Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1885)
- Date
- 1885-03-24
- Page
- Seite 205 (sequence 5)
- Language
- German
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*05 Lehranstalten anstcllte; sogar, wo Juden zu Lehrern an der legislativen Regulirung de- Gegenstandes beschäftigt, städtischen oder Gewerbeschulen gewählt worden, versagte man j Hinsichtlich der jüdischen Sträflinge wurden Zugeständnisse consequent die Bestätigung. Die Petition ging ferner e) auf 1 bewilligt. Bei geeigneter Veranlassung werde die Aufhebung das Verlangen nach einer Veränderung des Eides more juj des die unehelichen Kinder betr. § in Erwägung gezogen daico ein, der noch völlig nach den mittelalterlichen Formen I werden. Jüdische Schulamtsaspiranten fänden als Hospitanten geleistet werden mußte, in welche ihn das Allg. Landrccht > Zulassung. Die Errichtung jüdischer Seminarien würde von Th. I Tit. X §§ 317—351 gebracht hatte, worin die preußische Staatswegen gefördert werden. Dagegen wurde die bean- Gesetzgebung noch ganz allein stand. Ferner wurde gebeten, tragte Befreiung von Communalsteuern und ein Reglement in den Strafanstalten die Beobachtung der jüdischen Feier-! für den Religionsunterricht abgeschlagen. Der Erfolg der tage den jüdischen Sträflingen zu gestatten und diese der Petition konnte somit nur als sehr befriedigend angesehen Obhut eines jüdischen Seelsorgers zu überweisen; die Rabbi-, werden, und bezeichnet obiges Ministerialrescript den Weg. ner, Cantoren und Lehrer von den Communalsteuern zu bej welchen die preußische Staatsregierung innehielt, bis der freien; die, man kann sagen, grausame Bestimmung des Allg.! norddeutsche Bund das Gesetz vom 3. Juli 1869 zu Stande Landrechts, Th. ll Tit. II § 643 hinsichtlich der Religion! brachte; ein Gesetz, das die völlige Gleichstellung für alle unehelicher Kinder aufzuheben; den jüdischen Lehramtsaspi- Staaten des Bundes zur Geltung erhob, und welche nach ranten Aufnahme in die bestehenden Seminarien zu gewähren1 Gründung des Deutschen Reiches zum Reichsgesetz ward. Doch und endlich für die jüdischen Religionsschulen ein angemessenes, kommen wir hierauf noch einmal zurück. So können mit Reglement zu erlassen. Man steht, das Gebiet, in welchem, vollem Rechte die preußischen Juden sagen, daß sie durch Recht und Gerechtigkeit für uns zu verlangen stand, war sehr groß. — Es währte auch nicht lange, daß uns die Kunde ward, das Staatsministerium beschäftige sich ernstlich mit dem Inhalt der Petition. Einige Zeit später that der Rabbiner Sutro in Münster einen anderen Schritt, indem er eine Petition (in seinem Namen) an das Abgeordnetenhaus richtete, in welcher er die Zulassung zu den Staatsämtern verlangte. Bei den betr. Verhandlungen im Abgeordnetenhause wurden sehr verschiedene Stimmen laut, und nur eine kleine Mehrheit überwies die Petition der Staatsregierung „zur Berückihren kräftigen Widerstand gegen die Reaction und die schnelle und energische Benutzung der günstigen Umstände die Gleichberechtigung sich erkämpft haben.-Ein ganz anderer Gang wurde in Oesterreich verfolgt. In demselben Jahre 1859 ward der Kaiserstaat Oesterreich durch die Niederlagen in Italien auf's Tieffte erschüttert und die maßgebenden Kreise erkannten, daß mit dem seit 1849 befolgten Systeme äußerster Reaction nicht mehr auszukommen sei. Der Kaiser Franz Joseph persönlich war stets für eine gleichmäßige Behandlung aller Staatsangehörigen gestimmt, aber dem jungen Monarstchtigung". (Siehe S. 212, Jahrg. 1859.) Dagegen wurden j chen war nach der Unterdrückung der revolutionären Beeinige Punkte unsrer Petition im Laufe des Jahres vomj wegungen die Situation aufgedrängt. Eine liberale Aera Staatsministerium thatsächlich und zwar in günstiger Weife! hob jetzt au, und die österreichischen Juden waren noch in so erledigt, und als eine Anzahl von Hocharistokraten eine Gegen-! drückende Beschränkungen eingeengt, daß sie bei dem Wechsel Petition an den Prinzregenten richtete, wurden diese von aller-' des Regierungssystems nicht stillschweigen durften. Noch war höchster Stelle auf Grund einer Denkschrift des Staatsminij ihnen die Freizügigkeit und der Erwerb von Grundbesitz versteriums zurückgewiesen. An der Spitze jener Herren stand! sagt und jede Art von Staatscarriere verschlossen. Zu dem der Graf Botho zu Stolberg-Wernigerode. Endlich am!13 ' geringsten Staats- oder Lehramt wurde der Uebertritt zur November 1860 traf die Antwort des Staatsministeriums1 katholischen Kirche gefordert. Außerdem gab es eine Menge auf die Petition der 226 Gemeinden ein (s. Nr. 49 1860)., von Tracasserien, und in der Blüthezeit der Reaction wurden Die Ausübung der ständischen Rechte und die Verwaltung! die mittelalterlichsten Verordnungen ausgegraben, z. B. das des Ortsschulzenamtes hatte bereits ein Circular-Erlaß vom - Verbot, christliche Dienstboten zu halten, u. s. w. Gegen 3. Februar zugestanden. Für die Zulassung zu den öffent-, Ende des Jahres singen dann auch die österreichischen Juden lichen Aemtern aller Zweige sprach die Staatsregierung als | an, sich zu rühren. Im October erschien eine Denkschrift ihren Grundsatz aus, „daß die Zugänglichkeit öffentlicher! „lieber die Stellung der Juden in Oesterreich-, verfaßt von Aemter für jüdische Staatsangehörige nicht mehr nach dcn!0r. Heinrich Jaques, welche die Beschwerden der Juden durch die Berfaffungsurkunde aufgehobenen Bestimmungen im; aufführte, die Gründe für deren Erledigung in glänzender § 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847, sondern nur noch nach > Weise darthat und die Gegengründe widerlegte. Dieselbe der Berfaffungsurkunde selbst, namentlich nach den Artikeln 4,! erregte allgemeine Aufmerksamkeit. Ferner sprachen die Ju- 12 und 14 derselben zu beurtheilen ist." Die Bestimmung den durch Deputationen, Adressen und Denkschriften ihre über das Bau. und Feldmessersach wurde außer Kraft gesetzt.! Wünsche und Hoffnungen aus und das neue Ministerium Hinsichtlich der jüdischen Eidesleistung sei die Regierung mit verhieß die nahe bevorstehende Regelung dieser Angelegenheit.