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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-04-14 · Heft 16 (14.4.1885) · p. Seite 254

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 16 (14.4.1885)
Date
1885-04-14
Page
Seite 254 (sequence 6)
Language
German
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254 Rechtes gekommen ist, kann nicht wollen, daß dieses von uns monopolifirt werde, kann nicht in den Verdacht kommen, daß ich dieses Princip nur so lange aufrecht erhalten will, als es mir irgendwelchen Nutzen bringt, und dasselbe tatsächlich verleugne, wenn ich dasselbe mit Anderen theilen soll. Uebrigens läßt sich nicht leugnen, daß, wenn auch die Ansicht der Dreier-Commission aufrecht bliebe, die Regierung auf dem Wege der Ernennung Denjenigen hineinbringen kann, den sie als den geistlichen oder weltlichen Vorstand der israelitischen Kirche anfieht; man könnte daher sagen, daß, nachdem dies ohnehin geschehen kann, wir uns mit dieser Frage nicht weiter abmühen sollen. (Widerspruch rechts.) Ich hingegen bin entgegengesetzter Ansicht, ich will, daß wir selbst es aussprechen, daß wir, von dem Princip der Rechtsgleichheit ausgehend, nicht 600,000 unserer Mitbürger jenes Recht vorenthalten wollen, welches wir allen anderen Confessionen gegeben haben. Es wird zwar gesagt, daß diese Religion in diesem Lande nicht durch ein Gesetz recipirt ist; non est lege reeepta. Dann ist sie also nur tolerirt! Nun frage ich, ob man das heute auch noch sagen kann, da andererseits mit Bezug auf die Israeliten die Rechtsgleichheit in jeder Beziehung ausgesprochen ist, die freie Ausübung der Religion, Amtsbefähigung, actives und passives Wahlrecht, mit einem Worte Alles, was jeder ungarische Bürger besitzt? Ist es unter solchen Umständen noch nothwendig auszusprechen: quod sint lege recepti? Vielmehr kann ich mir, nachdem diese Principien in Gebrauch genommen sind, die Nothwendigkeit, ja selbst die Möglichkeit dessen gar nicht denken, daß je noch ein Gesetz geschaffen würde, welches ausspricht, daß von heute angefangen die Juden nicht mehr tolerirt, sondern gesetzmäßig ausgenommen find. Seien wir nicht weniger liberal, als das Abgeordnetenhaus (Lärm rechts), laffen wir uns nicht der Intoleranz beschuldigen; die Zeiten der religiösen Unduldsamkeit find vorüber; die ungarische Magnatentafel möge zeigen, daß sie auch in ihrer alten Gestalt die Leuchte der Aufklärung hochhält. Warten wir nicht weitere 40 bis 50 Jahre, um den Juden das zu geben, was heute selbst die hochwürdigen Vertreter der römisch-katholischen Kirche den protestantischen Kirchen ohne Reserve einstimmig bewilligt haben." Hierauf wurde über den Antrag des Grafen Esterhazy abgestimmt und derselbe mit großer Majorität abgelehnt. Für die Ablehnung stimmten die anwesenden Prälaten, mit Ausnahme des Metropolitan Miron Roman, und sämmtliche katholische Magnaten. (Wenigstens ist Ungarn jetzt eines solchen Oberhauses ledig! Red.) Das Iu-euLhum in den Landern lateinischer Nasse. In den Ländern der lateinischen Raffe — Frankreich, Italien, Spanien und Portugal, wozu wir aus unserem augenblicklichen Gesichtspunkte auch Belgien, das theils von dem französischen Bolksstamme der Wallonen, theils von dem niederdeutschen der Flamländer bewohnt wird, zu zählen uns gestatten — in diesen Ländern hatte sich zwar anfangs die von Deutschland ausgegangene Reformation schnell verbreitet, konnte jedoch dauernde Wurzeln in ihnen nicht schlagen. Die religiöse Contrerevolution, welche noch im 16. Jahrhundert gegen die Reformation und ihre Anhänger die Waffen kehrte, vermochte sie, welche in Deutschland, Holland, England und Skandinavien die Herrschaft errungen hatte, in jenen Ländern wieder auszurotten. *) Nur in Frankreich rief dieser Kampf blutige Bürgerkriege hervor, deren letztes Resultat die Aufhebung des Ediktes von Nantes und die völlige Vertreibung der Hugenotten war. Aber gerade aus diesem Umstande entwickelte sich in diesen Ländern der lateinischen Rasse mit der fortschreitenden Bildung eine antiklerikale Partei, die sich aus den Feinden der hierarchischen Gewalt, den Gegnern aller positiven Religion, und den Massen der Indifferenten zusammensetzt. Daß diese antiklerikale Partei selbst in Spanien viele Anhänger zählt, hat sich bei jeder Gelegenheit, sobald die liberale Strömung die Oberhand gewann, in den Cortes und den von ihnen geplanten Gesetzen und Institutionen gezeigt, und könnten wir spanische Schriftsteller von großem Rufe citiren, welche behaupten, daß die Mehrheit des spanischen Volles antiklerikal gesinnt sei. In Italien ist der kirchliche Sinn niemals stark gewesen, besonders in den gebildeten Classen, und selbst der Sturz des Kirchenstaates, welchen Jahrzehnte hindurch nur die französischen Waffen verhinderten, brachte in Italien keine klerikale Partei zusammen, welche, wie es in Deuffchland geschieht, die Rechte des Staates, wo sie mit den Forderungen der Kirche in Conflikt find, bekämpfe und für die Wiederherstellung des Kirchenstaates agitire. In Frankreich liegt die Herrschaft gegenwärtig in den Händen der antiklerikalen Partei, und jede neue Wahl in die Kammern und Generalräthe vermehrt die Zahl der Gegner. Die Tendenz, die Trennung von Staat und Kirche zu bewerkstelligen, tritt immer energischer hervor und kaum vermögen die Gemäßigten noch die Aufhebung des von Napoleon 1. mit dem Papste geschlossenen Concordats zu verhindern. Zeitweise hat in Belgien die klerikale Partei die Regierungsgewalt, d. h. die Mehrheit in beiden Kammern, nachdem die liberale, antiklerikale lange Zeit die allerdings kleine Majorität besaß, aber durch ihre Fehler und inneren Spaltungen diese vorwiegende Stellung verloren hat. 1) S. Martin Philippson, La Contre-revolution religieuse au XVI« siede (Bruxelles, Mucquard, 1884), besonders das 3. Kap. des 2. Buches p. 247 ff.

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