Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1885)
- Date
- 1885-03-31
- Page
- Seite 223 (sequence 7)
- Language
- German
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223 hat. Die Ursache war bekanntlich, daß -er beliebte Dichter Julius Wolff einem Commers des antisemitischen „Deutschen Studentenvereins" auf Einladung beigewohnt hatte und daß Oehlke als Mitglied des „Freien wissenschaftlichen Studentenvereins" sich bewogen gefühlt hatte, Herrn Wolff deshalb schriftlich und mündlich zu interpelliren. Herr Julius Wolff erklärte bei der Gerichtsverhandlung hierüber: „Ich habe am 18. Januar an dem betreffenden Commers auf eine Einladung des Borfftzenden des „Vereins deutscher Studenten", Herrn v. Schwerin, Theil genommen. Ich habe den Verein und seine Tendenzen vorher nicht gekannt, namentlich nicht etwaige antisemitische Tendenzen. Ich habe auf jenem Commers eine Ansprache gehalten, die halb Trinkspruch, halb Lied war, und auf dem ganzen Sommers ist auch nicht die geringste politische oder antisemitische Tendenz zum Durchbruch gekommen. Bald nachher erhielt ich von dem mir gänzlich unbekannten Herrn Oehlke einen Brief mit der Bitte um eine Erklärung darüber, wieso ich an dem von einem antisemitischen Verein veranstalteten Commers Theil nehmen konnte. Ich habe darauf geschrieben, daß ich mich um die studentischen Streitigkeiten nicht kümmere und im Nebrigen jede „Erklärung" ablehnen muffe. Dann hat mich Herr Oehlke besucht und am Schluffe unserer Unterredung habe ich ihm gesagt: Ich kann keinem Menschen das Recht einräumen, über mein Thun als Privatmann eine Erklärung zu fordern, aber auch ohne „Erklärung" werden Sie aus unserer Unterhaltung wohl entnehmen können, welche Gesinnung ich habe. Sie können auch ihren Freunden gelegentlich mittheilen, daß ich nicht antisemitischen Tendenzen huldige." Daß Oehlke hieraus den Schluß zog, von Wolff ermächtigt zu sein, eine öffentliche Erklärung darüber zu geben und zwar in der Form, daß er, Wolff, wenn er von der antisemitischen Ten» denz jenes Vereins gewußt hätte, gar nicht hingegangen wäre; daß Oehlke hierauf sein Ehrenwort gab, und vom Studentenausschuß diese Abgabe des Ehrenwortes für leichtfertig erklärt ward, gab zu dem Duell Veranlaffung, das so traurige Folgen hatte. Hervorheben wollen wir noch, daß der Staatsanwalt in seiner Rede sich folgendermaßen äußerte: „Ich hätte persönlich den Wunsch, daß die Studentenschaft von den politischen Wirren und Kämpfen sich fern hielte. Wir Alten find auch Studenten gewesen und ich war sogar ein ganz forscher Student. Und wir studirten zu einer Zeit, wo die Gefahr, sich in politische Dinge zu mischen, noch weit näher lag als jetzt. Wir hielten es aber für unsere Aufgabe, den Wiffenschaften zu leben, und strebten darnach, in geselligem Verkehr uns unserer Jugend zu freuen. Darunter hat die materielle Begeisterung niemals gelitten, auch wir haben begeistert den Geburtstag des Landesherrn gefeiert, darüber hinaus haben wir uns aber nicht darum bekümmert, was links oder rechts lag und auch später im Leben als Männer sind wir uns Freunde geblieben, unbekümmert darum, ob der Eine links oder der Andere rechts steht. Es wäre besser, wenn es auch heute noch in der Studentenschaft so wäre." — In der That hatte es immer unselige Folgen, wenn die Studentenschaft als solche an den politischen Kämpfen der Zeit nachhaltigen Antheil nahm. Die Zeit um 1820, 1830 und 1848 hat davon wiederholte Beispiele gegeben. Der Stud. Oehlke wurde zu vier Jahren Festung verurtheilt. Hannover, 15. März. (Privatmitth.) Durch die Berufung des Herrn Dr. Prager zum Landrabbiner in Cassel werden in unserer Gemeinde die beiden von demselben verwalteten Stellen, die des Oberlehrers (Leiters) an der hiesigen Gemeinde-Religionsschule, sowie die des Direktors der Bildungs-Anstalt für jüdische Lehrer vacant werden. Die Ausschreibung wird demnächst erfolgen und eine möglichst baldige Besetzung erstrebt werden. Es soll, wie wir aus zuverlässiger Quelle hören, die Bereinigung beider Stellen wieder in Aussicht genommen sein, um das Einkommen zu erhöhen und dadurch bewährte und tüchtige Schulmänner zur Bewerbung zu veranlassen. Bon Seiten des König!. Provinzial-Schul- Collegiums dürste, sofern geeignete Bewerber auftreten, die Zustimmung zu dieser Bereinigung zu erwarten sein. Breslau, 16. März. (Bresl. Z.) Der Magistrat übersendet der Stadtverordneten-Bersammlung zur Kenntnißnahme ein Exemplar des von dem Hierselbst am 6. November 1884 verstorbenen Partikuliers Arnold B. Fränckel errichteten Testaments, durch welches derselbe die Stadtgemeinde Breslau zur alleinigen Erbin berufen hat. Nach den im Testament näher getroffenen Bestimmungen ist der nach Berichtigung der ausgesetzten Legate verbleibende Nachlaß zur Errichtung von zwei Stiftungen bestimmt und zwar: 1) der von einem besonderen Curatorium zu verwaltenden Paulinen-Stiftung zur Erziehung, Aus- und Fortbildung armer Mädchen und 2) der Stipendien-Stiftung für arme, eltern- und vaterlose Knaben (Paulinum). Beide Stiftungen sind für Breslauer Kinder, zur Hälfte jüdischen Glaubens und zur Hälfte für Bekenner aller übrigen Religionsgesellschaften, bestimmt. Der Gesammtnachlaß beträgt nach der Inventur vom 6. November 1884 155450 Mk. Hieraus sind zunächst die ausgesetzten Legate mit 27000 Mk., ferner die Begräbnißkosten- Nachlaßschulden, Gerichtskosten rc. mit ca. 2200 Mk. zu be-! zahlen, und außerdem ist ein Kapital von ca. 17 125 Mk. : zur Deckung der an mehrere Personen lebenslänglich zu; zahlenden Renten von jährlich 685 Mk. zu reserviren, so! daß für die zu begründenden Stiftungen ungefähr 109000 M.; verbleiben werden. Die Stiftungen sollen erst ins Leben! treten, wenn der Kapitalstock durch Zinsansammlungen auf i die Höhe von 150000 Mk. gebracht sein wird. Mit Rückj sicht aus den wohlthätigen Zweck der zu begründenden Stif- I tungen hat sich der Magistrat zur Annahme der Erbschaft