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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-05-05 · Heft 19 (5.5.1885) · p. Seite 300

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 19 (5.5.1885)
Date
1885-05-05
Page
Seite 300 (sequence 4)
Language
German
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300 worden, nicht auf einmal, sondern nach und nach zu vollbringen vormochten. Von den obigen Gesetzen wurden manche zwei und dreimal nach einiger Zeit wiederholt, ein Beweis, daß das wirkliche Leben Widerstand leistete, und sich, in diese zelotische Behandlung der Juden noch nicht finden wollte. Alles dies durfte Mommsen nicht mit Stillschweigen übergehen. Dann hätte er aber auch nicht seinen Schlußabsatz schreiben können, in welchem er die Juden als zumeist verschuldeten Theil hinstellt, und in welchem er allen seinen antisemitischen Gelüsten freien Lauf läßt. Nun, wir glauben, einen so unwiderlegbaren Beweis aus so unzweideutigen Documenten erbracht zu haben, daß wir uns der Mühe überhoben fühlen, diesen Auslaffungen in seinem Schlußabsatz zu bestreiten. Wir unsrerseits können zum Schluffe nur das tiefste Bedauern aussprechen, daß ein Historiker wie Mommsen sich dermaßen Borurtheilen und gehäffigen Anschauungen überlaffen konnte. Jndeß zeigt sich derselbe auch in anderen Capiteln, selbst in dem über die Germanen, fast in gleicher Weise voreingenommen und als ein Fanatiker der römischen Staatsidee, was er mit seiner sonst zur Schau getragenen Freisinnigkeit zu vereinbaren versuchen mag. (Siehe noch nächste Nr.) Pest, den 23. April 1885. Die Lchlußdebatte um -en „Oberhaus-Rabbiner" im uugarischea Äbgeordueteuhauje. Der „Oberhaus-Rabbiner" kann nicht zur Ruhe kommen; nicht einmal sich stillschweigend zu entfernen wird ihm gestattet. Die Debatte über den unglückseligen Punkt a des ß 5, welche dem Lande schon eine schöne Summe kostet, wurde ungeachtet des einhellig gefaßten Beschluffes der Einundzwanziger Commission, die Vertretung der jüdischen Conseffion im Oberhause aufzugeben, durch die Berathung über die Modifikation der Oberhausreformvorlage wieder erneuert und wieder vier Tage lang geführt. Wenn wir auf diese unerquickliche und im Grunde nutzlose Debatte hier näher eingehen, so geschieht es hauptsächlich um zu zeigen, wie der Liberalismus des Ministerpräfidenten von den Liberalen selbst beurtheilt wird. Referent Ludwig Lang bedauert die Streichung des jüdischen Vertreters und erachtet dieselbe für schädlich, weil sie einer Schädigung des Prinzips der confeffionellen Gleichberechtigung gleichkommt. Aus denselben Gründen giebt Victor Molnar seinem Bedauern Ausdruck. Der erste Redner, der sich gegen die Streichung des betr. Paragraphen energisch erhebt, ist der talentvolle Karl Vadnay. Das Argument, sagt er, welches gegen die Ausnahme eines Vertreters der jüdischen Kirche in das Oberhaus angeführt wurde, nämlich weil es orthodoxe und neologe Juden gebe, gestatte durchaus nicht, daß man nun gar keinen, sondern im Gegentheil, daß man zwei aufnehme. (Unruhe auf der äußersten Linken. Benedict Göndöcs: „Sie sollen Alle Christen werden!" Anhaltende lebhafte Heiterkeit!) Keinerlei Spitzfindigkeit vermag die Engherzigkeit eines solchen Vorgehens zu bemänteln. Wer in dieser Frage davon ausgeht, daß die Juden zu Jehovah, als einem besonderen Gott, beten, scheint nicht zu wissen, daß in vielen hundert christlichen Kirchen unseres Vaterlandes mit unverändertem Text die Psalmen des Königs David gesungen werden, diese hymnischen Gebete an den Gott Israel, an Jehovah. Die jüdische Religion ist gesetzlich anerkannt, und wenn 660,000 Bürger mit Gut und Blut und auch in Sonstigem ihre Bürgerpflicht erfüllen, dann ist es unbillig, gegen Humanität und Aufklärung verstoßend, sie von der Betheiligung am Oberhause auszuschließen. (Rufe auf der äußersten Linken: Warum acceptiren sie es?) Das werde ich — sagt Redner — später motiviren. Es ist ein solches Borgehen auch nicht im Interesse der Würde der Magnaten, welche besser gethan hätten, das israelitische Kirchenhaupt, gleichsam als Postulat der Zeit,' freiwillig aufzunehmen, als es später zu dulden und sich daran zu gewöhnen, wenn das betreffende Mitglied in ihrer Mitte sein wird. Nach Vadnay äußert sich Ignaz Helfy über das Borgehen, welches die Regierung den Juden gegenüber beobachtet. Redner legt kein großes Gewicht auf die Belassung oder die Streichung jenes Paragraphen, der sich auf die Vertretung der jüdischen Confession bezieht. Der eine Israelit würde im Oberhause wenig Veränderungen bewirken. Für die Regierung ist jedoch dieser Paragraph von großer Wichtigkeit. Die Israeliten verdienen wahrhaftig nicht die große Grausamkeit, mit welcher der Ministerpräsident die Juden behandelt. Denn diesen Paragraphen nicht anzunehmen, ist noch keine Grausamkeit; aber Jemanden mit Gewalt in's Oberhaus einführen und dann einwilligen, daß er wieder hinausgeworfen werde: das ist eine Grausamkeit. (Lebhafte Heiterkeit auf der äußersten Linken.) Redner verweist auf den Gesetzentwurf über die Mischehe, welchen die Regierung aus wahlactischen Gründen eingereicht hat, um die Juden zu gewinnen; nach der Wahl zog sie den Gesetzentwurf wieder zurück. Auch bei der heutigen Vorlage hat die Regierung nur egoistische Zwecke vor Augen gehabt. Sie wollte die Juden anlocken, darum hat sie den Juden-Paragraphen ausgenommen, wohl wissend, daß derselbe abgelehnt werden würde. Als sie ihren Zweck erreicht hatte, willigte sie gern ein, daß der Jude hinausgeworfen werde. Am dritten Tage der Debatte geißelte besonders G.U gr a das Verfahren des Ministerpräsidenten gegen die Juden.

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