Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 6 (3.2.1885)
- Date
- 1885-02-03
- Page
- Seite 92 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227555-3227562--42378-3310925- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
92 Der Berliner Vertrag und Art. Nr. 7 der Verfassung. Es ist bekannt, in welcher Art Rumänien dem Art. 44 des Berliner Vertrages, der die Gleichheit aller Rumänen ohne Unterschied der Religion stipulirt, gerecht geworden ist. Es hat einfach sämmtliche rumänischen Juden für „Fremde" erklärt und ihnen durch Art. 7 der Verfassung die Aussicht der „Naturalisation" in der Weise eröffnet, daß jeder „Israelit" um diese „Naturalisation" bei den Kammern anzusuchen hat und dieselbe durch ein „Gesetz" erhalten kann. (Man weiß übrigens wie diese Gesuche, bis auf einige Ausnahmen, behandelt werden und daß seit zwei Jahren vielleicht zwei Juden naturalisirt wurden.) Interessant ist nun diesbezüglicb eine Aeußerung des Deputirten T. L. Majorescu in einer der letzten Kammersitzungen, wodurch der Beweis geführt werden s ollte, daß diese Art der Ausführung des Berliner Vertrages, welche in Wahrheit ein Hohn auf denselben ist, von den Mächten und speziell von Deutschland, von vornherein gebilligt war. Herr Majorescu sagte: „Bor 5 Jahren, als wir um den Art. 7 der Verfassung in der Judenfrage stritten, waren wir es, die Opposition, welche es dahin brachten, daß sich eine Majorität bildete, um gegen die Juden jene Beschränkungen zu formuliren, wie sie eben formulirt worden sind, während Herr Cogalniceanu (damals Minister des Aeußeren) uns zwingen wollte, den Juden mehr zu geben, sie kategorienweise zu naturalisiren. Als ich damals diese Haltung gegen ihn einnahm, hatte ich die persönliche Ueberzeugung gewonnen, daß diese unsere Formulirung in Berlin und folglich auch bei den anderen Mächten durchdringen werde. Ich war einige Monate der Agent des Landes in Berlin gewesen und es war eine vorläufige Verständigung bezüglich unseres Handelsvertrages mit Deutschland getroffen worden. Ich wußte, wie die deutsche Regierung unsere Beschränkungen in jenem Vertrage gegen die Juden ausgenommen hatte.... Hätte ich nicht diese aus der Kenntniß der Verhältniffe gewonnene Ueberzeugung gehabt, so würde ich nicht in der Opposition so gesprochen haben. Aberdamals waren Sie, Herr Cogalniceanu, Minister und riesen uns wörtlich zu: Ihr provocirt Europa! Ihr beschwört Gefahren über das Land herauf! — Nun, wir haben gethan, was wir gewollt und was wir gethan, ist wohlgethan." (Beifall.) Zurückweisung der Juden bei der Rekrutirung. Bei der kürzlich stattgehabten Rekrutirung wurden in Baslui alle stellungspflichtigen Juden, unter dem Vorwände daß sie „Fremde" seien, vom Militärdienste zurückgewiesen. Ein junger Israelit, Namens Isidor Golinger, welcher zur Assentirung einberufen worden war, wies nach, daß er in Rumänien geboren sei, einen Bruder habe, welcher im letzten Feldzug gedient und das rumänische Staatsbürgerrecht erhalten habe, sowie daß sein Vater noch im Jahre 1848 seiner Militärpflicht nachgekommen sei. Alle diese Beweise wurden jedoch von der Rekrutirungs-Commission ignorirt und der junge Mann als „Fremder" zurückgewiesen. Ein anderer Jüngling, Namens Israel Goldberg, welcher in den beiden vorhergehenden Jahren wegen Schwächlichkeit zurückgestellt worden war, erschien diesmal wieder vor der Assentcommission und wurde von den Aerzten als tauglich erklärt, trotzdem aber seitens der Präfecten unter dem gleichen Vorwände, wie im vorerwähnten Falle, zurückgewiesen. In gleicher Weise wurde auch in anderen Distrikten vorgegangen, und der Zweck dieser Procedur ist kein anderer als der, die Juden unter allen Umständen als Fremde hinzustellen und ihnen die Erlangung des Staatsbürgerrechtes unmöglich zu machen. Willkürakte. Aus Huschi wird dem stets gut informirten israelitischen Blatte „I'rs.ternitatea" unterm 3 Dezember gemeldet: „Auf dem Territorium dieser Commune, und zwar außerhalb der Barriere, betrieben schon seit Jahren einige Israeliten das Schankgewerbe und ließen sich später daselbst auch einige Christen nieder, welche dasselbe Geschäft betrieben. Einer der Letzteren war zugleich Sekretär des Ortsvorstandes und benutzte seinen Einfluß, um die Behörde zu veranlassen, die Schanklokale der Juden zu schließen, was gerade vor den Festtagen geschah, an denen auf einen größeren Gewinn gerechnet werden konnte. Trotzdem nun die Gemaßregelten sich an die Regierung wandten und den Beweis erbrachten, daß ihre Locale sich noch innerhalb des Rayons der Stadtgemeinde befinden, während den Juden der Handel mit Spirituosen nur in den Landgemeinden verboten sei, wurde dennoch die getroffene Verfügung gutgeheißen, ohne Rückficht darauf, das dieselbe ungesetzlich ist und daß hierdurch eine Anzahl von Familien dem Elende preisgegeben wurde. Die Knute in Rumänien. Trotzdem Rumänien sich rühmt, an der Pforte des Orients; eine hervorragend cioilisatorische Stellung einzunehmen, herrj scheu. doch daselbst noch Zustände, welche diese „Civilisation" ' in einem ganz cigenthümlichen Lichte erscheinen lassen. So hat in den letzten Tagen im Distrikte Dorohoi die Knute eine besonderes hervorragende Rolle gespielt. Ein wohlhaben-! der Jude, Namens Simson Hecht, wurde zur Polizei citirt! und auf den bloßen Verdacht hin, daß er mit einer der Behörde mißliebigen Persönlichkeit in Verbindung stehe, ohne Rücksicht auf sein hohes Alter, mit der Knute so lange geschlagen, bis er blutüberströmt zusammenbrach. — Einem j anderen Juden wurde von einem Commiffär ein Theater-! billet zum Kauf angeboten und da derselbe sich weigerte, es anzuj nehmen, so brachte man ihn zur Polizei und tractirte ihn dort! ebenfalls mit Knutenhieben. — Als der Ministerpräsident :! Bratianu kürzlich Dorohoi besuchte, erhielten die Juden den