Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 19 (5.5.1885)
- Date
- 1885-05-05
- Page
- Seite 306 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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SOb achtet. Der Verwaltungs-Ausschuß des Oedenburger Comitats > knüpft wurde, die in den in Rede stehenden „Anhang" einhat in seiner am 14. Juni 1883 gehaltenen Sitzung diesen Bescheid des Vicegespans bestätigt. Als die Anglegenheit in dieser Form mir unterbreitet wurde, mußte ich bei Erledigung derselben nebst der durch die Partei vorgetragenen Bitte in Erwägung ziehen: 1. Welches Verfahren gegenüber der Matrikel-Eintragung zu befolgen sei? 2. Angenommen, es sei die Matrikel-Eintragung eine unrichtige, hat der Gesuchsteller damit seinen Zweck erreicht, ohne Auflösung seiner ersten Ehe eine neue Heirath eingehen zu können? Was die erste Frage betrifft, stehen wir einem solchen Vorgänge gegenüber, der — selbst bei den traurigen Wahrnehmungen hinsichtlich der ungeordneten israelitischen Glaubensverhältnisse — die kühnste Phantasie übertrifft. — Ein Rabbinats - Assessor Namens Jakob Hirsch, der am 7. April 1861 Mattersdorf verließ und nach Wien übersiedelte hat angeblich mit dem Mattersdorfer israelitischen Matrikelführer David Kohn ein Uebereinkommen getroffen, laut welchem die von Hirsch in Wien vollzogenenen Trauungen durch Kohn in das Mattersdorfer Matrikel eingetragen werden. Diesem Uebereinkommen gemäß hat Jakob Hirsch vom Jahre 1862—1878 zusammen 143 Trauungsakte vollzogen, welche in einen zum Mattersdorfer israelitischen Matrikel angefertigten separaten „Anhang" auch eingetragen worden sind und unter diesen kommt an 139. Stelle auch jene Heirath vor, welche zwischen dem Gesuchsteller vr. Wilhelm Sauer und Helene Goldmann am 20. Februar 1876 in Wien (Ottakring) geschloffen wurde. Inwiefern hier Jakob Hirsch und David Kohn mala fide vorgingen oder nicht, und inwiefern bei den in diesen „Anhang" ringetragenen Ehen die sonst erforderlichen gesetzlichen Formen beobachtetet wurden, kann nicht festgestellt werden. Thalsache aber ist, daß jede israelitische Gemeinde nur jene Fälle in ihr eigenes Matrikel einzutragen berechtigt ist. welche auf ihrem Territorium sich zutrugen; daher von jenen Ehen, welche nicht in Mattersdorf, sondern wie im vorliegenden Falle nicht einmal im Jnlande geknüpft wurden, giltige Eintragungen in das Mattersdorfer Matrikel auch nicht erfolgen können. Demzufolge sind die vom Rabbiner Jakob Hirsch in mehreren Orten Oesterreichs vollzogenen 143 Trauungen, die in den „Anhang" deS Matrikels der Mattersdorfer israelitischen Gemeinde eingetragen erscheinen, insofern als nicht existirend, beziehungsweise ungiltig zu betrachten, als die gezeichneten Trauungsceremonien wurden jedoch ohne Ausnahme sämmtlich auf österreichischem Gebiete vollzogen. Nachdem der Mattersdorfer Matrikelführer David Kohn gestorben ist, Rabbiner Jakob Hirsch aber in Wien wohnt und in Oesterreich diese Unregelmäßigkeit beging, kann derselbe dieserwegen auch nur dort zur Verantwortung gezogen werden. Die Einleitung des Rückverfahrens (msAtorläsi eljü.rü.8) kann ich gegen ihn nicht anordnen. Nachdem ober laut Aussage des Jakob Hirsch vor dem Mattersdorfer Stuhlrichter am 21. September 1883 dieser „Anhang" nur bis zu dem Zeitpunkte geführt wurde, als S. Ehrenfeld als Mattersdorfer Rabbiner angestellt worden ist, der seither alle Trauungen selbst vollzieht, und aus dieser Aussage begutachtet werden könne, als würde das vorschriftswidrige Gebühren des Jakob Hirsch seit dem Jahre 1878 S. Ehrenfeld fortsetzen: wolle die Eomitatsbehörde diesbezüglich die Untersuchung je früher einleiten und mir über das Resultat berichten. Den Gesuchsteller Wilhelm Sauer verständige man, daß auf die Gesetzmäßigkeit der zwischen ihm und der Helena Goldmann am 20. Februar 1876 in Ottakring geknüpften Ehe die in den „Anhang" des Matrikels der Mattersdorfer israelitischen Gemeinde unter der Post 139 eingetragene Jmmatriculation keinen Einfluß besitzt und nachdem die Ehe in Oesterreich zu Stande kam, kann die Giltigkeit derselben in formeller Beziehung nach den Gesetzen Ungarns und durch deren Behörden nicht beurtheilt werden." Trafort m. x. Dieser Erlaß wurde ohne Debatte zur Kenntniß genommen und mit der Untersuchung dieser Angelegenheit der Mattersdorfer Stuhlrichter Alexander Molnär betraut. Szegedin, 22. April. (Privatmitth.) Man wird sich aus den Verhandlungen des Tißa-Eslarer Prozesses erinnern, welche Schauerscenen da zu Tage kamen, in welchen die „Sicherheits-Commissare", besser Persecutoren genannt, und Panduren, gegen Juden ausgeführt, indem sie diese durch Martern aller Art zu Geständnissen und zu Zeugenaussagen gegen die unschuldig Angeklagten nöthigtcn. Alles dies blieb ohne weitere Folgen und wir haben nicht gehört, daß der Justizminister Pauler etwas gegen diesen Tyrannen und die falschen Zeugen thun ließ. Es giebt Leute, welche es für Patriotismus halten, wenn die Schäden ihres Vaterlandes verdeckt werden und um so üppiger weiter wuchern können. Auch das wollen Leute nicht begreifen, daß das Unrecht, geschehene Jmmatriculation dieser Trauungen in den mehr-! welches an Juden verübt wird, sich dadurch rächt, daß es fach berührten „Anhang" auf die giltige oder ungünstige! bald auch gegen Christen ausgeführt wird. So spielt denn Beschaffenheit der eingetragenen Ehen Einfluß nicht besitzen gegenwärng vor oem hiesigen Gerichtshof: "ine trostlose Berkönne: denn die auf giltige Weise erfolgte Schließung irgend > Handlung, aus welcher sich ergiebt, daß drei unschuldige des einer Ehe ist vom formellen Standpunkte nach den Gesetzen jenes Landes zu beurtheilen, auf dessen Territorium diese ge- Mordes angeklagt und zu lebenslänglicher, resp. zehnjähriger Kerkerstrafe verurtheilt wurden, nachdem man sie durch uner