Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1885)
- Date
- 1885-04-21
- Page
- Seite 272 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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272 Berlin, 10. April. (PrivatmiLth.) Das Curatorium der Hochschule für die Wissenschaft des Fudenthums veröffentlicht in diesen Tagen einen Bericht, den dritten seit dem Bestehen der Anstalt. Er erwähnt zuerst, daß durch die allerhöchste Cabinetsordre vom 7. Mai 1883 der Anstalt die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Auf die Forderung der Regierung wurde der Name der „Hochschule" in den der „Lehranstanstalt für die Wissenschaft des Judenthums" geändert, zugleich aber die Lehranstalt als Fortsetzung der im Jahre 1872 eröffneten Hochschule ausdrücklich anerkannt. Die praktische Aufgabe der Lehranstalt ist vom Curatorium selbst insofern erweitert worden, als dieselbe neben der Ausbildung von Rabbinern und Predigern auch die von Reliligionslehrern umfaßt. Die Mittel der Lehranstalt haben inzwischen einen Zuwachs durch fünf Legale erhalten, vom Stadtrath Burchhardt M. 15,000, David Herzog M. 0000, Commerzienrath Cäsar Wollheim M. 4000, Jfidor Gebert M. 1500, Siegfried Beschütz M. 1000. Außerdem wurden dem Kapitalbestande zwei Geschenke von zusammen M. 5000 zugewendet, so wie zu den laufenden Ausgaben von M. 916. Der eiserne Fond beträgt jetzt M. 117,600. Der Lehrkörper besteht jetzt aus dem Dr. D. Cassel, Prof. vr. Steinthal, Rabbiner vr. P. F. Frankl und vr. Joel Müller. Die Zahl der Hörer ist in stetigem Wachsthum und beträgt seit dem Wintersemester 1883—84: 30. Seit dem letzten Berichte haben 16 Hörer der Anstalt Anstellungen als Rabbiner, Schuldirektor und Religionslehrer in Deutschland, Schweden, Böhmen, Ungarn und Amerika erhalten. Für Stipendien an bedürftige Hörer wird möglichst gesorgt. Wir müssen hier vorzugsweise der Frau Stadtrath Meyer und des Regierungsrathes vr. Paul Meyer dankbarlichst erwähnen. Die Elftere hat für Stipendien seit 1879 M. 4200, und Regierungsrath vr. Paul Meyer M. 3600 gespendet. Der Borstand der jüdischen Gemeinde in Berlin hat einen jährlichen Beitrag von M. 450 für Stipendien gewährt. Auch sind recht beträchtliche Einnahmen für diesen Zweck aus öffentlichen Vorlesungen, die hierzu veranstaltet wurden, gezogen worden. Ist das Ideal, welches bei Gründung dieser Lehranstalt vorschwebte, auch noch lange nicht erreicht, so kann man doch mit den Erfolgen und Leistungen zufrieden sein und es wird von der ferneren Unterstützung, die dem Institute gewährt wird, abhängen, daß dasselbe zu immer gedeihlicheren Zielen geführt werde. Es gilt hier die Wissenschaft des Judenthums, von jeder Einseitigkeit und Parteistellung frei, in die Geister der Jugend zu verpflanzen, und sie hierdurch zu nachhaltiger Wirksamkeit im Amt und in der Literatur befähigt zu machen. Heidelberg, 2. April. (Privatmitth.) Seit Beginn vorigen Jahres erscheint in Zwischenräumen von 4—5 Wochen ein Verordnungsblatt des Großherzogl. Oberraths der Israeliten in Karlsruhe. Das Verordnungsblatt bringt die für den gesammten israelitischen Religionstheil ergehenden Verordnungen, Bekanntmachungen und Verfügungen zur öffentlichen Kenntniß, sowie solche specielle Entschließungen aus der Praxis des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts, des Großherzoglichen Oberraths und des Großherzoglichen Berwaltungsgerichtshofes, welche für die Anwendung der die religiösen Angelegenheiten der Israeliten betreffenden Gesetze und Verordnungen von allgemeinem Werthe sind. Eine besondere Rubrik wird den Dienst- und Personalnachrichten gewidmet. In einem nichtamtlichen, unter alleiniger Verantwortlichkeit des Oberrathsmitgliedes, Herrn Regierungsasseffor vr. Mayer, stehenden Anhänge wird zur Erörterung wichtiger Organisations- und Verwaltungsfragen Gelegenheit gegeben. Der Inhalt der bis jetzt erschienenen, 80 Quartseiten umfassenden Verordnungsblätter bietet eine stattliche Reihe von Verfügungen, Belehrungen und Anregungen, welche von den Gemeinden mit größter Dankbarkeit ausgenommen worden und ihnen zur Anschauung und dadurch aufs Neue zu lebendigem Bewußtsein bringen, in welch vortrefflicher Weise die israelitisch-religiösen Angelegenheiten in Baden durch den Großherzoglichen Oberrath geleitet werden. Es sei mir gestattet, das Jnhaltsverzeichniß des zuletzterschienenen Verordnungsblattes vom 27. v. M. hier mitzutheilen: Verfügungen und Bekanntmachungen: Die Vornahme periodischer Visitationen bei den israelitischen Gemeinden betreffend; den Schulbesuch israelitischer Schüler an ihren Festen und Sabbathen betreffend; die Auflösung der israelitischen Gemeinde Mühlbach betreffend. Dienst- und Personalnachrichten: Wiederbesetzung des Bezirksrabbinats Bühl; Ernennung von Religionsschullehrern; Ausschreiben von Religionsschulstellen. Mittheilungen aus der Praxis des Großherzoglichen Oberraths: Unzulässigkeit der Ausschlagung des örtlichen Kultusaufwandes nach den Staatssteuercapitalien der Gemeinde angehörigen. — Unvereinbarkeit des Amtes eines Synagogenrathsmitgliedes mit dem Amte eines Mitgliedes der Schatzungsbehörde. — Handhabung der Ordnung beim Gottesdienste. Befugniffe des Synagogenrathsvorstehers. — Austritt aus dem badischen Judenverbande. — Zulassung der Religionsschullehrer zur Abhaltung religiöser Vorträge während des Gottesdienstes. Anhang: Kann die Nebernahme von Synagogenplätzen