Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-04-14 · Heft 16 (14.4.1885) · p. Seite 253

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 16 (14.4.1885)
Date
1885-04-14
Page
Seite 253 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227555-3227572--42549-3311112
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

253 allerdings mit vielen griechischen und lateinischen Wörtern! versetzt ward, wie die Gemara erweist. Uebrigens setzt einen regierungsseitig auf die Juden geübten Zwang. Griechisch zu reden, S. 490 als „einen aus der Sachlage sich mit Nothwendigkeit ergebenden" voraus, also als einen Schluß,, den er selbst macht, ohne ihn erweisen zu können, während er S. 491 diesen „Sprachzwang" schon als ganz gewiß, als eine erwiesene Thatsache anfieht. Ohne quellenmäßigen Nachweis jedoch bleibt cs nichts als eine Bermuthung. Wir haben im ferneren Verlaufe der Geschichte Beispiele genug, wir wollen nur an die Juden in arabischen Ländern und in Spanien erinnern, daß die Juden die Landessprache vollständig annahmen und sie auch neben der hebräischen als Schriftsprache gebrauchten. Warum dies also nicht auch mit der griechischen Sprache der Fall gewesen sein soll, ist nicht abzusehen. Diese Bildungs- und Assimilirungsfähigkeit den Juden zuzugestehen, fällt aber M. zu schwer. (Forts, folgt.) Pest, den 27. März 1885. Die Debatte um de« „Oberhaus-Rabbiner" im ungarische« Gberhause. v. Gestern gelangte der Punkt d des § 5 der Oberhausreformvorlage, welcher über den Vertreter der Juden handelt und den die Dreier-Commission, wie bereits mitgetheilt, gestrichen hat, im Oberhause zur Verhandlung. Obergespan Graf Stefan Esterhazy, stellte auf Grundlage der in den 48 Gesetzen ausgesprochenen Rechtsgleichheit den Antrag, diesen Punkt in die Vorlage wieder aufzunehmen und einen Vertreter der israelitischen Confession zu ernennen. Hierauf erhob sich Graf Stephan Karolyi und hielt gegen die Juden eine Philippica, die eines Jstoczy oder Simonyi würdig gewesen wäre. Der edle Graf, der, beiläusig bemerkt, Ehrenpräsident des hauptstädtischen israelitischen Krankenvereins „Caritas" ist'). hielt es für seine Pflicht, in seinem eigenen sowie im Namen seiner Gesinnungsgenosien es auszusprechen, weshalb er es nicht für nöthig und wünschenswcrth hält, daß ein Jude in das ungarische Oberhaus als Mitglied ausgenommen werde. Er fragt die hohe Magnatentafel, hält es Jemand von uns für eine Qualifikation, daß deshalb, weil Jemand ein Jude ist, derselbe Mitglied der Magnatentafel werde? (Heiterkeit.) Das Gebet der Juden ist, wie ich weiß, auch heute noch nicht an den Gott der Ungarn (!), sondern an Jehovah gerichtet, die Sprache der Juden ist nicht die ungarische, sondern sie sprechen untereinander jüdisch. Ich halte die Juden auch nicht für Ungarn, sondern für eine ') Werden die betr. Juden einen solchen Mann zum „Ehrenpräsidenten" behalten? Red. Race, welche in Ungarn eingewandert ist, und ich kann in ihnen nicht das semitische Wesen der ungarischen Nation erblicken. (Zustimmung im rechten Centrum.) Ich wünsche, die ungarische Magnatentafel so zu gestalten, daß ihr Hauptgrundzug auch in Zukunft Ungarthum, Patriotismus, Ehrlichkeit und Unabhängigkeit sei. (Zustimmung im rechten Centrum.) Nach langer Zeit kann man meinetwegen auch einen Juden zum Mitglied der Magnatentafel ernennen, allein die Unabhängigkeit, eine solche Unabhängigkeit, die auch damals existirt, wenn man nicht nur nach unten, sondern auch nach oben, der Regierung, ja sogar auch der Dynastie entgegentreten muß, daß der ungarische Magnat das Wort stets auszusprechen wage, wenn es das Interesse der ungarischen Nation erfordert: diese Qualifikation, ich gestehe, daß ich nicht verletzen will, kann man den Juden nicht zueignen, und ich empfehle, daß dieser Punkt einfach weggelaffen werde. (Lebhafte Zustimmung im rechten Centrum.) Ministerpräsident Tißa hielt es nicht für nöthig, auf diese Ausführungen zu repliciren. Er bemerkt nur, daß man hier „weder von Sympathie, noch von Antipathie reden darf, hier sind meiner Ansicht nach nur die politischen Gesichtspunkte zu erwägen, und das kann man fürwahr nicht leugnen, daß wenn wir diese Gesichtspunkte in Betracht ziehen, die israelitischen Bewohner unseres Vaterlandes — möge dies nun Jemandem gefällig sein oder nicht — so viel Gewicht im öffentlichen Leben besitzen, daß vermöge deffelben ihre Vertretung im Oberhause durch ein ernanntes Mitglied vom politischen Gesichtspunkte vollkommen gerechtfertigt ist. Indem ich dies zu bemerken wünsche, gestehe ich, daß ich die Wiederherstellung des Punktes d wünsche. Jedenfalls aber wünsche ich einem Mißverständniffe zu begegnen, und zwar jenem, daß, möge der Punkt d im Gesetze enthalten sein oder nicht, die Entscheidung in diesem Hause dem nicht präjudieiren kann, daß der Betreffende auf dem Wege der Ernennung durch die Krone auf einer neuen Basis in das Oberhaus gelange." Nach dem Ministerpräsidenten ergriff das Wort der Kronhüter Baron Nicolaus Bay, ein Protestant, der niemals fehlt, wenn es gilt, den Ideen der Aufklärung und der I Rechtsgleichheit Anerkennung zu verschaffen; er trat in einer Weise für die Vertretung der jüdischen Confession ein, daß es nur recht und billig ist, seine kurze, kernige Rede ihrem Wortlaute nach mitzutheilen. Er sprach: , „Damit ich nicht im Falle der Abstimmung auf das einfache Ja oder Nein beschränkt sei, erkläre ich vor Allem, daß ich bezüglich dieser Frage die Meinung des Abgeordnetenhauses acceptire und wünsche, daß die Vertretung der israelitischen Confession im Oberhause gesetzmäßig ausgesprochen werde. Ich meinerseits, der ich vor wenig Augenblicken es; begrüßt habe, daß in Folge des Princips der Religions-; gleichheit meine Confession in den Besitz eines neuen schönen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.