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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-03-10 · Heft 11 (10.3.1885) · p. Seite 170

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 11 (10.3.1885)
Date
1885-03-10
Page
Seite 170 (sequence 6)
Language
German
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170 tokollen der Verwaltung zu verbannen." Völlige Freiheit! der Religionsübung, die Zulassung aller Unterthanen zui öffentlichen Aemtern u. s.-w. wird zugesichert. Wir können! sagen, daß dieser Erlaß, so weit es nur die wirklichen Ver-! hältnisse des türkischen Reiches zuließen, seitdem zur Ausfüh-! rung gekommen ist, wie denn auch gegenwärtig nicht wenige! Juden im Staatsdienste niederer und höherer Stufen ange-; stellt sind. Es kam nun wenig darauf an. daß der endliche' Friedenstraktat sich im Art. 9 diplomatisch um die Sache herumdrückte, von den christlichen Unterthanen sprach und! dabei anerkannte, daß der Ferman „ohne Unterschied der Religion und Rasse das Schicksal der Raja's verbessert hätte." Die ganze Frage war zu unserer vollen Befriedigung abgeschlossen. — Aber auch der Südwesten Europas war im Jahre 1854 der Schauplatz heftiger Bewegungen. In Spanien gewann mit einem Male der Liberalismus die Oberhand und zwang die Königin Jsabella die Cortes für eine neue Constitution zu berufen, und an die Spitze der Regierung den Marschall i Espartero, Herzog von Vittoria, zu stellen. Die Entwerfung einer neuen Verfassung erschien uns günstig, auch in Spanien die Glaubens- und Gewissensfreiheit zum Siege zu bringen oder wenigstens für den Einzug derselben Bresche zu schießen. Wir verfaßten ein Memoire (s. Nr. 39, Jahrg. 1854,) in welchem wir die Cortes um Aufhebung des Edikts vom 31. März 1492, durch welches die Juden aus Spanien verbannt wurden, sowie um Einführung der Cultussreiheit mit ausführlicher Begründung angingen. Das Memoire wurde von dem spanischen Vice-Consul in Berlin ins Spanische übertragen und in einer genügenden Anzahl von Exemplaren durch das israelitische Confistorium zu Bayonne an die Cortes und mit einem besonderen Schreiben an Espartero und die Minister gesandt. Dieser Schritt machte in Spanien einen außergewöhnlichen Eindruck. Nicht allein die liberale Presse in Spanien nahm dafür Partei, sondern auch eine Anzahl Briefe einflußreicher Spanier — über die wir auch in dieser Zeitung berichteten — sprachen ihre Zustimmung aus. Es erschien sogar damals ein Gebetbüchlein für Spanier (natürlich von liberaler Seite), in welchem ein Gebet für die Religionsfreiheit und für die Wiederaufnahme der Juden, die als eine Schuld der spanischen Nation anerkannt wurde, enthalten war. Die Cortes wählten eine besondere Commission zur Prüfung unseres Memoires. Jndeß diese Strömung währte nicht lange. Man beschritt zuerst den Weg der Jntrigue und verbreitete das Gerücht, 50 000 deutsche Juden hätten sich vereinigt, sich sofort in Spanien niederzulassen und allen Handel an sich zu reißen. Dadurch entstand eine Panik unter den spanischen Kaufleuten und Krämern. Diese ermuthigte die Geistlichkeit, gegen die zu bewilligende Religionsfreiheit entschieden aufzutreten; ihr schlossen sich alle reaktionären Elemente an, an ihrer Spitze die Königin Jsabella, welche erklärte, niemals, ein Gesetz unterzeichnen zu wollen, das die Alleinherrschaft der katholischen Kirche beeinträchtigen könnte. Espartero erwies sich als ein schwacher und schwankender Staatsmann. Die Verhandlungen in den Cortes begannen; man drohte den Cortes mit Aufständen in den Provinzen. Die Debatten währten über den betreffenden Artikel 2 der neuen Verfassung sehr lange, alle freisinnigen Amendements wurden verworfen. Endlich in der Nacht vom 28. Februar 1855 wurde, wenn auch mit schwacher Mehrheit, der zweite Verfassungsartikel in ein einer Form votirt, welche die katholische Kirche als alleinige Staatsreligion bestätigte und mit dem Satze endigte: „Allein kein Spanier oder Ausländer wird wegen seiner Meinung oder seines Glaubens verfolgt werden, so lange sie sich nicht durch religionswidrige öffentliche Handlungen kundgiebt." Dies war ein sehr zweideutiger Erfolg, der recht bald mit dem Sturze Esparteros und der Auflösung der Cortes belohnt wurde. Jndeß blieb der Gedanke der Cultussreiheit in Spanien haften, und suchte sich von Zeit zu Zeit wieder zur Geltung zu bringen. Auch ist thatsächlich der Aufenthalt von Juden und Protestanten und die Uebung ihres Cultus in ihren Häusern unverboten. (Fortsetzung folgt.) Pest, den 24. Februar. Aus dem ungarischen Abgeordnetenhaus. iv. Aus der Oberhaus-Reform-Debatte, welche volle zwölf Tage währte, konnten die Antisemiten die Ueberzeugung gewinnen, daß ihr verwerfliches Treiben von der großen Majorität der ungarischen Abgeordneten verurtheilt wird. Es verlohnt sich auch nicht der Mühe, auf die gehaltlosen Lamentationen der Antisemiten näher einzugehen. Da jammert der Eine, Julius Margilay, daß die ärmeren Magnaten eliminirt werden, um dem Rabbiner Platz zu machen, und gibt der Andere, Franz Komlossy, seinem Hasse gegen die liberale Presse und die Juden Ausdruck. Ein Dritter, der protestantische Seelsorger Veres, dessen antisemitischer Fanatismus schon anläßlich derAdreßdebatte auch im Kreise seiner Glaubensgenossen unliebsames Aufsehen erregt hat, schimpft weiter auf die Juden los und findet es unerhört, daß auch ein Jude ins Oberhaus kommen soll; im Uebrigen überläßt er es dem Geschmack der Magnaten, zu beurtheilen, „inwieweit das Pantherfell sich mit dem Hasenbalg vertrage!" Bor Schluß der Specialdebatte sah sich G. Onody gemüssigt, noch einmal das Wort zu ergreifen. Er spricht von den Umtrieben, dem Fanatismus, dem Christenhaß und den specisifchen Raceneigenthümlichkeiten der Juden, die er indif i

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