöglinge nicht nur eine voraussichtlich sorgfältigere Capitals von 3000 Mark auf Lebenszeit. Nach dem Tode der I. U. soll das Capital in zwei gleichen Theilen an jüdische und christliche Arme vertheilt werden. Ich errichte mit einem Capital von 30000 Mark hiermit eine L. D. Jaffe'fche Familienstiftung. Mit dem Ablauf von 30 Jahren soll die Stiftung erlöschen und das Capital an den Magistrat Hierselbst gezahlt werden mit der Bestimmung, daß derselbe alljährlich an meinem Todestage die Zinsen hiervon je zur Hälfte an jüdische und christliche Arme der Stadt Posen vertheilte. Ich bestimme, daß die von mir an verschiedene Personen gewährten Darlehen bis zu 500 Mark nicht durch Klage oder sonstige Zwangsmaßregeln eingezogen werden dürfen. 3000 Mark zu den Kosten meiner Beerdigung und Bertheilung des Restes an Arme, die Zinsen des Restes meines Nachlasses vermache ich meiner Verwandten . . . für die Dauer ihres und gewissenhaftere Erziehung erhalten, sondern der Rabbiner würde auch stets außer seinem Gehalte eine nicht unbedeutende Extra-Einnahme haben und außerdem würde auch aus dem qu. Fond ei» entsprechender Betrag an die Elementarschule zu deren Hebung verwendet werden können. — Aus dem Nachlaß 200 000 Mark zu noch naher anzugebenden Zwecken und für die Synagogen-Gemeinde Bojanowö aus dem Nachlaß 90 000 Mark, damit dieselbe stets, selbst wenn die Mitglieder allmählig verziehen, den Cultus unterhalten können. Hierzu hat der älteste Sohn aus eigenem Mitteln 100000 Mark für Jarotschin, der zweite 60000 Mark für Bojanowo zur Gründung und Unterhaltung einer jüdischen Lehranstalt zugefügt. — Der Plan bezüglich des Waisenstiftes soll noch nicht festgestellt sein; es werden darüber noch Unterhandlungen gepflogen. — Auf das in der jüngsten Nummer enthaltene Referat aus Posen, resp. auf den Schlußpassus muß ich, um gerecht zu sein, bemerken, daß die Polizeibehörde mit möglichster Nachsicht verfährt. Meiningen, 12. Mai. Gestern fand hier vor der Strafkammer II. die Verhandlung statt in dem Beleidigungsproceß, welchen der Magistrat und die jüdischen Mitglieder der Lebens. Nach deren Ableben fällt das qu. Capital Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin gegen den Oberder Synagogen-Gemeinde zu, die dasselbe unter sörster Cochius angestrengt hatten. Cochius hatte in der Ansammlung der Zinsen als Beitrag zum Bau j sattsam bekannten Manier antisemitischer Winkelblätter über eines jüdischen Krankenhauses 10 Jahre asserdie „Juden" in der Berliner Stadtverwaltung raisonnirt und viren eventuell alsdann zu anderen wohlthätigen I wurde wegen öffentlicher Beleidigung der jüdischen Mitglieder Zwecken verwendet werden soll.; der Stadtverordnetenversammlung zu 100 M. Geldbuße ver- Posen, 15. 7. 84.; urtheilt. In Betreff des Magistrats konnte nicht erwiesen gez. Louis D. Jaffe.! werden, daß derselbe vom Angeklagten gemeint sein müsse. Demnächst habe ich zu berichten, daß der im vorigen! Monat in Lang-Guhle bei Bojanowo verstorbene Ritterguts-' besitzer Abraham Rohr, Schwager des verstorbenen Abgeordneten Eduarv Laster, u. A. 15000 Mark für das hier zu gründende Lehrer-Seminar und 8000 Mark für den hiesigen Talmud Thora-Berein legirt hat. Eine großartige Stiftung ist von ihm zur Gründung einer Waisenknabenan- O esterreich-Ungarn. Prag, 10. Mai. Die Enthüllungen des I)r. Brimann (s. vor. Nummer) konnte Rohling nicht ohne Antwort lassen. Und wie giebt er sie? Ein Telegramm berichtet darüber: „Der bekannte Antisemit Professor Rohling erklärt, den I>r. Brimannus niemals gesehen, (das ist stark; da Brimann statt in Jarotschin, seiner Geburtsstadt gemacht. Es wurde j Briefe von Rohling producirt hat, so muß es sich zeigen, aber seinem Schwiegersohn, dem Professor Löser aus Heidel-' wer Recht hat! Red.) noch viel weniger bei ihm Talmud geberg vorgestellt, wie inoportun die buchstäbliche Befolgung lerut zu haben. Eine mündliche oder schriftliche Aeußerung,

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