Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 22 (26.5.1885)
- Date
- 1885-05-26
- Page
- Seite 352 (sequence 8)
- Language
- German
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352 suchte. Ganz wie dem Talmud die Sammlung der „Zeug--ganz gleicher Weise behandelte — so sprach doch Paulus die nisse (Adojothl", die Mischna des R. Akiba u. m. voranvöllige Aufhebung des Gesetzes aus. Demungeachtet verging ging, so besaß auch das römische Recht seine ersten Sammj eine verhältnißmäßig nur kurze Zeit und das zur Kirche sich lungen, die jedoch unzulänglich waren, dann in den Codex j ausgestaltende Christenthum begann an eineiu hierarchischen Theodosianus ausgingen, welcher wiederum zur Grundlage und cultuellen Aufbau zu arbeiten, der in Mannigfaltigkeit des Codex Justinianeus, also des Corpus Juris diente. Mit j und casuistischer Ausarbeitung dem talmudischen nichts nachdem Beginne des sechsten Jahrhunderts hört die Entwicke^ gab, und zwar sowohl in der abendwie in der morgenlung des römischen Rechtes und des Talmuds auf, beide be-! ländischen Kirche. In diesen Cultus wurde ein Ersatz für herrschen aber, so wie sie sind, die folgenden Zeiten. — das mosaische Opfer ausgenommen, ein weitläufiger Gebet- Wir begnügen uns mit diesen Andeutungen, welche die! apparat für ihn geschaffen, ein massenhaftes Ceremonialwesen, Zeitgenofienschast und die Gleichmäßigkeit des Entwickelungs- J Speisegesetze für die Fastenzeit, Feste, die zum Theil die ganges erweisen. Wirst man nun einen prüfenden Blick in > mosaischen reproducirten, nicht bloß ein vielzegliedertes Priesterbeide Rechtsbücher, wie sie die Endergebnisse einer langen > chum geschaffen, sondern für dasselbe Vorschriften bis aus Geistes-und Lebensarbeit enthalten, so wird man zwar höchst! die nach Beranlasiung wechselnden Farben der Gewänder zahlreiche Verschiedenheiten in Principien und in Details, in! der sunctionirenden Geistlichen u. s. w. Wer das Ritual Anordnung und Ausdrucksweise sinden, aber auch die Aehnlich-: und die gesammte Liturgie der katholischen, griechischen und keilen in der ganzen Tendenz und in der casuistischen Be--; sog. morgenländischen Kirchen in Betracht zieht, wird dem Handlung werden uns nicht entgehen. Die römische wie die 1 talmudischen Cultus weder die Ausdehnung, noch das Detailtalmudische Rechtsentwickelung hatten beide dieselbe Tendenz,! material, noch die Casuistik vorwersen können, sondern in dieselbe Ausgabe: das individuelle Leben der Willkür und! jenen, allerdings mit noch mehr ostensiblen Motiven, mit Despotie, der Zersetzung und Auslösung gegenüber zu schützen,; mehr Kunst und Pomp, dieselbe Tendenz, den gleichen Cha- und Gesetz und Ordnung bis für die kleinsten Acte des Lebens! rakter wie in dem talmudischen wiederfinden und so auch festzustellen; wobei die römische vielmehr den Widerstand für die cultuelle Seite ein Erzeugniß jenes Zeitalters erkennen, gegen die politische Tyrannei und Gewalt durch die festej das von derselben Geislesströmung getragen und ausgebildet Regelung in allen Besonderheiten des privaten Lebens im | worden. — Daß aber auch hier ein analoges Recht nicht Auge hatte, während die talmudische der Willkür und Zer- § fehlte, versetzte sich die Kirche auch aus das Rechtsgebiet, setzung entgegentrat, welche das jüdische Leben aus der Be-! eignete sich große Theile desselben an und schuf das canorührung mit allen übrigen Völkern, aus der Zerstreuung unter! nische Recht. Ausgehend hierbei vom mosaischen Recht, aber diesen zu fürchten hatte. Hier, wie dort, galt es, die Fixirung! nach eigenen Verhältnissen und Absichten bald sich erweiternd, aller Lebensnormen, allerdings im Talmud sowohl aus dem bald sich noch beschränkend, verfolgte dieses canonische Recht Gebiete des Rechts, als aus dem des Cultus. Hierbei ist nun jeganz den Weg des talmudischen, das Leben des Individuums doch durchaus an keine Abhängigkeit der einen von der anderen, in bestimmte Normen fastend und deshalb sich casuistisch oder daß die eine ihren Impuls von der anderen erhalten! verstaltend. habe, zu denken, wie wir a. a. O. erwiesen zu haben glauben. Wir brauchen hier in das Nähere nicht einzugehen; das Wir werden also um so mehr daraus hingewiesen, daß die j Gesagte scheint uns genügend, um zu erweisen, daß neben Gleichheit beider Erscheinungen, die Verwandtschaft beider und nach dem Talmud, zumeist unabhängig, sich dieselbe Geislesprodukte aus einer gleichen inneren Lebensströmung Geistesrichtung aus einem völlig gleichen Wege in mehrfachen und Geistesrichtung zu erklären ist. großartigen Gebilden in Recht und Cultus verwirklicht hat. Bezieht sich dies aber nur auf das Rechtsgebiet, und welche ungeheuere Gebiete der Menschheit für lange Zeiten besitzen wir dagegen im Talmud eine ganz gleichartige Durchbeherrschten und noch heute von Einfluß und mehrfacher Gelarbeitung des Cultus, was für den Talmud um so näher | tung sind. Diese Erscheinungen wüsten zusammengefaßt und lag, als für ihn das jus auf der Religion beruhete, und er > in ihrem Wesen begriffen werden, um auch den Talmud wiederum alles religiöse Leben zu einem jus um gestaltete — richtig zu verstehen. Er wird dann nicht mehr isolirt erso haben wir doch eine ebenfalls gleichartige Erscheinung scheinen, und alle die Beiwörter, die man ihm gewöhnlich aus jenem Zeitalter auch auf dem Gebiete einer anderen beilegt, werden als unzutreffend, ja als falsch und ungerecht Religion. Bekanntlich hat sich das Christeuthum von dem erkannt werden. Man kann ihm die Autorität, die er in mosaischen Gesetze losgesagt. Wenn auch Jesus nach den seinem Kreise gleich dem römischen Recht, dem canonischen ihm zugeschriebenen Reden bei Moses und den Propheten Recht und dem Kirchencultus besaß und zum Teil noch bestehen blieb und sich nur gegen die traditionelle Satzung sitzt, absprechen; man kann ihn vom modernen Gesichtspunkte (der „Pharisäer") erklärte — obschon er selbst die Ethik in aus als eigenartig und der modernen Eutwickelung entgegen