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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-04-28 · Heft 18 (28.4.1885) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 18 (28.4.1885)
Date
1885-04-28
Page
Seite 282 (sequence 2)
Language
German
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gerichte haben die Juden im heidnischen Rom und überhaupt im lateinischen Westen niemals erhalten." Trotzdem wird man, was Mommsen allerdings nicht hervorhebt, erkennen, daß auch im Occident in diesen Verhältnissen das jüdische Glaubensbekenntniß fortzubestehen vermochte. Die freie Uebung der religiösen Satzungen, das gemeinsame kommunale und Familienleben und die Erhaltung der Beziehungen zu Jerusalem mußten die eingewanderten Juden in ihrer Religion zu einem nicht geringen Theile in den überkommenen und! mitgebrachten Gebräuchen ganz naturgemäß erhalten und die I auswachsenden Generationen für sie erziehen laßen. j Von hier aus tritt Mommsen in die Geschichte von Judaea unter den Römern, also der in ihrem Baterlande einheimischen Juden ein, und insonders in die Darstellung des jüdischen Krieges. Wir haben erst vor Kurzem, ehe wir das Werk Mommsens erhalten hatten, diesen Gegenstand (Nr. 14) behandelt, und wollen deshalb hier nicht in das Detail eingehen. Nur zur Charakteristik der Mommsen'schen Darstellung müssen wir einige Bemerkungen machen. Mommsen stellt sich durchaus auf die römische Seite und sieht daher alles „Unrecht auf Seilen der Juden". Daß die römische Regierung den Juden eine Gemeindevertretung ließ, gleich dem „Rath der griechischen Stadtverfasiung", ein „freies Schalten in Angelegenheiten des Glaubens, der Sitte und des Rechts, wo die römischen Jntersien dadurch nicht geradezu berührt wurden", erscheint ihm eine „gleichgültige Kurzsichtigkeit" (S. 512). Die Römer hätten also sofort die Juden an Händen und Füßen fesseln und Glauben und Sitte unterdrücken sollen! Wenn „der römische Beamte und die römischen Soldaten" die Juden mißhandelten, so glaubt er, „sie verletzten noch öfter durch Unkunde der jüdischen Anschauungen als durch absichtliches Zuwiderhandeln!" Das Unrecht, das die römische Regierung beging, ist nach ihm, daß sie eine „rechtzeitige Entfaltung einer erdrückenden Uebermacht und unnachsichtlicher Strenge" unterließ (S. 52ü). Die Juden aber hatten nach Mommsen gar kein eigentliches Recht, sich gegen die Römer aufzulehnen. Daß die Römer in Judäa unberechtigt eindrangen und Nation und Land sich unterwarfen, daß alsbald „die römischen Henker" ebenso wie die des Herodes thätig waren, um „unter den vornehmen Geschlechtern des Raths von Jerusalem aufzuräumen" (S. 503), daß sie den Juden den ihnen fremden Jdumäer, der die von ihnen geliebten Hasmonäer umbrachte, zum Könige aufdrängten, daß sie Judaea zu einer kleinen römischen Provinz machten, nachdem sie die Grenzländer von ihm abgetrennt, daß sie Jerusalem mit einer Besatzung von samaritanischen und syrischen Soldaten belegten, daß von da ab der römische Procurator den Hohenpriester ernannte, daß Nero gestaltete, überall wo es den Judenfeinden beliebte, die Synagogen in Tempel des Gaius umzuwandeln und im Jahre 30 den Befehl gab. daß der Statthalter von Syrien mit seinen Legionen in Jerusalem einrücke und in dem Tempel die Bildsäule des Kaisers aufrichte" — was Publius Petroleus nicht ausführte — und seitdem aus dem Volke die Vorstellung nicht wieder wich, daß ein anderer römischer Kaiser dasielbe befehlen werde, da „nach der Ordnung des römischen Staatswesens diese Verfügung lediglich von dem augenblicklichen Gutfinden des augenblicklich Regierenden abhing" (S. 520). daß die geringste Erregung des Volkes mit der Niedermetzelung von Tausenden unterdrückt wurde — Alles dies wiegt in den Augen Mommsen's nichts: die Juden sind im Unrecht, wenn sie alles dies und noch mehr nicht ruhig ertrugen, wenn in ihnen die Sorge für ihre Religion und das Verlangen nach Freiheit, nach Erlösung vom römischen Druck immer heller aufloderte, wenn sie in der Erinnerung an die maccabäischen Heloenthaten sich berufen fühlten, den mit vollem Rechte gehaßten Feind niederzuwerfen. Mommsen gesteht selbst: „die große Maffe der jüdischen Bevölkerung waren kleine Bauern, die im Schweiße ihres Angesichts ihre Felder pflügten und ihr Oel preßten, mehr Dorfleute als Städter, von geringer Bildung und gewaltigem Glauben;" „fanatische Bauern haben den Krieg begonnen und geführt und mit ihrem Blute bezahlt" (S. 528). Was war es denn, was diese „Bauern" erfechten und schützen wollten und mit ihrem Blute zu erringen trachteten? Doch keine Herrschaft, keine Macht und Reichthümer — sondern die Unverletzlichkeit ihres Glaubens und die Freiheit ihres Volkes. Anderes ist nicht erfindbar. Und dennoch fügt an derselben Stelle Mommsen ein: „Der Krieg war da, nicht ein Krieg zwischen Macht und Macht um die Uebergewalt, nicht einmal eigentlich (!!) ein Krieg der Unterdrückten gegen die Unterdrücker (!!) um Wiedergewinnung der Freiheit." Und doch mußte er (S. 515) anerkennen, da er von den Vorkämpfern spricht: „Ihre Lehre ist einfach: Gott allein ist Herr, der Tod gleichgültig, die Freiheit Eines und Alles. Diese Lehre blieb." Wie nun bei solcher Gesinnung der Kampf anders als um den Glauben und die Freiheit geführt worden sein soll, ist nicht erfindbar. Es läßt sich nur aus dem vorgefaßten Borurtheil Mommsen's erklären. Noch mehr. S. 514 sagt Mommsen schon bei der Einverleibung Judaeas in das römische Reich: „Auch soll nicht behauptet werden, daß die Einziehung des Landes für die Bewohner ohne Bedrückung abging und daß sie keinen Grund hatten, sich zu beschweren; diese Einrichtungen sind nirgends ohne Schwierigkeiten und Ruhestörungen durchgeführt worden. Ebenso wird die Anzahl der Unrechtfertigkeiten und Gewaltthätigkeiten, welche einzelne Statthalter begingen, in Judaea nicht geringer gewesen sein als anderswo. Schon im Anfang der Regierung des Tiberius! klagten die Juden wie die Syrer über Steuerdruck; insbesondere der langjährigen Verwaltung des Pontius Pilatus

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