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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-03-17 · Heft 12 (17.3.1885) · p. Seite 193

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 12 (17.3.1885)
Date
1885-03-17
Page
Seite 193 (sequence 13)
Language
German
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193 daß sie ohne ständiges Gewerbe innerhalb 10 Tagen das 1 reichend zu betrachten und für die Fortbildung unserer Jugend Gebiet der Stadt zu verlassen hätten und daß diese Maß-! in Religionswissenschaft keine Sorge getragen, regel nur aufgehoben werden könne, wenn die Betreffenden j Bedenkt man, daß unsere Gymnasien zwei Monate eine Bürgschaft in Höhe von 500 Mark stellen wollten. Man! Sommerferien haben, daß außerdem Weihnachts-, Oster- und vernimmt weiter, daß diese behördliche Anordnung eine Folge j Pfingslferien, sowie die zahlreichen katholischen Feiertage die der Weigerung der Verwaltung des israelitischen Gemeinde-j 10 Monate des Schuljahres auch sonst noch sehr beschränken, Hospitals ist, hier erkrankte Ausländer direkt aufzunehmen! so muß Jedermann einsehcn, daß zwei wöchentliche Unterrichts- und das neuerdings seitens der Spitalverwaltung gestellte stunden nicht hinreichen, um den Erfolg zu erzielen, daß Verlangen, daß Erkrankte durch das Armenamt und auf desicn j unsere gebildete Jugend auf dem Gebiete der Religion ein Kosten eingewiesen werden. Oesterreich-Ungarn. Pest, 2. März. (Privatmitth.) Nach dreitägiger Verhandlung fand unter kolosialem Andrange und großer Span- Wisien erlange, welches dem in anderen Fächer Ldäquat sein könnte. Außerdem ist es leider Thatsache, daß die Mehrzahl unserer Religionslehrcr keine Spur von Pädagogik besitzen, daß sie den Unterricht nur dahin verstehen, einige Bibelverse mechanisch übersetzen zu lassen, wo den meisten ihrer Schüler nung des Publikums heute Bormittag die Urtheilspublikation jede Grundlage für die Sprachkenntuiß abgeht. Bedenken in der Strafsache gegen Julius Berhovay statt. Julius Bermuß man auch, daß, von Galizien abgesehen, außer in hova y, Reichstagsabgeordnetcr und Redakteur des „Független-! Wien und Prag, kein Gymnasium besteht, wo die Zahl der feg", der die Judenhetze mehrere Jahre in der abscheulichsten jüdischen Schüler eine so große ist, daß der Unterricht klassen- Weise betrieb, wurde des Berbrechens der Veruntreuung, begangen ' weise ertheilt werden könnte. Die Zusammenziehung von an Geldern, welche theils aus patriotischen, theils aus wohl-! Schülern verschiedenen Alters- und verschiedener Bildungsstufe thätigen Spenden bestand, schuldig befunden und zu 1'2 Jahren; in einen Cursus muß auf den Unterricht auch wieder nur Kerker, 50 Gulden Geldstrafe, ferner zu fünfjährigem, nach! hemmend wirken. Abbüßung der Freiheitsstrafe zu rechnendem Amtsverlust und j Unter diesen Umständen ist es mit Freuden zu begrüßen, Suspendirung der politischen Rechte — sein Bruder Ludwig daß sich hier die Idee, eine Besserung zu schaffen, Bahn gebrochen tvegen desselben Berbrechens zu zehn Monaten Kerker und; hat. Aus den Mitgliedern des Curatoriums für den mahrischdrei Jahren Amtsverlust verurtheilt. Nach der Berkündigung’ jüdischen Landcsmassafonds hat sich ein Comit4 gebildet, des Urtheils stürzte Julius Berhovay mit einem injuriösen j welches eine Schule zur Berufsvorbildung für künftige Theo- Ausruf auf den Minister-Präsidenten aus dem Saale.! logen ins Leben rufen will; dieselbe soll dabei eine höhere Die Strafe des wegen Wechselsälschung verurtheilten Religionsschule sein; ne soll ihre Zöglinge in den untern Windisch, des früheren Redakteurs des antisemitischen „Westungarischen Grenzboten", wurde von der k. Kurie auf drei Jahrgängen in der Bibel, in den höher» in exegetischer Literatur und Mischnah unterrichten. Durch eine solche Jahre Kerker erhöht. — (Das alljüdische Sprichwort sagt: Schule wird auch die Aufgabe des obligaten Unterrichtes „Bete nicht um Vergeltung sie kommt von selbst!") erleichtert werden, der sich auf gründliche Erlernung der Brünn, 6. März. (Privatmitth.) Die Thatsache, das;! biblischen und nachbiblischen jüdischen Geschichte, sowie auf der jüdische Religionsunterricht an Elementar- und höheren 1 eine gründliche Zusammenfassung des Lehrinhaltes unserer Schulen Oesterreichs obligat ist, an den letzteren sogar vom Religionen wird beschränken können. Staate bezahlt wird, ist sehr geeignet, in jedem mit den Die Schule, deren Kosten der Landesmassafonds mit Verhältnissen minder Vertrauten ein Urtheil über die unbedem Vereine tragen soll, dürfte schon im Herbst d. I. ins dingte Bortrefflichkeit dieser Einrichtung zu erwecken. Leben treten. Das Comit6, bestehend aus dem Rabbiner Richtig ist allerdings, daß die Autorität des Gegen- 0r. Placzck und drei Mitgliedern des Curatoriums versendet standes sowohl wie deS Lehrers dadurch gewonnen hat, daß die soeben einen Aufruf an die mährischen Gemeinden, deren pädagogische Seite des Religionsunterrichts dadurch befördert Vertreter am 16. d. M. zur Jahresversammlung hier eiuwird, andererseits ist nicht zu verkennen, daß die fachliche tressen werden, um auch über diese Angelegenheit schlüssig Seite dabei verloren hat. zu werden. Was in diesem Blatte wiederholt für Deutschland betont wurde, daß neben dem obligaten Unterricht die Religionsschulen weiterbestehen müßten, hat auch für Oesterreich volle Petersburg, 21. Febr. („Bresl. Ztg.") Ein gering- Gültigkeit. Leider, und das ist der Schaden des obligaten fügiger Vorfall in Odessa dürfte der Gegenstand einer kleinen Unterrichts, hat man sich daran gewöhnt, diesen für ausdiplomatischen Verwickelung werden zwischen der Türkei und Rnßlan c.

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