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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-04-21 · Heft 17 (21.4.1885) · p. Seite 276

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 17 (21.4.1885)
Date
1885-04-21
Page
Seite 276 (sequence 12)
Language
German
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276 haßten Börse. Wenn das Unternehmen des Herrn Lüderitz, auf welches man als auf die erste kolonialpolitische Thal stolz war, schließlich vor dem Fiasko bewahrt wird, so tragen hervorragende Finanzmäuner, die der Antisemitismus noch vor wenigen Jahren mit Vorliebe zu besudeln liebte, das wesentlichste Verdienst dabei. Unter solchen Umständen ist es begreiflich, daß Herr Stöcker und seine Jünger sich Zurückhaltung auferlegen muffen, nicht gern, sondern der Noth gehorchend. Sie sehen mit wachsender Mißstimmung die unentbehrliche Mitwirkung ihrer verhaßten Gegner bei einer Politik, deren nationalen Charakter sie ganz besonders betonen, haben aber doch nicht den Muth, offen gegen diese Mitwirkung zu protestiren." Aus Bade», 5. April. (Privatmitth.) Bekanntlich haben auch in unsrem Großherzogthum so gut wie katholische auch evangelische Geistliche in politischen Parieiwühlereien eine bedeutende Rolle gespielt, und namentlich bei den antisemitischen Hetzereien nicht gefehlt. Es wird daher interessiren, daß, wie vor Jahren in Berlin, so auch der evangelische Oberkirchenrath des Großherzogthums hiergegen sich ausgesprochen hat. Wir möchten nur wünschen, daß derselbe befferen thatsächlichen Erfolg haben möge, als der Berliner! Ueber die Stellung der Geistlichen zur Politik spricht sich nämlich der in der neuesten Nummer des Kirchlichen Verordnungs-Blattes veröffentlichte Bescheid des evangelischen Oberkirchenraths in bemerkenswerthcr Weise aus. Veranlaßt ist die Exposition dadurch, daß nach Ansicht der Behörde einzelne Geistliche bei der letzten Reichstagswahlbewegung die Zurückhaltung, welche der geistliche Beruf auferlegt, nicht durchweg beobachtet haben. Die Behörde ist nun fern davon, dem Geistlichen die Theiluahme an der Politik untersagen zu wollen, da er zu dieser Theiluahme gleich jedem anderen Staatsbürger berechtigt ist. „Aber" — so fährt der Bescheid weiter fort — „es wird wohl nicht zu bestreiten sein, daß der Geistliche in Ausübung dieses Rechtes an bestimmte Grenzen gebunden ist. Diese Grenzen sind ihm durch sein Amt gezogen. Er ist ein Diener der Kirche und hat als solcher die Pflicht, die Gemeinde und zwar die ganze Gemeinde seelsorgerlich zu bedienen. Damit ist nicht wohl vereinbar, daß er die politische Thätigkeit als eine „Amtspflicht" betrachtet, als politischer Agitator auftritt und sich ausschließlich in den Dienst einer politischen Partei innerhalb seiner Gemeinde stellt. Er kommt dadurch in Gefahr, nicht bloß das Vertrauen der Gemeindeglieder, welche einer anderen Partei angehören, sondern auch die zur gesegneten Führung seines Amtes nöthige religiöse Concentration, Kraft und Freudigkeit zu verlieren. Wir richten daher an unsere Geistlichen wiederholt die Bitte und Mahnung, um ihrer selbst, um ihres Amtes und ihrer Gemeinden Willen die vorstehenden wohlgemeinten Bemerkungen beherzigen zu wollen." Oesterreich-Ungarn. Pest, den 5. April. (Privatmitth.) Die Szegediner israelitische Gemeinde hat in Angelegenheit der Vertretung der jüdischen Confession im Oberhause eine Petition an das Abgeordnetenhaus gerichtet und dieselbe sämmtlichen israelitischen Gemeinden des Landes mit dem Ersuchen zugesendet, die Petition zu unterstützen. Diese Petition schließt mit der Bitte: Das hohe Abgeordnetenhaus wolle in dem zur neueren Verhandlung dem geehrten Hause vorliegenden Gesetzentwürfe über die Reorganisation der Magnatcntafel das Prinzip der Vertretung der ungarländischen jüdischen Konfession in der Magnatentafel zum Ausdruck bringen und, insofern der in dieser Frage gefaßte Beschluß des hochgeehrten Hauses nicht zur Gesetzeskraft erhoben werden könnte, an Stelle des von der hohen Magnatentafel gestrichenen Paragraphen eine solche Verfügung aufnehmen, daß dem berufenen Vertreter der künftig zu organifirenden ungarländischen jüdischen Kirche in der Magnatentafel vermöge dieser seiner Stellung Sitz und Stimme gesichert werde. Dieselbe Angelegenheit brachte Herr vr Kayserling in seiner am 1. Peßachtage gehaltenen Predigt zur Sprache. Krakau, 5. April, Ueber die sensationelle Angelegenheit der, von Mönchen und Nonnen entführten Rachel Stieglitz berichtet man der „N. fr. Pr." von hier: Da Pater Eberhard das gestrige, angeblich an ihn gerichtete Schreiben der Rachel Stieglitz bei dem hiesigen Gerichte deponirte, offenbar um dadurch auf den Gang der in dieser Affaire eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung einzuwirken, sahen sich die Eltern der Rachel veranlaßt, unverzüglich Schritte zu thun, um zu erwirken, daß ihnen gestattet werde, mit ihrer Tochter in Gegenwart unparteiischer Zeugen, jedoch nicht in Gegenwart von Nonnen, eine Zusammenkunft zu erwirken. Sie behaupten, Rachel Stieglitz habe die betteffenden Briefe an Pater Eberhard unter Preffion geschrieben. Mau ist auf die diesbezügliche ministerielle Entscheidung gespannt. Rußland. Warschau, 5. April. Bon hier berichtet man der „Pos. Ztg.", daß die russische Regierung eine Verfügung getroffen habe, daß fortan jeder Rabbiner ein Examen über seine Kenntniß der russischen Sprache vor einer Commission unter Vorsitz des Bicegouvernenrs abzulegen habe. Eine gleiche Verfügung soll betreffs der katholischen Geistlichen ersließen. Es ist selbstverständlich, da) diese Forderung für Männer polnischer Nationalität und alle diejenigen, die in Polen geboren und erzogen sind, eine harte Maßregel ist, welche nur ausgesührt werden könnte, wenn den Betreffenden mehrere Jahre zur Erlernung der russischen Sprache als Frist gegeben würde.

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