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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-11-20 · Heft 139 (20.11.1838) · p. Seite 561

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 139 (20.11.1838)
Date
1838-11-20
Page
Seite 561 (sequence 3)
Language
German
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561 dem verstoßenen Volke rathm, dorthin zu ziehen, wo jeder Bürger vor dem Gesetze gleich wäre. Die Majorität findet es anstößig, daß ein Mosait an einer Verhandlung Theil nehmen sollte, welche christlichkirchliche Angelegenheiten betrifft; man sollte aber wot erwarten, daß er die Delicatesse zeigen würde, nicht zu stimmen, oder doch nicht die Sache zu verfechten, in welcher er sich parteiisch fühlen muß, oder, gesetzt er thäte es auch — steht es etwa besser unter den Mitgliedern der Versammlung, mischt sich hier nie persönliches Interesse in die Discussionen? Endlich meint die Majorität, daß die Mosaiken mit der ihnen eigenen Ausdauer sich bestreben würden, gewählt zu werden. Sie können aber jetzt dieselbe Ausdauer zeigen, um den Christen gewählt zu bekommen, von dem sie sich versichert haben, daß er auf ihre Ansichten eingeht. Sollle man denn, wenn sie wählbar würden, mehr von ihnen zu fürchten haben, als nun, da sie wahlberechtigt sind? Der käufliche Christ wäre gewiß kein besserer Deputirter als der kundige, redliche Mosait. Der Referent des Commitöe, Stiftsamtmann Rosenörm, mußte auf Anlaß dessen, was das dissentirende Mitglied geäußert hatte, dennoch auf seine Meinung verharren. Der Proponent, Stkftsprobst Halb, äußerte, daß er, ehe er weiter ginge, einen Rückblick auf die frühere über seinen Vorschlag gemachte Discussion werfen müsse. Die Versammlung wird sich erinnern, daß das anwesende Organ der Regierung, der königliche Commissarius, sich durchaus nicht gegen den Vorschlag ausließ, daß den Mosaiken in Dänemark Wählbarkeit zugestanden werden möchte. Commissarius machte darauf aufmerksam, daß der die Proposition begleitende Antrag der mosaischen Gemeinde in Kopenhagen mehrere unglückliche Wendungen habe. Diese, die mit dem Vorschläge des Proponenten nichts zu schaffen haben, will er dem Concipienten zur Vertheidigung durch die Presse überlassen; hier ist nicht der Ort und die Zeit dazu. Commissarius suchte zunächst die Negierung zu rechtfertigen, insofern diese nicht schon bei der Errichtung der Ständeinstitution den Mosaiken Wählbarkeit zugestanden hat, indem sie nämlich theils auf das in andern Ländern Stattgefundene, theils auf die öffentliche Meinung gegen die Juden Rücksicht genommen hat, die sich hier im Lande in den Jahren 1813 und 1819 ausgesprochen hat. Der Proponent räumte damals ein, daß die Regierung in diesen j Gründen Veranlassung habe finden können, die Wählbarj keit den Mofaiten nicht zu gestatten. Ec wird sich deshalb! auch nicht gegen diese Gründe äußern in Rücksicht auf das, was die Regierung zu thun unterlassen hat, wohl aber rücksichtlich dessen, was die Versammlung nach diesen Gründen bei Sr. Maj. dem Könige zu petitioniren beschließen werde, in Betreff der Wählbarkeit der Mosaiken. Und muß er also die Versammlung bitten, sich zu erinnern, daß nicht allein in dem nur wenig religiösen Frankreich die Juden Volksrepräsentanten werden können, sondern auch in Belgien, auch in dem aufgeklärten Chur-Hessen, auch in dem besonnenen und christlich-religiösen Holland, auch in Nordamerika. Er muß ferner die Versammlung darüber aufklären, daß das Unterhaus im englischen Parlament im Jahre 1833, mit einer Majorität von 187 gegen 52 Stimmen, eine Bill angenommen hat, zufolge welcher die Mosaiten Partamentsglieder werden können, und daß diese Bill im Oberhause mit einer Majorität von nur 50 Stimmen verworfen wurde. Wenn daher die Wählbarkeit den Mosaiten in Dänemark gestatcet wird, so wird dieses dadurch keinen Gegensatz gegen die Gesetzgebung anderer Staaten bilden. Zunächst ist freilich hier in der Versammtuug geäußert worden, daß „die Juden nicht allgemein beliebt sind," so auch, daß „eine große Menge Jütländer nicht wünschten, daß die Juden Wählbarkeit erhielten;" aber diese Aeußerungen zweier Deputirten, die von einer und derselben dünnbevölkerten Gegend Jütlands sind, kann nicht Zeugniß ablegen für die mögliche Behauptung, das die Wählbarkeit der Juden jetzt die öffentliche Meinung gegen sich hätte, und zwar um so weniger, als in der Gegend jener beiden Deputirten sich nur sehr wenige Juden aufhalten, es dürfte aber wohl der Fall der sein, daß sie die Meinung über die mißbilligte Aufführung, deren sich ein Paar dort wohnende Juden etwa schuldig gemacht haben, auf die ganze Masse der Juden übertragen haben, was eine Ungerechtigkeit ist. Wenn auch die Rechtmäßigkeit der ferneren Ausschließung der Juden von der Wählbarkeit die Meinung Vieler, ja die allgemeine Meinung ist: — die öffentliche Meinung urtheilt nicht so. Die öffentliche Meinung ist für die Emancipation der Juoen. Proponent sagte es und würde es sagen, wenn auch die jetzige Versammlung bei offenen Thüren gehalten würde, und eine stampfende und zischende Menge dem widerspräche. Die öffentliche Meinung ist nicht einerlei mit einer allgemeinen Meinung. Es ist eine allgemeine Meinung, daß die Sonne geht und die Erde stille steht, die öffentliche Meinung hat aber dieser Behauptung nicht gehuldigt. So will Proponent gern dem Deputirten für den 19. Wahldistrikt einräumen, „daß die Juden für Betrüger" angesehen wurden, ja er will sehr gern glauben, daß es hier und dort noch eine allgemeine

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