Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 2 (6.1.1885)
- Date
- 1885-01-06
- Page
- Seite 30 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227555-3227558--42312-3310855- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
30 Wir hätten uns dabei weniger aufgehalten, wenn es nicht von großer Bedeutung als anregendes Beispiel gewesen wäre. Das Haus Günzburg ist aber das erste und vornehmste unter der russischen Judenheit, ist daher maß- und tonangebend, und sein Beispiel fand und findet edlen Nacheifer. Es sind nicht wenige bei uns, sowohl in der Mitte unserer Intelligenz, als besonders unter den reichen Kaufleuten, die, wenn sie auch vielleicht dem Judenthum nicht ganz den Rücken gekehrt hätten, ihm jedenfalls fern geblieben wären, wenn nicht die Beziehungen zum Hause Günzburg oder deffen Beispiel sie bestimmt hätten. Als einem echten Juden liegt ihm das materielle wie das moralische Wohl Israels gleich nahe. Gilt es. der Noth des Einzelnen wie der Gesammtheit abzuhelfen, verfolgte Juden vor ihren Verfolgern zu schützen, oder strebsamen jungen jüdischen Kräften aufzuhelfen, ihnen durch rechtzeitige Hülfe die Erreichung ihrer Ziele zu ermöglichen, oder gilt es, die gesammte russische Judenheit vor ihren Bedrückern in Schutz zu nehmen, sie von falschen Blut-Beschuldigungen rein zu waschen, gegen die bösartigen Verleumdungen ihrer Erzfeinde zu vertheidigen und mittelalterliche Vorurtheile gegen Juden und Judenthum durch Verbreitung nützlicher aufklärender Werke zu bekämpfen, oder gilt es, die jüdische Wisienschaft zu sördern, das Verständniß der hebräischen Sprache, Literatur und Geschichte zu heben und zu verbreiten, seltene werthvolle Manu'cripte anzukaufen oder sie zu ediren, jüdischen Schriftstellern zur Veröffentlichung ihrer Werke behülslich zu sein. — Baron H. v. Günzburg ist stets gleich bereit. Alles, alle die Werke herzuzählen, die ganz oder theilweise ihre Veröffentlichung Baron Günzburg zu verdanken haben. Soll ich noch von seiner überaus werthvollen jüdischen Bibliothek und Manuscripten-Sammlung in Paris sprechen? Sie ist hinreichend bekannt aus den Werken des Senior Sachs, Renan's, Neubauer's, Kohut's, D. Gürzburg's, die sie mit Erfolg benutzt haben. Nun aber ist Baron Günzburg unter der russischen Judenheit eine hervorragende, wo nicht die hervorragendste persona publica, und als solche interessirt er uns am meisten. Als solche ist er berufen, Großes zu leisten. Baron Günzburg ist eine persona publica nicht blos, weil er Präses der hiesigen Cultusgemeinde, des „Vereins zur Verbreitung der Bildung unter den Juden in Rußland" und anderen Gesellschaften ist, sondern vielmehr durch die besonderen Berhältniffe und Bedingungen, in welchen die Juden in Rußland sich befinden. Den im Lande herrschenden Gesetzen zufolge existiren in Rußland wohl circa 4 Millionen Juden in vielen Tausenden jüdischen Gemeinden, aber keine russische Judenheit, und in Folge deffen dürfen sie als solche, als Juden, keine officielle Vertretung oder Repräsentation haben; es giebt hier weder ein Consistorium noch Synode oder Landesrabbinat, weder ein Gemeindcverband noch eine Landeskanzlei, ja es steht den Juden nicht einmal das Recht zu, sich an die Regierung mit einer Collectivpetition zu wenden. Da aber das Bedürfniß einer solchen Vertretung nichtsdestoweniger da ist und um so mehr sich fühlbar macht, als die Juden eine isolitte und zurückgesetzte Stellung einnehmen, so kommt es, daß von Zert was nur in seinen Kräften steht, aufzubietcn, um zu helfen zu Zeit eine unofsicielle Vertretung in der Person eines ein- und zu fördern. Man darf ohne jede Uebertreibung behaupflußreichen Mannes in hervorragender Stellung auftritt, der, ten, daß außer den unzähligen hülfsbedürftigen Privatpersonen! je nach seinem Einfluß, Charakter und Wesen im Stande ist, aller möglichen Stände und Klassen, es keine allgemeine jü-! sowohl zum Segen als zum Fluch seiner Glaubensgenoffen dische Noth in Rußland gab, der nicht Baron Günzburg mit! zu gereichen. Die russische Judenheit hat bereits beiderlei größerem oder geringem Erfolge zu Hülfe geeilt, daß kein Vertreter gehabt und hat eben so viel Gutes wie Böses von neues, das Judenthum und seine Geschichte betreffendes Werk ihnen erfahren. Seit einigen Decennien bildet das Haus in Rußland erschienen ist, zu deffen Herausgabe er nicht sein Günzburg eine solche Vertretung und darf sich daffelbe so echt Günzburg'sches Schärflein beigetragen hätte, daß bis jetzt manche Verdienste um die russischen Juden zuschreiben. Baron ast kein jüdisches Organ, in welcher Sprache es auch sei, Josel v. Günzburg trat schon gegen Ende der fünfziger Jahre hier herausgegeben wurde, das nicht generöse Subfidien vom als Repräsentant der russischen Juden auf, und zwar mit Hause Günzburg bezogen hätte. In Günzburgs Aufträge und großem Erfolge. Nicht blos die Juden sahen auf ihn als auf seine Kosten veröffentlicht Prof. Chwolsohn sein klassisches auf ihren natürlichen Vertreter, an welchen sie zu jeder Zeit Werk „Ueber die mittelalterlichen Beschuldigungen gegen Juum seinen Beistand und seine Fürsprache bei der Regierung sich den", edirt vr. Harkawy seine ebenso streng wiffenschaftliche wandten, sondern selbst letztere, die Regierung, betrachtete ihn als prachtvolle Ausgabe des „Samuel Hanagid ", hat W. Le- . gewissermaßen als Vorsteher sämmtlicher russischer Juden, und wando seine riesige „Sammlung der russischen Gesetzgebung hat ihm als solchem verschiedene Missionen gegeben und ihn zu über Juden", — die bald in 2ter bedeutend vermehrter und verschiedenen Berathungen in jüdischen Angelegenheiten hinzuverbefferter Auflage erscheinen wird — und E. Lewin seinen! gezogen. Und wahrlich, beide Seiten, die Regierung und die „Codex der herrschenden russischen Gesetze über Juden", be-! Juden, hatten sich nicht über seine Thätigkeit zu beklagen, sorgt gegenwärtig Baron David v. Günzburg eine Pracht-! Ein ebenso pflichttreuer Bürger als warmer Jude, waren ihm die ausgabe „jüdischer Ornamente", und wer ist es im Stande,; Interessen der Regierung, wie die der Juden, gleich heilig. Daher