Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1885)
- Date
- 1885-03-24
- Page
- Seite 204 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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204 schafft, deren Befriedigung wiederum zu Annäherung und Wechselwirkung beiträgt. Da, wo eine alte, jedoch zurückgebliebene Kultur vorhanden ist, kann diese mit der Zeit gegen die von Europa hereingebrachten Resultate des Fortschritts sich nicht abschließen, und Japan und selbst China geben von dieser langsamen aber unausbleiblichen Wirkung bereits ein lebhaftes Zeugniß. Die Noth, in welche diese großen Staaten durch den Andrang der europäischen Herrschaft gerathen, lehrt sie, sich der europäischen Kultur zu nähern und sich dieselbe allmälig anzueignen. Auf diesem Wege ging die Kultur in Europa und in der neuen Welt langsam voran, und wird ihre Bahn um die Erde vollenden, wenn auch nicht in so kurzer Zeit, wie man häufig meint, und wie die Thatsachen widersprechend lauten. Rückblick auf die Kampfe -es letzte» halbe» Lahrhuuderts. ix. Unterdeß hatten wir in Preußen schlimme Erfahrungen zu machen. Die Kreuzzeitungspartei war unermüdlich, in ihrer Presse gegen die Juden zu Hetzen und Verdächtigungen und Anschuldigungen auf sie zu häufen. Es kam ihr gar nicht darauf an, der Wahrheit recht offen ins Gesicht zu schlagen, wenn sie nur dadurch Mißstimmung gegen die Juden hervorzurufen erwarten durfte. Sie hatte dabei ihre bestimmten Absichten, nämlich die, das von der Reaktion beherrschte Ministerium zu unterstützen und die gegen die Verfassung! ehesten aus den Petitis des Gesuches erkennen. in welchem z. B. der Graf von Schwerin das Ministerium des Innern verwaltete, dem bekanntlich auch die jüdische» Angelegenheiten damals noch zugetheilt waren. Jetzt hieß es, den günstigen Moment zu benutzen und die Consequenzen aus dem zu ziehen, was 1856 durch große Anstrengungen erlangt worden, nämlich aus der Erhaltung der Art. 2, 12 und 14 der Verfassung. Wir konnten von dem vor sich gegangenen Systemwechsel erwarten, daß es auch mit jenem Sophismus brechen werde, welcher beschränkende Special' gesetze, die der Verfassung widersprechen, für gültig erklärte, obschon Art. 109 der Verfassung alle derartigen Gesetze außer Kraft setzte. Wir beschlossen, die preußischen Gemeinden aufzufordern, gemeinschaftlich eine Petition an das Staatsministerium zu richten, in welcher alle unsere Beschwerdej punkte aufgeführt und um Abhilfe gebeten werden sollte. Ein! solches Gesuch an das Staatsministerium erschien einer Petition an das Abgeordnetenhaus vorgezogen werden zu müssen, j weil die Initiative doch bei der Regierung stand und das Abgeordnetenhaus die bezügliche Petition nur mit einer Empfehlung dem Staatsministerinm zur Berücksichtigung überweisen konnte. Unser Vorschlag fand vielen Anklang, obschon von Berlin aus ein Flugblatt dagegen verbreitet worden — 226 Gemeinden bevollmächtigten uns, die von uns verfaßte Petition in ihrem Namen zu unterzeichnen. Bon mehr als 50 Gemeinden traf außerdem die Vollmacht ein, nachdem die Petition am 1. März 1859 an das Staatsministerium abgegangen war (s. Nr. 12, 1859). Wie die Lage der preußischen Juden in jener Zeit war, kann man am Sie bestanden gerichteten Bestrebungen und Maßnahmen zu beschönigen. Die ultramontane Presse unterstützte jene auf ihrer ganzen Linie, und diese seltene Uebereinstimmung des katholischen Ultramontanismus mit dem protestantischen Pietismus war erklärlich, da von Rom die entschiedene Verneinung des Constitutionalismus und der Gleichberechtigung aller Confessionen ausgesprochen wurde, und unter der Regierung Friedrich Wilhelm IV. der katholischen Kirche große Vorrechte eingerüumt waren. In der That verwirklichte das Ministea) in dem activen und passiven Wahlrecht für die Kreis- und Provinziallandtage und der Zulassung zum Schulzenamte, welche den Juden ein Rescript vom 17. Juli 1853 abgesprochen; b) dem Eintritt in die staatsdienstlichen Carrieren und der Erlangung von Staatsämtern. So hatte ein Rescript vom 9. Oct. 1851 sie von allen juristischen Aemtern ausgeschlossen, bei deren Verwaltung sie in die Lage kommen könnten, christliche Eide abzunehmen. Durch Rescript vom 10. Juli 1857 wurden sie nicht mehr zur Prüfung für die rium Manteuffel seine Auslassungen betreffs der Juden in I Auscultatur zugelassen, also die juristische Laufbahn ihnen der Verhandlung des Abgeordnetenhauses von 1856 und die völlig verschlossen. Das gleiche Schicksal traf fie hinsichtlich Juden wurden immer mehr aus allen Rechten zurückgedxängt, der Berwaltungscarriere, da durch Cabinetsordre vom 14. welche ihnen die Verfassung gewährleistete. Da brachte das Jahr 1859 große Veränderungen mit sich. Der französischitalienisch-österreichische Krieg erschütterte den Kaiserstaat bis auf seine Grundvesten und nöthigte ihn zur Umkehr aus den Wegen der Reaction, die er seit 1849 mit aller Kraft gewandelt. In Preußen erkrankte der König so, daß die Regierung auf den Prinzen von Preußen als „Prinz-Regenten" übergehen mußte. Es erfolgte der Sturz des Ministeriums Manteuffel und die Einsetzung eines liberalen Ministeriums, Februar 1856 zum Eintritt in die Verwaltung die Auskultaturprüfung erforderlich war. Ein Rescript vom 13. Okt. 1852 wies die Regierungen an, jüdischen Eleven des Bau- und Feldmesserfaches das Examen zwar zu gestatten, ihnen jedoch protocollarisch mitzutheilen, daß sie keine Beschäftigung oder Anstellung im Staatsdienste erlangen werden. Ging die Regierung hiermit noch hinter das Gesetz vom 23. Juli 1847 zurück, so geschah dasselbe im Unterrichtswesen, indem man Juden als Lehrer auch nicht einmal an den von jenem Gesetze gestatteten