Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 16 (14.4.1885)
- Date
- 1885-04-14
- Page
- Seite 255 (sequence 7)
- Language
- German
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255 In allen diesen Ländern der lateinischen Rasse ist die jüdische Bevölkerung nur geringzählig. Aus Spanien und Portugal am Ende des 15. Jahrhunderts vertrieben, hat sich zwar in Lissabon, ohne irgend eine Störung zu erfahren, eine zahlreiche Gemeinde, namentlich aus Marokko und den früheren drei Raubstaaten, wieder angesammelt, aber in Spanien sind die Juden noch sehr sparsam vorhanden, da sie eben nur stillschweigend geduldet werden und jede öffentliche Religionsübung allen Akatholiken verboten ist. Die Zahl der Juden in Italien beläuft sich auf ca. 30000 Seelen. Aus Süditalien waren sie lange Zeiten hindurch verbannt und haben sich erst im letzten Jahrzehnt in Neapel wieder angesiedelt. Sie hatten übrigens in den vergangenen Jahrhunderten in Italien ein viel günstigeres Geschick, d. h. weniger Verfolgungen zu ertragen als in anderen Ländern und standen mir den übrigen Bewohnern an Bildung mehr gleich und in besserem Verkehr. Mit der Errichtung des einigen Italiens als Königreich war ihre Gleichstellung ausgesprochen und sofort zeichneten sich viele Israeliten im Staatsdienste und im ganzen öffentlichen Leben vortheilhaft aus. Zugleich aber war auch das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche hinsichtlich ihrer eingetreten; die Reglements und Statuten der Gemeinden verloren ihre rechtsgültige Kraft. Nun haben sich deshalb die jüdischen Gemeinden ebenso wenig aufgelöst, wie es ehemals in den altpreußischen Provinzen in Folge des Edikts vom 11. März 1812 auch nicht der Fall war. Aber sie müssen sich doch erst reorganisiren, was auf dem Wege völliger Freiwilligkeit immerhin schwierig ist und für die Gemeindeinstitute längere Zeit hindurch nicht ohne Nachcheile bleibt. So ging das Rabbinerseminar zu Padua, das seit 1828 so segensreich gewirkt hatte, mit der österreichischen Herrschaft in Norditalien zu Ende, weil die Beiträge der Gemeinden nicht mehr zwangsweise zuflossen und alle Anstrengungen haben bis jetzt die Wiederherstellung eines solchen Instituts nicht erzielt. — Auch in Frankreich ist die jüdische Bevölkerung verhältnißmäßig nur gering, namentlich nach der Abtrennung von Elsaß-Lothringen. Außer der großen Gemeinde in Paris von 30—4U00ü Seelen zählt man in den Provinzen nicht ganz 15 00O. In Belgien wird die Zahl der Juden auf 1500 angeschlagen. Bekanntlich gab Napoleon I. den Juden eine Consistorialverfassung und seit 1830 sorgte das Staatsbudget für die hauptsächlichsten Kosten des israelitischen Cultus. Die Besoldung der Rabbinen und Borbeter, die Erhaltung des Rabbinerseminars, früher zu Metz, dann zu Paris, so wie die Errichtung neuer und die Restaurirung alter Synagogen, wurden vom Staate, zum Theil von den Ortscommunen, getragen. Bis zum Sturze des zweiten Kaiserreichs steigerte sich stetig dieser israelitische Cultusetat mit den wachsenden Bedürfnissen. In der Republik kam jedoch die antiklerikale Tendenz immer mehr zur Obherrschaft und bethätigt sich sowohl in der Abminderung des Cultusetats als auch namentlich im Schulwesen: die confessionellen Schulen wurden aufgehoben und jeder Religionsunterricht nicht allein aus den Lehrplänen, sondern auch aus den Schulröumen beseitigt. Man sieht, dies ist nicht mehr blos antiklerikal, sondern entschieden antireligiös. Bon diesen Maßnahmen wurden die Juden ebenso betroffen, wie die Katholiken und Protestanten. Zu verkennen ist jedoch nicht, daß gerade den Juden hierdurch darum größere Schwierigkeiten geschaffen werden, weil sie außer einigen größeren Gemeinden in vielen kleineren vereinzelt sind, welche letztere doch in Synagoge, Religionsunterricht rc. gleiche Bedürfnisse mit jenen haben, also verhältnißmäßig einen großen Kostenaufwand erfordern. Ganz ähnlich liegt es in Belgien, wo das liberale Ministerium sogar soweit ging, über die freiwilligen Beiträge der Gemeindemitglieder, die nothwendig sind, weil der staatliche Cultusetat die Bedürfnisse lange nicht deckt, insofern verfügen zu wollen, als es allen kirchlichen Corporationen, also auch den jüdischen, die Bildung eines Reservefonds vorschrieb, was doch der Natur freiwilliger Beiträge widerspricht, da die Bestimmung über solche den Beitragenden selbst zusteht. — Dankbar anzuerkennen ist, daß, mit Ausnahme der iberischen Halbinsel, in den Ländern der lateinischen Rasse die Gleichberechtigung der Juden in vollständiger Bedingungslosigkeit durch- und ausgeführt worden und daß daselbst die Verwaltung stets auf dem Niveau der Gesetzgebung gestanden hat. Es ist dies erklärlich aus dem Umstande, daß in diesen Völkern das Prinzip der Gleichheit seit der ersten französischen Revolution den Volksgeist vollständig durchdrungen hat, so daß confessionelle Rücksichten nicht mehr aufkommen können. Wenn nun die jüdischen Gemeinden Italiens niemals etwas aus Staatsmitteln erhalten haben und deshalb für ihre Bedürfnisse selbst zu sorgen hatten: so stellt sich hingegen für die Gemeinden in Frankreich und Belgien die Nothwendigkeit heraus, sich für den, vielleicht nahen Zeitpunkt vorzubereiten, wo durch den staatlichen Cultusetat ein Strich gemacht wird. Unter den Verhältnissen und Strömungen der Jetztzeit wird dies bei dem Prinzip der Freiwilligkeit nicht geringe Schwierigkeiten haben. Jndeß muß von den Männern, denen der Bestand und das Wohl der Gemeinden am Herzen liegt, diese Aufgabe rechtzeitig ins Auge gefaßt werden. In vielen dieser Gemeinden bestehen schon fteiwilkige Gemeindekassen, weil die Beiträge des Staates nicht ausreichen. Der Anhaltspunkt ist hier also schon gegeben, und die Juden haben bis jetzt für ihren Cultus stets eine so offene Hand gezeigt, eine solche Opferwilligkeit bethätigt, daß auch dieses Problem zur Zeit wohl gelöst werden wird.