Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 20 (12.5.1885)
- Date
- 1885-05-12
- Page
- Seite 320 (sequence 8)
- Language
- German
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320 rituellem Gebrauche den Knaben gelödtet. Namentlich war es ein Fteischermeister Behrent, Katholik, der sich Mühe gab, das Gerücht zu verbreiten und den Verdacht auf einen gewissen Josephsohn zu lenken, der vor Jahren einmal Schächter gewesen. Dieser und noch ein Jude wurden zur Untersuchung gezogen, aber nachdem iie ihr Alibi bewiesen, wieder entlassen. Nunmehr lenkte sich vielmehr der Verdacht auf den Behrent, und es ergaben sich für die Staatsanwaltschaft so viele Judicien gegen ihn, daß er angeklagt und vor das Schwurgericht gestellt ward. Allein es war weder gelungen, den objectiven Thatbestand festzustellen, noch entschiedene Beweise gegen den Behrent zu finden. Er wurde deshalb vom Schwurgerichte freigesprochen. Der Fall würde uns hier nicht speciell interessiren, wenn nicht dabei einmal wieder antisemitische Tenoenzen und Wühlereien zum Vorschein gekommen wären. Der Staatsanwalt hebt in seinem Plaid oyer ganz besonders hervor, daß wenn auch die Volksstimme sich gegen die Juden gerichtet, die Behörden doch die Untersuchung nicht aus der Annahme eines rituellen Mordes eingeleitet haben; die Untersuchung ergab aber keine Momente, welche „der Einstellung des Verfahrens gegen die ursprünglich verdächtigten zwei Juden widersprechen konnten." Der Staatsanwalt bemerkt ferner: „Es ist wohl möglich, daß Behrent von Jemand bezahlt worden ist, um die That zu begehen, damit man diese dann den Juden in die Schuhe schieben könnte. Man hat ja bei Gelegenheit des Tißa-Eslarer Processes und bei dem Neustettiner Synagogenbrand gesehen, wie weit der Judenhaß geht." Es bezieht sich dies nämlich auf ein bei der Verhandlung vor dem Schwurgerichte zur Sprache gekommenen Gerüchte, daß zwei Geistliche Geld hergegeben hätten, um die That ausführen und aus die Juden schieben zu lassen. Es versteht sich, daß wir auf solches Gerede nicht das geringste Gewicht legen, aber als Symptom ist es doch charakteristisch. Münster, 25. April. Der Docent der semitischen Sprachen an der hiesigen Akademie hat ein Pamphlet „Hundert Gesetze des Judenkatechismus" geschrieben. Daraufhin hat der Cultusminister Herr v. Goßler die Disciplinarnntersuchung gegen ihn einleiten lassen. Es wäre wohl angezeigt, die Untersuchung auch aus seine Sprachkenntnisse auszudehnen, namentlich, ob er auch nur einige Zeilen Talmud richtig lesen könne — bei dem Nachfolger Rohling's wäre das angebracht! (N. D. Die N. A. Z. erklärt das Ganze für unwahr.) Oesterrerch-Ungarn. AuS Ungarn, im April. (Prioatmitth.) Das Scheitern der officiellen Vertretung des Judenthums in dem umgestalteten Oberhause hat von mehreren Seiten bittere Urtheile über den Ministerpräsidenten Tißa hervorgerufen, der dieselbe in seinem Gesetzentwürfe vorgeschlagen und nun bei dem ersten Widerstande der alten Magnatentafel aufgegeben. Ich meine, es geschieht dies mit Unrecht. Tißa war es, der 1867 die bürgerliche Gleichstellung der Juden beantragte und glänzend und erfolgreich vertrat. Wenn er zu den mehrmals versprochenen schärferen Maßregeln gegen die Antisemiten nicht gekommen ist, so liegt dies in verschiedenen Rücksichten, die er nehmen mußte, und find solche polizeiliche Maßnahmen doch immer von zweideutiger Natur. Jedenfalls hat Tißa durch seine Haltung und seine Reden den Antisemiten einen Zaum angelegt und sie in ihren Erfolgen beschränkt. Aber was die Vertretung im Oberhause betrifft, so mußte er sie beantragen, auch wenn er keine Aussicht hatte, sie bei der jetzigen Magnatentafel durchzusetzen. Was würde man gesagt haben, wenn er es nicht gethan? Würde man dies nicht als eine persönliche Verletzung des Princips der Gleichstellung haben ansehen müssen? Würde man ihm nicht mit Recht vorgeworfen haben, daß er, der frühere Antragsteller auf Emancipation der Juden, sich selbst ungetreu geworden? Also auf die Gefahr hin, damit Fiasco zu machen, war er doch genöchigt, die Frage zu stellen. UebrigenS hat nicht das Judenthum dadurch Fiasco gemacht, denn das Abgeordnetenhaus hatte diese Vertretung mit einer eminenten Majorität angenommen, also das Princip sanctionirt. Daß nun diese alte verkommene Magnatentafel — denn sonst würde sie ja nicht reformirt werden müssen — sich dagegen erklärte, und daß Ministerium und Abgeordnetenhaus sich darin fügten, um die Reform überhaupt zu Stande zu bringen, hat nichts Auffälliges und keine principielle Bedeutung. Man sagt, es hätte doch noch darüber ein Nuntienwechsel stattsinden sollen, d. h. das Abgeordnetenhaus hätte sie noch einmal votiren sollen, worauf die Magnatentafel sie noch einmal verworfen hätte. Was wäre dadurch gewonnen worden? Das erste Votum des Abgeordnetenhauses steht fest, und durch diese Verlängerung der Debatten hätten die Antisemiten nur noch öfter Gelegenheit gehabt, Gift und Galle auszuspeien. Außer dem ungarischen Oberhause besteht nur noch ein einziges, in welchem die Vertretung der Kirchen vorhanden ist, nämlich das alte englische. Aber auch die Tage dieser ererbten Institution sind gezählt, und es bedarf nur noch eines einzigen ernsthaften Conflicts, in welchem das englische Oberhaus nicht nachgeben wollte, und es kann sich in dieser Gestalt nicht halten. Krakau, im April. Die Mönche und Nonnen in Galizien scheinen sich eine Lieblingsbeschäftigung daraus zu machen, junge jüdische Mädchen zu entführen und zu taufen. Die „N. fr. Presse" wird um die Aufnahme der folgenden Correspondenz aus Krakau ersucht: „Der Gärtner Heinrich Morgenstern in Krakau erhielt durch die dortige Polizei die Nachricht, daß seine Tochter, welche angeblich einige Briese in Paris aufgegeben hat, sich dort nicht befinde. Die