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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-01-06 · Heft 2 (6.1.1885) · p. Seite 25

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 2 (6.1.1885)
Date
1885-01-06
Page
Seite 25 (sequence 9)
Language
German
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Schwierigkeiten. Der Verewigte nahm an der Entwickelung des Judenthums den thätigsten Antheil und war ein treues; Mitglied der Rabbinerversammlungen sowie der Synode in Leipzig (1869), wo er noch ein ausführliches Referat über den Religionsunterricht lieferte. Außer einigen kleineren Schulschriften erlangte er durch seine, in erster Auflage 1831, seitdem in 29 Auflagen erschienene „Israelitische Glaubens- und j Pflichtenlehre für Schule und Haus" eine ausgebreitete Wirksamkeit. Auch seine Bibelausgabe mit Uebersetzung und Erklärungen (1841—1848) fand vielen Anklang. Zu seinem 50 jährigen Amtsjubiläum gründete der deutsch-israelitische Gemeindebund einen Herxheimer-Fond zur Unterstützung jüdischer Seminaristen, der seitdem vieles Gute gestiftet hat. Seit einigen Jahren emeritirt, lebte der hochgeachtete Greis in stiller Zurückgezogenheit. Heute Nachmittag findet seine Beerdigung statt, nachdem zuvor eine Trauerfeier in der Synagoge abgehalten sein wird. Q esterreich-Ungarn. Pest, 21. December. (Privatmitth.) Das erfreuliche Gedeihen und das ersprießliche Wirken des Knaben-Waisenhauscs der hiefigen israelitischen Gemeinde wird durch den in der jüngsten Generalversammlung zur Verlesung gebrachten Jahresbericht constatirt. Das Vermögen des Instituts belief sich mit Ende des Jahres 1883, einschließlich seiner Gebäude, auf 227,882 Gulden; der eigentliche zur Erhaltung der Anstalt dienende Fonds beträgt 77,000 Gulden. Der Fachs-Fonds, deffen Zinsen zur höhern Ausbildung resp. Unterstützung ausgetretener Zöglinge verwendet werden, betrug Ende des Jahres 1883 81,187 Gulden. Derzeit befinden sich im Waisenhause 58 Knaben, unter diesen besuchen 12 das Gymnasium, die Real- und Handelsschule, 1 die Industrieschule, 1 die Universität und 41 die in der Anstalt errichtete sechsklassige Volksschule. Die Verpflegung je eines Waisenknaben kostet jährlich 171 Gulden. Seit einiger Zeit werden die Zöglinge im Korbflechten und Bürstenbinden, in der Buchbinderei unterrichtet und in einem Theile ihrer freien Zeit mit entsprechenden Arbeiten beschäftigt. Pest, 21. December. Der Minister des Innern hat an die Munizipien eine Kurrende gerichtet, in welcher sie angewiesen werden, die Rabbiner jener Gemeinden, in welchen mindestens 50 Juden wohnen, zur Errichtung eines separaten jüdischen Friedhofes aufzufordern und überhaupt zur Regelung der Friedhofs-Angelegenheit mit Berücksichtigung der lokalen und der Bodenverhältnisie ein Statut auszuarbeiten und dem Minister zu unterbreiten. Pest, 21. Decbr. (Privatmitth.) Der in Untersuchungshaft befindliche Redacteur des antisemitischen Blattes „Ujpest", Bartholomäus Szterenyi, stand gestern wegen Verleumdung eines Richters vor dem Schwurgerichte. Der erst vor einigen Monaten vom Judenthume zum Ehristenthume übergetretene junge Mann, der Sohn des srühern Rabbiners zu Neu-Pest, schimpfte weidlich auf Juden und Judenthum, wofür ihm der Präsident einen strengen Verweis ertheilte, da es nicht gestattet sei, gegen eine gesetzlich anerkannte Confession Ausdrücke zu gebrauchen, wie sie der junge Ncophyt im Munde führte. Pathetisch rief er aus: er kämpfe in Neu-Pest für die Wohlfahrt seiner christlichen Mitbürger gegen die Uebergriffe der Juden, worauf abermals eine scharfe i Zurechtweisung seitens des Präsidenten erfolgte. Das Schimpfen auf seine Religion half Szterenyi nichts: die christlichen > Geschworenen — die Geschworenen jüdischer Confession waren j durch ihn zurückgewiesen worden — bejahten fast einstimmig; die Thal- und Schuldfragen und der Gerichtshof verurtheilte! den Redacteur Bartholomäus Szterenyi wegen des Vergehens ■ der Verleumdung und Ehrenbeleidigung zu vier Monaten j Gefängniß, 150 Gulden Geldstrafe und zum Ersätze der! Kosten. I Rumänien. t London, im Nov. Die Times vom 4. November ver- ' öffentlicht eine Correspondenz aus Paris, welche interessante j Mittheilungen enthält über die Art und Weise, wie Fremde > in Rumänien behandelt werden, und man weiß, daß man! in jenem Lande unter Fremden im Allgemeinen die Juden j meint. Hier folgt ein Auszug dieses Artikels: j Ihren Lesern wird vielleicht noch ein Brief erinnerlich! sein, den ich am 7. October an Sie richtete, um der Em-! pörung Europa's das Spoliations-Gesetz preiszugeben, welches j das rumänische Parlament angenommen, um thatsächlich den! Beschluß des Berliner Congrefies umzustoßen. Der Congrcß j hatte verlangt, daß in Rumänien das Gesetz abgeschafft würde, welches den Juden untersagt, in jenem Lande Grund! und Boden zu besitzen. Rumänien hatte diesem Wunsche! gewillfahrt und das Wort Nicht-Christ durch die Worte j Fremder und Nicht-Naturalisirten ersetzt. Sie hat dieser Art i das Verbot, sich Immobilien zu kaufen, von den Juden auf alle Fremden ausgedehnt, und Dank dieser unerhörten Maßnahme wurden eine große Anzahl Erbschaften frei erklärt und gelangten in den Besitz jener, die dieses Gesetz geschaffen. Besagtes Gesetz ist erst seit kurzem in Kraft getreten und schon hat der rumänische Staat an Stelle derer, die er i als Fremde erklärte, 120,000 Hectaren, worunter 67 Hectaren! Forsten sind, geerbt. Wenn dieses Gesetz noch einige Zeit * in Wirksamkeit bleibt, geht die Hälfte von Rumänien in die I Hände dieser waghalsigen Räuber über, und Europa ist der-! art von inneren Jntriguen und Schwierigkeiten in Anspruch! genommen, daß man nicht hoffen darf, Rumänien zur Rechen-! schaft gestellt zu sehen wegen dieser Maßnahmen. (Jndeß kann es nicht ausbleiben, daß durch dieses Gesetz 2

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