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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-03-17 · Heft 12 (17.3.1885) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 12 (17.3.1885)
Date
1885-03-17
Page
Seite 194 (sequence 14)
Language
German
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194 Rußland. Die Thatsachen sind nach den in Odessa erscheinenden Blättern folgende: „Der Dragoman des türkischen Generalconsulats in Odessa, ein türkischer Jude Namens Silbermann, in Rußland zu verbessern, wird wohl mit ihren Arbeiten vor Ende dieses Jahrhunderts nicht fertig werden. Es liegen der „Petersb. Ztg." von dieser „ Judencommisfion" wieder einige erschien in Dienstangelegenheiten beim Friedensrichter Herrn > neue Daten vor. Demnach hat dieselbe zur Zeit alle Gutachten Strashesco. Er trug, wie es die türkische Dienstetikette verlangt, seinen Fez. Der Richter scheint es übelgenommen zu und Memoires der örtlichen Commissionen in Sachen der „Judenfrage", die in den letzten Jahren in den nord- und haben, daß ein „Jude" es wagte, bedeckten Hauptes in seiner südwestlichen Gouvernements thätig gewesen sind, bereits ge- Gerichtskammer zu erscheinen, denn bevor er die Forderung prüft und systematisch geordnet. Die besondere Aufmerksamkeit aussprach, der Dragoman möge seine Kopfbedeckung abnehmen, erkundigte er sich erst nach der Religion desselben, wozu er keinerlei Anlaß hatte. Auf die Antwort des Dragomans, er sei mosaischen Glaubens, befahl ihm der Richter, er solle seinen Fez abnehmen, und als der Dragoman dies nicht thun wollte, sich darauf berufend, er sei als officielle Person erschienen und dürfe deshalb das nationale Abzeichen nicht abnehmeu, ließ der Richter es ihm von einem Polizisten abreißen und ihn selbst aus der Gerichtskammer entfernen. Als bald darauf der Generalconsul in Person erschien, um sich Aufklärung über den Vorfall zu verschaffen, erklärte der Richter, er halte seine Verfügung in Betreff des „Juden" aufder „Judencommisfion" erregt hierbei eine von mehreren Commissionen angeregte Frage über die Zulassung der ständigen Institutionen in den jüdischen Gemeinden. In dieser Beziehung wurde von der „Judencommisfion", wie die „Nowoje Wremja" schreibt, die Resolution gefaßt, um die vollständige Schließung der in den kleinen Flecken der westlichen Provinzen befindlichen, selbständigen jüdischen Kleinbürger¬ und Gewerbe-Gemeinden nachzusuchen. — Wie die „Petersb. Ztg." mittheilt, wären der „Judencommisfion" nunmehr die Beschlüsse der „Lokalcommissionen" für die „Judenfrage" aus den neun südlichen und südwestlichen Gouvernements zuge-! gangen. Dieselben seien in Bezug auf die Frage der Errecht, und verlange, der Generalconsul möge in Zukunst einen! Weiterung der Ansiedelungsrayons für die Juden theils abandercn Dragoman schicken, der „Jude" würde nicht mehr zu^ lehnend, theils zustimmend ausgefallen; dagegen hätten sich gelassen werden. Die Odeflaer Blätter bemächtigten sich i die „Localcommisfionen" fast einstimmig dahin ausgesprochen, natürlich des Vorfalls, um ihn 14 Tage lang zur Ausj daß sämmtliche Spezialsteuern der Juden, wie die Korobkafüllung ihrer Spalten zu benutzen. Die antisemitischen Blätter,! steuer u. s. w., so wie die jüdischen unteren und mittleren an ihrer Spitze der „Noworosfisky Telegraph", schlagen Lärm j Separatschulen aufzuheben, die gegenwärtige Art der Führung über die "Frechheit der Juden". Der türkische Generalconsul laßt aber die Sache nicht auf sich beruhen, sondern hat, wie wir aus denselben Odessaer Blättern erfahren, eine Eingabe an das Odessaer Friedensrichter-Plenum gemacht, in welcher er den Vorfall constatirt, zugleich leitete er die nöthigen der jüdischen Standesregister umzuändern und die Zahl der jüdischen Delegirten zu den städtischen Communalverwaltungen zu beschränken sei. — Der Schulerlaß des Ministers des Innern in dem Circularschreiben des Ministers der Bolks- , aufklärung vom 27. Juli v. I. an den Gouverneur von Schritte bei der türkischen Botschaft in St. Petersburg ein,> Kijew, worin befohlen wurde, die Aufnahme der jüdium die gebührende Genugthuung zu erlangen. Wie wir seitscheu Kinder in Lehranstalten in Gouvernements, in denen dem hier in Erfahrung brachten, dürften die hiesigen Ministerien' Juden der Aufenthalt nicht gestattet ist, nur dann zuzudes Aeußeren und der Justiz das taktlose Benehmen des Herrn i lassen, wenn die lokale Polizeibehörde schriftlich dazu ihre Strashesco nach dem Wunsche der Odessaer Antisemiten be-i Erlaubniß giebt, scheint an alle Gouverneure verschickt worurtheilen. — Eine Petersburger Zuschrift der „Pol.Korr.", den zu sein, obschon es mit bestehenden Gesetzen im Widerdie sich mit der in letzter Zeit in Rußland aufgetauchten spruch ist. „Hamelitz" führt einen für Kijew gültigen Staats- Sekte Neu-Jsrael beschäftigt, charakterisirt den Gründer derrathsbeschluß vom 19. Juni 1882 an, in dessen § 4 den selben, Rabinowitsch, als einen jener seit einigen Jahren an Juden der Aufenthalt in Kijew gestattet ist, um zu lernen vielen Punkten auftretenden jüdischen Autodidakten, die, wie dies! und Schulen zu besuchen, sowie um Handwerker zu werden. bei Menschen von unregelmäßigem Bildungsgänge und halbem Wissen oft einzutreten pflegt, von einer Art moralischen Fiebers und dem Drange zur Propagirung unklarer Ideen ergriffen wurden. Die Zuschrift prognostizirt der neuen Sekte einen raschen Zerfall. Turek, 26. Februar. (Privatmitth.) Die in der sogenannten „Judenfrage" in Rußland unter dem Präsidium des Grafen von Pahlen eingesetzte Commission, welche die Aufgabe hat, die gegenwärtig überaus traurige Lage der Juden 10 den Familien, bei welchen „Schüler" wohnen, das Wohnrecht bis zur Beendigung der Schulzeit ertheilt. Unter dem Czaren Nikolaus hat man auf die „bildungsfeindlichen" Juden geschimpft — heute finds die „bildungseisrigen" Juden, die Haß und Wuth erregen! — Die Aufnahme jüdischer Studenten an Universitäten und Hockschulen nach § 997 des Gesetzbuches verleiht diesen Wohnrecht außerhalb des Judenbezirks, da diese Schulen außerhalb dieser Begrenzung liegen. Der Erlaß des Cultusministers

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