Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1885)
- Date
- 1885-03-17
- Page
- Seite 185 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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185 Neben dem großen Rußland spielte zur selbigen Zeit auch die „freie Schweiz" eine eigenthümliche Rolle auf unserem Gebiete. Sie war der Sitz lang festgehaltener Intoleranz. Nur im Aargau, in Bern und Genf waren Juden angesessen und geduldet. Auch in ihren Wohnsitzen politisch beschränkt, war ihnen der gewerbliche Berkehr in den anderen Kantonen durch eine Menge Verfügungen der Kantonal-Regierungen sehr erschwert und zum Theil unmöglich. Endlich machte ein Bundesbeschluß vom 22. September 1856 diesem Zustande insofern ein Ende, als die „Schweizer Israeliten" völlige Gleichberechtigung erhielten, und somit auch Freizügig» keit erlangten. Dagegen blieb es den Kantonal-Regierungen Vorbehalten, die Niederlassung fremder Israeliten zu verhindern. Hierin nun entwickelte sich eine sonderbare Aktion. Die Schweiz stand nämlich mit Frankreich, England, Nord» amerika und Holland in Unterhandlung wegen eines Handels- und Freundschaftsvertrages. Diese Verträge erschlossen natürlich den Angehörigen dieser Staaten die freie Niederlassung in der Schweiz. Bon letzterer die jüdischen Bürger jener Staaten auszuschließen, verlangte die Schweiz hartnäckig. Die Unterhandlungen zogen sich hierdurch in die Länge und zuletzt gaben jene großen Staaten der Schweiz nach, und Frankreich, England und Nordamerika nahmen in ihre Verträge jene Ausschließungsclausel auf! Das war nicht blos eine Schmach, sondern auch eine Berfaffungswidrigkeit und doch standen die Parlamente derselben nicht an, die Verträge zu genehmigen. Nur die holländischen Generalstaaten bewahrten ihre Würde und die Consequenz der Verfassung, indem sie den von der Regierung vorgelegten Vertragsentwurf mit großer Stimmenmehrheit verwarfen. Hinterdrein rafften sich die nordamerikanischen Israeliten aus ihrer Indolenz auf und machten durch eine Deputation bei dem damaligen Präsidenten Vorstellungen. Dieser sprach sein Bedauern aus und versprach für die Zukunft Abhilfe — die zu leisten er gar nicht im Stande war. Vorerst war ausländischen Israeliten der Zugang zu der Schweiz noch gesperrt, bis im Laufe der Zeit die Frist der Verträge ablief und von weiteren Ausschließungen Abstand genommen wurde. — Daß ip der Mitte des laufenden Jahrhunderts noch Dinge geschehen könnten, welche selbst dem finstersten Mittelalter zur Schmach gereicht hätten, und die man in einer Zeit der Aufklärung, Bildung und Wissenschaftlichkeit für unmöglich glauben konnte, Ausgeburten des dunkelsten Fanatismus, das bewies ein Ereigniß in dem damals noch bestehenden Kirchenstaate. Im August 1858 wurde einer braven, unbescholtenen israelitischen Familie in Bologna ihr sechsjähriger Knabe von Geistlichen und päpstlichen Sbirren unter dem Vorwände entrissen, ein Dienstmädchen habe den Knaben in dessen zweitem Lebensjahre getauft und die Kirche verlange nun den Knaben, um ihn katholisch zu erziehm. Vergebens war der Widerstand des Vaters, vergebens das Jammergeschrei der Mutter, der Knabe Mortara wurde nach Rom geschleppt und dort in ein Kloster gesteckt. Den Eltern wurde der Aufenthaltsort ihres Kindes verheimlicht. Sobald dieser Fall bekannt wurde, rief er eine allgemeine Entrüstung hervor. Sechsundzwanzig Gemeinden des Königreichs Sardinien, des einzigen der damaligen ita» lienischen Staaten, in welchen die Gleichberechtigung der Juden erhalten geblieben, erließen ein Cirkulär, in welchem sie ihre Glaubensgenossen aufforderten, gegen diesen unerhörten, allen göttlichen Gesetzen widerstrebenden Kinderraub alle möglichen Schritte zu thun. Die ganze europäische liberale Presse machte sich zum Wiederhall dieses Schmerzensrufes. Das französische israelitische Central-Confistorium wandte sich an Napoleon III. mit der Bitte um Intervention. In London trat ein Comit« zusammen, um die englische Regierung zu diplomatischen Verhandlungen zu bewegen, Alles vergebens; Pius IX. wies alle Demonstrationen ab. Schreiber dieses richtete eine von 86 deutschen Rabbincn unterschriebene Vorstellung direkt an den Papst, zugleich an den Staatssekretär Antonelli und an den preußischen Gesandten und wies auf die Bullen früherer Päpste hin, welche jede Zwangstaufe für ungültig erklärten. Es erfolgte keine Antwort. Sir Moses Montefiore reiste nach Rom, erhielt aber nicht einmal eine Audienz beim Papste. Der Knabe Mortara blieb seiner Familie und seiner Religion verloren. Aber was Menschen nicht vermochten, das führte die göttliche Vergeltung aus. Ein Jahr später war die Romagna dem Kirchenstaate verloren und elf Jahre später wanderte Pius IX., seiner weltlichen Herschaft beraubt, in den Batican, um ihn nie wieder! zu verlassen. Mit jedem Schritte, welchen Italien weiter auf der Bahn seiner Einigung that, brachen auch die mittelalterlichen I Schranken zusammen, mit welchen die italienischen Staaten; nach ihrer Wiederherstellung im Jahre 1849 die Juden wiej der umgeben hatten, zuletzt 1870 in Rom. Im italienischen Königreiche herrscht aber nicht blos in den Paragraphen der Verfassung die völlige Gleichstellung aller Kulte. Pest, den 1. März 1885. Die Debatte um den „Oberhaus-Rabbiner" im ungarischen Äbgeordueteuhause. Die Debatte um den geistlichen oder weltlichen israelitischen Gemeindevorstand, welcher nach § 5 Alinea a der O öerhausreform - Vorlage auf Vorschlag des Ministerraths von Sr. Majestät dem Könige zum Mitglied des Oberhauses ernannt werden soll, oder wie ihn die Herren Antisemiten schlechtweg nennen: den „Oberhaus-Rabbiner" — einige besonders Verbissene dieser Partei sagen: denVSchächter" — diese Debatte wurde mit aller Heftigkeit während drei