Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 3 (13.1.1885)
- Date
- 1885-01-13
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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zaghaft, daß ihre Unhaltbarkeit sich sofort Nachweisen ließ, wie denn die Geltung derselben kein Jahrzehnt überdauerte. Neben diesen Staatsaktionen ging naturgemäß das Geplänkel derStreitschriften und der Zeitungspolemik in starkem Maße her. Es hatte das Gute, daß sich hierbei die wahren Bekenner liberaler Prinzipien von den falschen Freunden unterschieden und ans Licht stellten. Da war es z. B. Karl von Rotteck, der sich stets als ein eifriger Verfechter des Liberalismus vorgedrängt hatte, welcher sich in auffallendster Jnconsequenz und aus Popularitätssucht als ein Gegner der „Emanzipation", also der Rechtsgleichheit, dieser ersten und höchsten Forderung des Liberalismus, entpuppte. Er hatte jedoch hiermit den ersten Schritt gethan, seinen Ruf zu verlieren, und es währte nur noch kurze Zeit, bis er auch als Geschichtsschreiber in seiner Judenthums neu befestigt sehen. Die nachdrückliche Bekämpfung dieser Broschüre kann man in Nr. 102 und 10b des Jahrgangs 1837 Nachlesen. — Damit es aber am Gegensatz nicht fehle, mußte sich die Polemik auch gegen eine ganz andere Seite wenden. Man versuchte nämlich damals, die Juden recht fest an das Herkömmliche, an das Alte festzunageln. In Preußen wurde jede sog. „Neuerung" im Gottesdienste, und zwar auf polizeilichem Wege, namentlich Predigt und Confirmation, die man für „Neuerungen" auszugeben beliebte, verboten und verhindert. Noch mehr. Durch eine Verfügung wurde den Juden befohlen, sich auf „altjüdische" Namen zu beschränken, und die Annahme „christlicher Vornamen" untersagt. Alsbald wehrte man sich von unserer Seite gegen diese, man kann sagen abenteuerliche Verfügung, Oberflächlichkeit, Ungründlichkeit und Phrasenhaftigkeit erkannt wurde. Paulus und Streckfuß hatten Vorschläge gemacht und vertheidigt, einen Unterschied zwischen den verschiedenen! Bildungsstufen unter den Juden in der Ertheilung der bürgerj lichen Rechte zu machen, waren jedoch von jüdischen Schrift-! stellern, namentlich Jost und Zunz, energisch zurückgewiesen j worden, so daß ihre Ideen bald der Bergeffenheit anheim-! fielen. Großes Aufsehen erregte eine Broschüre: „Ist es - rathsam, den Juden das volle Staatsbürgerrecht unbedingter! Weise zu ertheilen? Ein staatswisienschaftliches Bedenken von einem Staatsgelehrten." (Leipzig, 1837.) Wir heben diese Schrift noch heute hervor, weil sie überraschender Weise in ihrem Raisonnement und ganzem Inhalt sich fast ganz mit der jüngst erschienenen Schrift Eduard von Hertmanns deckt, so daß es sich recht klar zeigt, wie die Polemik gegen die Juden von 1884 dieselbe ist wie von 1837; daß hierin weder etwas gelernt, noch vergessen worden, und daß neueste Schriftsteller vermeinen, Wunder was Neues vorzutragen, während dasielbe schon vor fünfzig Jahren und zwar eonciser und ohne unnütze Dialektik ausgekramt worden. Auch hier die Unterscheidung von „den wenigen Erleuchteten" und der ganzen großen Masse der Juden; auch hier die letztere mit den schwärzesten Farben gemalt; auch hier das Streben nach Weltherrschaft den Juden insinuirt; auch hier das Verlangen gestellt, sich zu „entnationalisiren", was Hartmann viel eleganter „entjuden" und „Stammesgefühl den Wirthsvölkern gegenüber" (!) nennt. Ter Berfafier jener Schrift verlangt von den Juden die Gestattung von Mischehen, die Aufhebung der Speiseverbote, die Aufhebung des Sabbaths und die Verbannung der hebräischen Sprache aus dem Gottesdienste. Unter diesen Bedingungen will er ihnen „Religionsfreiheit" und bürgerliches Recht gewähren. Im Grunde genommen geht er, wie Hartmann und Genossen, nur darauf aus, das Judenthum zu vernichten, denn auf der nächsten Seite erklären sie sich entschieden gegen das „Reformjudenthum", weil sie eben in diesem den Fortbestand des und es war ein sehr anerkennenswerthes Verdienst von Zunz, in einer besonderen Schrift die Untersuchung der Nomenclatur nicht gescheut und die evidentesten Ergebnisie herausgefördert zu haben. (Namen der Juden, Leipzig, Fort, 1837.) Er bewies mit überreichen Belegen: l) das; die Namen der Juden zu keiner Zeit reinjüdischen Ursprungs, sondern stets und unbeschränkt aus anderen Sprachen und von anderen Völkern entlehnt waren; 2) daß sehr viele sog. „christliche Namen" den Juden entlehnt sind, so daß eine große Reihe solcher den Juden versagt seinsollender Namen rechtliches Eigenthum der Juden sind. (S. Nr. 24, 25 Jahrg. 1838.) Der Sieg war ein glänzender, denn vor dem Lichte dieser Beweisführung verschwand jene Verfügung alsbald von der Tagesordnung, um nicht wieder aufzutauchen. (Fortsetzung folgt.) literarischer Wochenbericht. Bonn, 30. Dezember. Unsere Zeit sieht es als eine besondere Aufgabe an, alles Ueberlieferte, sei es geschichtlich, sei es literarisch, noch einmal einer kritischen Prüfung zu unterziehen, das Dunkle zu lichten, das Mangelhafte auszufüllen, das Jrrthümliche zu berichtigen. In der jüdischen Literatur besitzen »vir eine Reihe von Schriften, die, ursprünglich im Arabischen verfaßt, ins Hebräische übersetzt und in dieser Ucbertragung Jahrhunderte hindurch gelesen und bearbeitet wurden, so daß der Originaltext vernachlässigt und kaum einzelne Handschriften in den Bibliotheken aufbewahrt blieben. Jedermann weiß aber, daß eine Uebersetzung, und wäre sie noch so vortrefflich, das Original niemals vollständig wiedergiebt, daß schon die Verschiedenheit der Sprachen oft unüberwindliche Schwierigkeiten mit sich bringt, Mißverständniffe und irrige Auffaffungen nicht ausbleiben und dies um so mehr, je schwieriger der Gegenstand, je feiner und eingehender die Behandlung deffelben ist. Hierzu kommt, daß diese Ueber-