Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1885)
- Date
- 1885-04-07
- Page
- Seite 238 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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238 der jüdischen Religion nicht acceptiren. Man weiß, daß dieses Streben an vielen Orten von Erfolg war, und man begrüßte dies mit Befriedigung, weil dadurch allerdings eine nicht geringe Zahl jüdischer Kinder den Religionsunterricht erhielt, dessen sie bis dahin ganz entbehrt. Allein hier stellte sich wiederum der andere Uebelstand ein, daß die Zahl der Religionsstunden nur eine höchst beschränkte ist, eine oder zwei richtet werden, so jedoch, daß die Knaben außerdem am hebräischen Unterricht der ersten Knabenklaffe theilnehmen. Die systematische Religionslehre beginnt für die Mädchen in der obersten Mädchenklasse und ebenso für die Knaben in der oberen Knabenklasse. Dem Hebräischen ist ein recht genügendes Ziel gesetzt, für die Mädchen das Uebersetzen der vorzüglichsten Gebete, für die Knaben das fünfte Buch Moses, wöchentlich, was für die mannichfaltigeren Gegenstände! die ersten Propheten, Auswahl aus den Reden der letzten des jüdischen Religionsunterrichtes völlig ungenügend! Propheten, aus Psalmen und Sprüchen Salomo's, aus Hiob ist, noch dazu, da das Hebräische in diese Schulstunden schul-! und den Megilloth. Wir empfehlen das Studium dieses planmäßig nicht ausgenommen wurde. Hierzu kommt, daß j Lehrplanes, der bis in alle Details wohl durchdacht und z. B. in Preußen die öffentlichen Elementarschulen als con-! durch die Praxis bewährt ist. Außer dieser besteht in Bresfesfionelle dem jüdischen Religionsunterrichte den Zugang noch! lau auch noch eine „Religions-Unterrichts-Anstalt der Synaversagen und in anderen Ländern, wie Frankreich und Belgien, > gogen-Gemeinde" unter der Direktion des vr. Samuelsohn, neuerdings aller Religionsunterricht aus den Schulen entfernt,! In den acht Clasien dieser Anstalt wurden im verflossenen ja sogar die Schulräume für Ertheilung des Religionsunter. Schuljahre 266 Zöglinge unterrichtet. Auch in dieser Anstalt richtes überhaupt versagt worden. Aus allem dem geht zur j ist die Religionslehre, das Hebräische und die biblische und Genüge die noch jetzt bestehende Unentbehrlichkeit der jüdischen! jüdische Geschichte Unterrichtsgegenstand. In derselben wird Religionsschule hervor, theils zur Ergänzung des mangelhaften! auch noch die jüdische Cursivschrist gelehrt. Gewissermaßen religiösen Unterrichtes in den Schulen, theils für die große als ein Gegenstück erscheint der „Jahresbericht über die Zahl jüdischer Kinder, die in den öffentlichen Lehranstalten! hebräische Schule. Lemle-Moses'sche Stiftung in Mannheim, in Religionsunterricht nicht erhalten. Dabei gerieth man aber welchem Herr Rabbiner vr. M. Steckelmacher zur Prüauch ins Schwanken über die Unterrichtsgegenstände selbst, j sung einladet. In den 6 Klassen werden 314 Zöglinge Die Einen verfielen in den Jrrthum, unserer Meinung nach, j unterrichtet, die Mädchen in 2, die Knaben in 3 Stunden daß der systematische Religionsunterricht überflüssig sei und! wöchentlich. Das Hebräische ist hier ausschließlich Unterrichts- Hebräisch oder mit diesem biblische Geschichte völlig genügten gegenständ. Die Lehrziele gehen aber dennoch lange nicht so zur religiösen Erziehung der jüdischen Jugend. Die Anderen weit, wie in den genannten beiden Breslauer Anstalten. — kamen wieder zu dem Jrrthum, das Hebräische gänzlich aus- Bor einiger Zeit erschien: „Der Tractat Megilla nebst zuschließen und sich mit dem systematischen Religionsunter-j £ofafQt vollständig ins Deutsche übertragen von vr. Rawicz, richt und der biblischen Geschichte zu begnügen. Daß eine Bezirksradbiner in Schmieheim (Baden). (In Commission Gemeinde-Religionsschule durch einseitige Verfolgung einer! bei Kaufmann, Frankfurt a. M.)" Der Tractat Megilla ist dieser Ansichten auch zugleich ihren Charakter schädigt, der; bekanntlich einer der interessantesten des Talmuds und entsie für die religiösen Anschauungen des einen wie des anderen hält eine Menge Notizen, die über das eigentliche Gebiet Theils der Gemeindemitglieder bestimmt, ist einsichtlich. Wir j des Gegenstandes hinausgehen. Es war daher eine sehr ansehen also, daß der jüdische Religionsunterricht noch mitten i gemessene Wahl, diese Abhandlung ins Deutsche zu übertragen, auf der Bahn seiner Entwickelung steht und wird er gewiß! und zwar „im Sinne Raschis", und die Tosafat als Anmerdurch den Zusammenstoß aller dieser Umstände und Richtungen I kungen hinzuzufügen. Die Uebersetzung ist wortgetreu, jedoch zu gutem Fortschritt angefeuert. — Wir heben den 42.! verständlich, und dies um so leichter, als Megilla weniger Schwierigkeiten bietet. Der Uebersetzer will nächstfolgend den Tractat Rosch-Haschana erscheinen lassen, und wünschen wir lebhaft, daß er dies ausführe, durch einen reichlichen Absatz Jahresbericht der „ Gemeinde-Religions-Unterrichts-Anstalt, verfaßt vom Rabbiner vr. M. Joi-l, Breslau 1865, hervor. Diese, durch einen so langen Zeitraum schon bewährte Schule, hatte 409 Zöglinge. Herr vr. Joel bringt, da jetzt in! der vorliegenden Schrift unterstützt. — Rabbiner- und Lehrer-Versammlungen das Bestreben hervortritt, „sich über einen Normallehrplan für jüdische Religionsschulen zu verständigen," den Lehrgang auf's Neue zum Abdruck, wie er in gedachter Schule „seit länger als vierzig Jahren mit wenigen durch Zeit, Umstände und Erfahrungen hervorgerufenen Abänderungen eingehalten wird." Der Plan erstreckt fich über vier Mädchen- und fünf Knabenklassen, wozu dann eine „Entlassungsklasse" mit zweijährigem Cursus kommt, in welcher Knaben und Mädchen combinirt unter- 1) Nachträglich (am 27. März) erhalten wir noch einen Jahresbericht aus Breslau, den „der hebräischen Unterrichtsanstalt" des vr. P. Neustadt. Diese Schule erhält zwar jährlich von der Synagogen-Gemeinde 400 Mark, wird aber sonst aus Beiträgen aus vielen Orten unterhalten, und zwar mit einer Jahreseinnahme von 3230 Mark. Sie hat 162 Zöglinge, und will diese vom hebräisch Lesen bis zur Gemara, Schulchan Aruch u. s. w bringen. Ob sie dies Ziel in Wirklichkeit erreicht? Aus „der Prüfungsordnung" ist es nicht deutlich zu ersehen, wenn es in der obersten Klaffe heißt: Aus rnö.1 niZDr.