Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1885)
- Date
- 1885-03-03
- Page
- Seite 153 (sequence 5)
- Language
- German
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15» ordneten Wagener gerichtet, deren Kernsatz lautete: „Ich fordere den Abgeordneten Herrn Wagener hiermit öffentlich auf: aus den Schriften des „Neuen Testaments" nachzuweisen, daß „der christliche Staat" den Bekennern des Judenthums die „bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte", welche ihnen in einer zu Recht bestehenden und beschworenen Verfassung verbrieft find, entziehen müsse." Wagener antwortete nicht, worauf wir nach vierzehn Tagen eine neue öffentliche Erklärung erließen, in welcher es am Schluffe hieß: „So einfach wie meine Frage, so einfach ist auch die Antwort: Auf dem Grunde des neuen Testaments ist der Staat des Abgeordneten Wagener kein christlicher, sondern ein unchriftlicher; nicht religionslos, vielmehr religionswidrig." Auf diese scharfe Erklärung antwortete Wagener endlich in nichtssagender Weise unter dem 6. Februar, indem er uns auf die Verhandlungen im Abgeordnetenhause hinwies. Auch diese Antwort ließen wir nicht ohne Erwiderung, in welcher wir ihm seine ganze Schwäche vorhielten und mit den Worten schloffen: „Ist es wirklich patriotisch, in einer Zeit, wo die Gegner Preußens es aus dem europäischen Congreß auszuschließen suchen, wo es aber seine alte Kraft und sein bewährtes Ansehen unerschüttert in der Einigkeit aller Preußen findet, in solcher Zeit durch Streichung der Gewisscnsfreiheit aus der Berfaffung Spaltung, Streit, confessionellen Hader, Erbitterung in die Herzen der Preußen zu schleudern?" Die Wirkung dieser in kurzen schlagenden Sätzen ausgeführten Polemik war, wir können es ohne Anmaßung sagen, eine außerordentliche, nach allen Seilen hin überraschende. Diese Angelegenheit hatte weit über die Grenzen des preußischen Staates hinaus die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Man war fich auf allen Seiten bewußt, daß man an dem Wendepunkte anzelangt sei, wo der Bruch mit der Revolution zum Bruch mit der ganzen modernen Gestaltung des Staates werden und der mühsam errungene innere Frieden wieder unterwühlt werden könnte. Die Commission, welcher der Antrag zugewiesen wurde, die Berfassungscommission war noch aus Mitgliedern der Rechten, ja der äußersten Rechten, gewählt worden, und ihr Vorsitzender Herr von Gcrlach! Aber selbst in dieser Commission war man über den Antrag nicht einig, und nachdem der Minister des Innern (v. Westphal) erklärt, daß die Staatsregierung auch mit dem Art. 12 durch das Gesetz von 1847 auskommen könne und deshalb die Ablehnung des Wagener'schen Antrages empfehle, änderte Wagener selbst diesen dahin, daß er die „bürgerlichen" Rechte unangetastet lassen wollte, und doch erklärten sich nur 6 Stimmen gegen 4 für diesen so veränderten Antrag. Gerlach verfaßte den Commissionsbericht, der insofern eine Bedeutung hat, als er auch nicht ein einziges Tadelswort betreffs der Juden enthält, sondern nur den engherzigsten kirchlichen Standpunkt festhält. Sobald dieser Bericht veröffentlicht war. ließen wir ihn nicht ohne eine öffentliche Widerlegung. Der Tag der Verhandlung kam heran. Es war der 6. März 1856. Aber wie anders gestaltete sich dieselbe, als es erwartet worden war. Der Abgeordnete Graf von Schwerin beantragte den Uebergang zur Tagesordnung und begründete diesen seinen Antrag in längerer Rede, in welcher er besonders hervorhob, daß die Annahme des Wagener'schen Antrages nichts Anderes bedeute, als die völlige Knechtung der Gewissen durch die Partei des Antragstellers. Da nach der Geschäftsordnung nur noch ein Redner gegen den Uebergang zur Tagesordnung sprechen durfte, so ergriff noch der Abgeordnete Reichensperger (Geldern) das Wort zu einer ausführlichen Rede, nicht um gegen die Tagesordnung zu sprechen, was die Sache des Antragstellers gewesen wäre, sondern um den Gegenstand näher zu erörtern. Aufs Schärfste sprach er sich gegen die Art nnd Weise aus, wie im Widerspruche gegen die unzweifelhafte Bestimmung der Berfaffungsurkunde gehandelt werde, wie die von der Berfaffungsurkunde gewollte und proklamirtc Unabhängigkeit des politischen Rechtes von dem Religionsbekenntnisse der Preußen illusorisch gemacht werde. Der Führer der Katholiken sprach sich nicht gerade freundlich über die Juden aus, doch aber erklärte er, ihnen die Bewunderung nicht versagen zu können, wie sie in diesem Augenblicke allen Preußen ein schönes Beispiel gegeben. „Sie haben mit männlichem Ernst die Rechte, die ihnen durch die Verfassungsurkunde zu Theil geworden sind, gegen den Angriff verteidigt; die vorliegenden ZOO Petitionen machen ihnen alle Ehre." Aber er erkannte in dem Art. 12 die Garantie dafür an, daß alle Minoritäten im Staate in ihren Rechten geschützt seien. Hierauf gab der Minister des Innern die Erklärung ab, da einmal der Art. 12 in der Verfassung bestehe, er dessen Streichung ablehnen müsse, noch dazu, da ein Bedürfnis nicht vorliegt, da die Regierung die 2 und o des Gesetzes vom 23. Juli 1847 noch jetzt als maßgebend ansieht. Die Majorität stimmte für den Uebergang zur Tagesordnung. Herr Wagener hatte sein Wort, uns von der Tribüne zu antworten, nicht gelöst; er hat das Wort garnicht ergriffen, um gegen die Tagesordnung für seinen Antrag zu sprechen, bei welcher Gelegenheit er Alles Vorbringen konnte, was er auf dem Herzen hatte. — Unsere Gegner waren geschlagen. Durch die große Majorität der Kammer, durch einen Theil ihrer eigenen Partei, durch die öffentliche Meinung. Bon diesem Tage an ist ein solcher oder ähnlicher Antrag in keinem Parlamente wieder gestellt worden. Allerdings konnte man sich nicht verhehlen, daß dieses Resultat vorzugsweise durch die Befürchtung erwirkt worden, nach Streichung dieses Artikels würden alle confessionellen Minoritäten in derselben Gefahr schweben, ihrer politischen Rechte beraubt zu werden. Andererseits hatte dieser Sieg den Vortheil, daß das Prinzip gerettet