Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1885)
- Date
- 1885-04-07
- Page
- Seite 241 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227555-3227571--42536-3311098- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
241 die Mutter in Erfahrung brachte, daß das Kind in einem Kloster bei Wieliczka sei, reiste sie dahin und bat, man möchte ihr wenigstens gestatten, allein mit ihrer Tochter eine Unterredung zu haben. Die Oberin hat dieses Begehren abgeschlagen, sie erfuhr aber, daß Pater Eberhard in Krakau sie dorthin entsandt habe. Als Pater Eberhard nun erfahren hatte, daß die Eltern dem Kinde auf der Spur seien und sich um desien Rettung bemühen — ich sage „Rettung", denn! Sie werden, welcher Confesiion immer Sie auch sein mögen, mir zugeben, daß die Eltern, wenn sie ein Kind erzogen haben, es sich nicht ohne Kampf werden entreißen lasten —, so brachte er es anderswohin, von wo aus bisher zu den Eltern keine Spur gedrungen ist. Rachel Stieglitz wird also bis heute ihren Eltern vorenthalten. Sie wird von Ort zu Ort geschleppt, bis sie so präparirt ist, daß sie nicht mehr wird zurückkehren wollen, und dem entsprechen auch die eigenartigen Maßnahmen der Polizei und der Justiz. Im December iö83 hatte Pater Eberhard aus Gründen, über welche ich keine Vermuthung ausspreche, das Bedürfniß empfunden, Rachel Stieglitz wieder einmal nach Krakau kommen zu lassen, und zwar, wie das immer geschah, nicht in ein Kloster, sondern in ein Privathaus. Nun gelang es dem Mädchen, durch Bestechung eines Wärters, den Ellern einen Zettel in jüdischer Schrift zukommen zu lassen, worin stand: sie bitte um Gotteswillen, man möchte Alles anwenden, um sie aus der peinlrchen und unerträglichen Situation zu befreien. (Hört! Hört!) Ich hätte wirklich meine Pflicht verletzt, wenn ich diese Angelegenheit nicht zur Sprache gebracht hätte. (Sehr richtig!) Dre Polizei und Justiz haben den Eltern ihren Dienp versagt und die Mutter in ihrem Bekümmern wendete sich an Den, in dessen Macht ihre Tochter sich befindet. Der Staat war ohnmächtig, sie wandte sich an die Kirche, sie ging zu Pater Eberhard und bat ihn, mit Thränen in den Augen, ihr zu sagen, was denn mit ihrer Tochter geschehen sei: „Wohlan", war die Antwort, „das sollen Sie wissen, unter der einen Bedingung, wenn Sie sich vorerst taufen lasten!" (Hört!) Ich weiß nicht, ob es ein Gewinn für die Kirche gewesen wäre, weun jenes bekümmerte Weib in ihrer schwachen Stunde den Zuflüsterungen der Geistlichen Gehör geschenkt hätte. Die Mutter hat der Versuchung widerstanden: sie konnte sich zu einer religiösen Heuchelei nicht hergeben und zur Sttafe dafür wird ihr bis heute ihr Kind vorenthalten. Aber noch möchte ich mir doch die Frage erlauben, ob so etwas in Oesterreich Vorgehen darf, ob das mit jenem Grundsätze übereinstimmt, welcher so oft von der Regierungsbank aus uns zugerufen wurde: mit den Principicn des „Gleichen Rechtes für Alle"? (Beifall.) Minister Prazak erwidert: Ich habe mir die sämmtlichen Akten, welche auf diesen Fall Bezug haben, durch das Oberlandesgericht Krakau kommen lassen; dieselben sind gestern eingelangt; soweit es mir zu constattren möglich war, kann ich zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten vr. Bloch nur sagen, daß allerdings das Bezirksgericht Niepolomice den Auftrag gehabt hat, die Vermißte, wenn sie sich findet und nicht triftige Gründe als Veranlassung ihrer Entfernung angegeben werden, im Wege der dortigen Gemeinde an den Magistrat in Krakau abzuliefern. Hierauf hat das Bezirksgericht am 12. April 1883 geantwortet, daß die obige Amtshandlung nicht vorgenommen werden konnte, weil nach Angabe der Klostervorsteherin in Stanieski Rachel Stteglitz daselbst nicht verblieb. Weitere Schritte wurden nicht oorgenommen. Es scheint daher, daß in der Thal von Seite des Vaters, welcher allein Requisition zu machen berechtigt ist, wegen Zustandebringung der entwichenen Tochter seit jener Zeit nichts veranlaßt wurde. Ich werde trotzdem eine abermalige Vernehmung veranlassen und Dasjenige, was ich in dieser Richtung erfahren werde, dem hohen Hause zur Kenntniß bringen. Wien, 24. März. Aus der heutigen Debatte über die Nordbahn berichtet die „Bost. Ztg.": „Schließlich kam es zu einem Galleriescandal. Schönerer beschwörte sich, daß ein von ihm und seinem Gesinnungsgenossen Fürnkranz direct auf Verstaatlichung gestellter Antrag nicht zur Abstimmung gebracht wurde, was doch sehr sonderbar sei. Das war das Signal für die mit antisemttlschen Studenten überfüllte zweite Gallerie zu einem Skandale. Unter Stanlpfen und Schreien hörte man die Rufe: Hoch Schönerer! . . . kerertt Nordbahn! Pfui die Juden! . . . Die Gallerie wurde nicht ohne Schwierigkeit geräumt, es wurde über Schönerer's Antrag abgestlmmt und dafür erhoben sich nur — sechs Stimmen! Die „Linke" will mit Schönerer nichts gemein haben." (Die Rechte gewiß nicht!) Wien, 24. März. (Privatmitth.) Die „Chewra Kadischa" der hiesigen Gemeinde besteht 121 Jahre. Seit sechs Jahren hat sie die alte löbliche Sitte, am 7. Adar eine Generalversammlung und ein Festmahl zu halten, verabsäumt und mochte hiervon wohl eine Abminderung des Interesses wahrnehmen. Sie hat deshalb in diesem Jahre die alte Sitte wieder ausgenommen und am gedachten Tage, dem 22. Februar, eine stattliche Versammlung gehalten, an deren Festmahl viele Notabilitäten der Gemeinde theilnahmen und jetzt auch einen Rechenschaftsbericht über die Jahre 1882, 1883 und 1884 ausgegeben. Die Zwecke eines solchen wohlthätigen Vereins find bekannt: die Sorge für Kranke und Reconvalescente, die Unterstützung verarmter Mitglieder, Abhaltung von Jahrzeiten und Sorge für die Beerdigung und , die Grabstätten. Bei dem ungeheuren Anwachs der hiesigen jüdischen Gemeinde, die jetzt über 72,000 Seelen zählt, sollte man auch die Vergrößerung der Mitgliederzahl der Chewra- Kadischa voraussetzen. Allein sie ist während der letzten iS