Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1885)
- Date
- 1885-04-21
- Page
- Seite 274 (sequence 10)
- Language
- German
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274 teren dienen zur Angabe Desjenigen, was bei jedem einzelnen Gegenstände zur Beseitigung der Vorgefundenen Mängel und Anstände entweder sofort an Ort und Stelle geschehen oder nach Ansicht des Berichterstatters demnächst vorzulehren ist. VH. Nachdem diejenigen Verfügungen, welche keinen Aufschub erleiden, getroffen find, hat der Bezirksrabbiner den Bericht der diesseitigen Behörde zur Einsicht und weiteren Entschließung vorzulegen. VIII. Die Visitationen find erstmals im Fahre 1885 nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen vorzunehmen. Karlsruhe, den 18. März 1885. Großherzoglicher Oberrath der Israeliten. Der Ministerialcommisiär. Joos. Millstätter. Den Schulbesuch israelitischer Schüler an ihren Festen und an Sabbathen betreffend. Nachstehend wird der diesseits noch nicht veröffentlichte Erlaß Großherzoglichen Oberfchulraths vom 10. Juli 1877, Nr. 10,227, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Karlsruhe, den 15. März 1885. Großherzoglicher Oberrath der Israeliten. Der Ministerialcommisiär. Joos. Millstätter. An die Großherzoglichen Directionen und Vorstände der Mittelschulen, der Höheren Mädchenschulen, sowie an die Kreiss chulvisitaturen. Im Einverständniß mit dem Großherzoglichen Oberrath der Israeliten wird bezüglich des Schulbesuchs israelitischer Schüler an israelitischen Festtagen und an Sabbathen behufs allgemeiner Regelung dieser Angelegenheit angeordnet: 1. Israelitische Schüler sind auf Verlangen ihrer Eltern oder Fürsorger vom Schulbesuche zu befreien: a. an den beiden Tagen des Neujahrfestes, d. am Bersöhnungsfeste, Auch ist bei Festsetzung der Stundenpläne auf die israelitischen Schüler in der Weise Rücksicht zu nehmen, daß, soweit thunlich, der christliche Religionsunterricht auf Samstag und auf die Zeit des israelitischen Gottesdienstes gelegt und auf diesen Tag solche Unterrichtsgegenstände angesetzt werden, bei welchen keine Arbeiten Vorkommen, an denen israelitische Schüler nicht Theil nehmen können. Karlsruhe, den 10. Juli 1877. Großherzoglicher Oberschulrath. (gez.) Nokk. Frankfurt a. M, 12. April. (Privatmitth.) Unter Ihren interessanten Skizzen über das Ehemals und Jetzt im Indenthume vermißten wir noch bislang eine, welche dasjenige Gebiet berühre, auf welchem das neuere Judenthum eine ganz besondere schöpferische Kraft bethätigte, nämlich in der Gründung und Organisation wohlthätiger Institute. Ohne zu verkennen, daß wir auch hierin die Erben des für Zedakah und Gemiluth Cheßed begeisterten Sinnes unsrer Bäter find, muß man doch gestehen, daß sich die verjüngende Lebenskraft des Judenthums hierin besonders bekundet hat, und daß uns deshalb die Pflicht obliegt, den gewonnenen Aufschwung in seiner Mächtigkeit und seinen Erfolgen zu erhalten. Unter den neueren Jnstttuten verdient, wie in diesem Blatte bereits wiederholt bemerkt worden, keines fürgroße Städte und Gemeinden mehr Nachahmung und Förderung als das israelittsche Mädchenstift zu Frankfurt a. M., das wir noch in Berlin, Wien, Pest, Breslau, Hamburg u. s. w. bedauerlicher Weise vermissen. In demselben finden junge Mädchen Aufnahme, welche irgend ein Lehrfach, eine Kunst oder ein Gewerbe erlernen oder bereits betteiben, das ihnen einen selbständigen Erwerb sichert. Nicht allein, daß! hierdurch vielen jungen, unbemittelten oder nur gering be-! mittelten Mädchen Wohnung und Beköstigung gewährt wer- und siebenten Tage dee. am ersten (Ostern), ä. am ersten Tage des Wochenfestes (Pfingsten), e. am ersten und achten Tage des Laubhüttenfestes. 2. An anderen israelittschen Festtagen und an Sabbathen sind die israelitischen Schüler zum regelmäßigen Besuche der Schule anzuhalten, doch find dieselben, soweit thunlich, an Sabbathen während der Zeit des öffentlichen Gottesdienstes auf Verlangen ihrer Eltern oder Fürsorger von der Verpflichtung zum Schulbesuche zu entbinden. Pessachfestes j den, wodurch sie meist allein zu ihrem Ziele gelangen können, sondern sie haben auch eine Zuflucht, in welcher sie vor jeder Prüfung oder Verlockung geschützt find. Unser Mädchenstift hat soeben seinen achten Jahresbericht ausgegeben. Es haben jetzt 23 Mädchen ihre, selbstverständlich vorübergehende Heimstätte in ihm. Bon diesen besuchen zwei das Lehrerinnenseminar der hiesigen Elisabethenschule; zwei sind Schülerinnen des vr. Hoch'schen und eine des Raff-Conservatoriums; zwei besuchen hiesige Schulen; eine ertheilt Unterricht als geprüfte Handarbeitslehrerin; eine ist in einer Blumenhandlung als Blumenbinderin beschäftigt; die übrigen sind theils in Con- Keinenfalls aber sollen israelitische Schüler oder fectionsgeschäften, theils in Handlungshäusern thätig. — Schülerinnen beim Schulbesuch an Sabbathen und Festen I Bon den bis jetzt ausgettetenen Pfleglingen konnte Bericht gegen den Willen ihrer Eltern oder Fürsorger zum! die besten Nachrichten geben, da sie sämmtlich das erstrebte Schreiben, Zeichnen oder zur Fertigung von Hand- Ziel erreicht haben. Leider sieht sich der verdienstvolle Vorarbeiten angehalten werden.! stand wegen Mangels an größeren Mitteln und der dadurch