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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-04-28 · Heft 18 (28.4.1885) · p. Seite 289

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 18 (28.4.1885)
Date
1885-04-28
Page
Seite 289 (sequence 9)
Language
German
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289 in's Deutsche übertragene Beleuchtung des vor dem Landes-Kommen auf diese Schriften, die ein wissenschaftliches Interesse gerickte zu Münster geführten Prozesses, u. a. m. Wir haben, demnächst zurück. Dr. Kayserling. Deutschland. i Berlin, den 19. April. Die mehrfach erwähnte An klage gegen den Redacteur der „Freien Ztg.". Hrn. .Spcinric^; Bäcker, wegen Beleidigung des Hofpredigers Stöcker, stand gestern vor der II. Strafkammer hiesigen Landgerichts I. (Bors. Landgerichtsdirector Lüty) zur Verhandlung an. Es handelt sich um zwei Leitartikel des genannten Blattes, die sich gegen die Wahrhaftigkeit des Hrn. Stöcker richten. Die Anklage wurde vom Staatsanwalt Weichert vertreten, die Vertheidigung führten die Rechtsanwälte Sachs und Munkel. Von der Vertheidigung war noch am 15. d. Mts. ein um fangreiches Material zur Führung des Wahrheitsbeweises' eingereicht worden, welches auf 10 Bogen sich auf etwa 24 bis 26 Vorfälle bezieht. Der Präsident bittet vor Eintritt in die Verhandlung zunächst den Rechtsanwalt Sachs um eine Erklärung darüber, aus welchen Gründen das Beweismaterial, welches im Wesentlichen mit dem von der Bertheidigung bereits im Vorverfahren geltend gemachten Material übereinstimmen, erst am 16. d. M. der Staatsanwaltschaft mitgetheilt worden sei. Rechtsanwalt Sachs erwidert, dass unter dem schriftlich eingereichten Material sich doch viele neuere Momente besinden, deren Eruirung der Vertheidigung erst nach langen Mühen gelungen sei. Es sei richtig, daß die Thalsachen, die sich um die Person des Schneidermeisters Grüneberg, des Herrn Löschmann und des Pastors Witte gruppiren, ebenso die Behauptung, daß Mittel, die zu mildthätigen Zwecken bestimmt waren, zu agitatorischen Zwecken verwendet worden seien, bereits im Vorverfahren geltend gemacht worden seien, andererseits bitte er aber doch zu berücksichtigen, daß der Wahrheitsbeweis sich auf einen Zeitraum bis zum Jahre 1878 erstreckt, und daß thatsächlich verschiedene neue Bcweismomente über die Frage, ob Herr Hofprediger Stöcker Unwahrheiten gesagt habe, angeboten worden seien. Er verweise u. A. nur darauf, daß sich ein ganz neuer Beweis auf den Dresdener Antisemitcncongreß vom Jahre 1882 beziehe. Herr Hofprediger Stöcker habe auf diesem Congreß eine antisemitische Rede gehalten und sei nach seiner Heimkehr heftig deswegen angegriffen worden, weil in dem Versammlungssaale das Bildniß der Esther Solimossy aufgehängt gewesen sei. Herr Hofprediger Stöcker habe darauf erklärt, daß er in Dresden erst gesprochen habe, nachdem auf seine Anregung das Bild entfernt worden sei. Erst jetzt sei cs der Verteidigung gelungen, einige Thcilnehmer an jenem Congreß zu ermitteln, welche beweisen sollen. daß jene Behauptung des Herrn Hofpredigers Stöcker eine unwahre gewesen. Der Präsident gab zu, daß dieser Beweis' antrag ein neuerer ist und der Staatsanwalt beantragte die Vertagung der Sache, indem er dem Gerichtshof die Entscheidung der Frage anheimgab, ob dem Angeklagten die Kosten des Termins aufzuerlegen seien. — Rechtsanw. Sachs constatirte seinerseits, daß er den Hofprediger Stöcker vorschriftsmäßig geladen habe und beantragte, da derselbe unentschuldigt ausgeblieben. gegen denselben eine Ordnungsstrafe. — Der Staatsanwalt erklärte dem gegenüber amtlich, daß er angesichts der Sachlage den Hofprediger Stöcker benachrichtigt habe, daß die Sache vertagt werden würde und er nicht zu erscheinen brauche. Der Gerichtshof machte sich nach längerer Berathung dahin schlüssig, daß der Zeuge Stöcker durch die Erklärung des Staatsanwalts entschuldigt erscheine und beschloß ferner, die Verhandlung zu vertagen, von einer Auferlegung der Kosten auf den Angeklagten aber Abstand zu nehmen, da in der That neue Beweisanträge vorliegen. Berlin, im April, lieber die Thierschutzfrage und das Schächten bringt die „Allgemeine Fleischer-Zeitung", welche in Berlin erscheint, folgenden vom Redakteur M. Zülser sehr intereffant verfaßten Artikel: „Müßiggang ist aller Laster Anfang." Diese alte Bolkswahrhcit gilt vielfach von der Thätigkeit der Thierschutzvereine. Was ist eigentlich der Zweck der Thierschutzvereine? Obgleich Schreiber dieser Zeilen seit vielen Jahren Mitglied eines solchen Vereins ist, so weiß er auf die Frage keine genaue Antwort. Ja, vor Jahrzehnten, wo der Thierschutz noch sehr im Argen lag, hatten diese Vereine ihren Nutzen, jetzt aber nehmen sich die Gesetze, nimmt sich die Polizei der Thicre genügend an: trotzdem existirt in jeder größeren Stadt ein Thierschutzverein, diese Vereine schließen sich dann wieder zum provinziellen und zu einem allgemeinen deutschen Verbände zusammen, cs werden Sitzungen und Vcrbandstage abgehalten, und dabei manches Glas auf das Wohl der Menschen und Thiere getrunken; aber in der Hauptsache gilt von den Verhandlungen dieser Vereine und Verbände dasDichterwort: „ich höre das Klappern einer Mühle und sehe nie Mehl." Und weil die Thicrschutzvereinc so wenig zu thun haben, kommen sie wie alle Müßiggänger aus schlechte Gedanken. Das „jüdische Schächten" hat cs den Thierschntzvereincn angethan und vielleicht seit zwanzig Jahren sind alle Thierschutzzeitschriften und alle Berichte über die Verhandlungen der Verbände voll von diesem Thema. Weit das Muster der werthen Gegenstände ihrer Fürsorge übertrcffeud, kauen 18

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