Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 52 (23.12.1884)
- Date
- 1884-12-23
- Page
- Seite 826 (sequence 6)
- Language
- German
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826 Gottes" zu halten und findet hierin so recht die Bestätigung des dem deutschen Nationalgefühl entgegenstehenden Stammesgefühls. Daß diese Meinung in früheren Zeiten bei unseren Glaubensgenofien stark betont war, leugnen wir nicht, und trug die Abgeschloffenheit, in welcher sie leben mußten und lebten, hierzu wesentlich bei. Aber jemehr sie in das Kulturleben eintraten, jemehr sie mit der Wirklichkeit und mit der Geschichte bekannt wurden, jemehr in ihnen das Vaterlandsgefühl erwachte, das Bewußtsein, die angeborene Menschenrechte auch zu besitzen, sie sich aber immer wieder unterdrückt, ausgeschlossen und verfolgt sahen, desto mehr mußte diese Anschauung sich abschwächen. Sie wurde sogar im Munde des Volkes ironisirt. Was besteht davon noch heute in der Meinung der Juden? Nichts Anderes als die Ueberzeugung, daß die göttliche Vorsehung jedem begabteren Volke nach seiner Beschaffenheit, geographischen und geschichtlichen Lage, eine hervortretende Aufgabe zu lösen gestellt hat und besonders so lange die Kulturentwickelung noch keine allgemeinere, viele Völker gemeinsam umfaffende gewesen ist. Wir erinnern an die Aegypter, Phönizier, Griechen, Römer und unter den modernen Völkern an die Italiener, Spanier, Deutsche, Franzosen und Engländer, von denen jeder Nation eine bestimmte höhere Aufgabe für die gesammte Menschheit zu lösen auferlegt war. Nun, das israelitische Volk mit allen seinen nachfolgenden Geschlechtern war v.ax das Religionsvolk, das mit seinem ganzen Dasein der monotheistischen Gotteslehre mit ihren ethischen Consequenzen für Gesellschaft und Individuum gewidmet war. Dies machte sein ganzes geistiges Dasein aus; dieser Aufgabe galten seine Kämpfe, alle seine Bestrebungen, aktiv und passiv. Dies ist eine geschichtliche Wahrheit, die Niemand bestreiten kann, und das Bewußtsein dieser welthistorischen Thatsache soll uns Niemand entziehen. Daß wir auf dem Boden unserer religiösen Anschauungen dies für keinen Zufall halten, sondern als eine Anordnung der göttlichen Weltordnung, soll uns ebenso Niemand verargen. Aber weiter geht die Borstellungsweise der modernen Juden nicht, und der Ausdruck „auserwähltes Volk Gottes" hat keinen anderen Sinn mehr als den ebenangeführten historisch confessionellen. Wir haben übrigens diese geschichtliche Aufgabe mit so unsäglichen Opfern und Leiden bezahlt, daß selbst der unwiffendste Jude in dieser „Auserwähltheit" keinen besonderen Vorzug erblicken kann. Wenn deshalb Hartmann den „Wortführern des Judenthums" den schwerwiegenden und verletzenden Vorwurf eines „Schaukelsystems" macht, bald das „Stammesgefühl", bald das „deutsche Nationalgefühl" hervorzukehren, je nach den vorhandenen Umständen, und daß sie dieses mit „talmudischer Dialektik" thäten: so richten wir diesen Vorwurf gegen ihn selbst. Er hat die „Maske" der Objektivität vorgenommen und doch fällt ihm diese alle Augenblicke vom Gesichte und zeigt das antisemitische Antlitz mit allen seinen bitteren und scharfen Zügen. Er selbst sucht diese Maske durch dialektische Künste festzuhalten, aber seine einseitige und doctrinäre Betrachtung der faktischen und geschichtlichen Berhältniffe macht ihm dies unmöglich. (Fortsetzung folgt.) Wien, 14. Dez. Ein israelitisches Coufistorium in Oesterreich, in. Man hat hier mit gebührender Aufmerksamkeit Ihren Leitartikel „ Ein israelitisches Consistorium in Oesterrrich II" in Nr. 49 gelesen. Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen , wenn Sie sagen, daß für Galizien und die Bukowina kein besonderes Consistorium errichtet werde, „weil dasselbe leicht die allgemeinen Gesichtspunkte aus den Augen verlieren und die besonderen Berhältniffe zu sehr berücksichtigen würde, wodurch die Wirksamkeit gerade in dem Kronlande fraglich würde, in welchem sie am meisten Noth thäte." So ist es! Wir leben der Ueberzeugung, daß, wie die Berhältniffe jetzt liegen, es sür sämmtliche Kronländer in Oesterreich von großem Nutzen wäre, wenn ein Consistorium ins Leben träte; für Galizien aber ist es geradezu eine Nothwendigkeit. Es herrschen dort Zustände, die, sagen wir es offen heraus, weder den Juden noch dem Judenthum zur Ehre gereichen und welche es möglich machen, daß ein Merunovitz sich Gehör verschaffen kann. Es ist dort ein großes und schweres Stück Culturarbeit zu vollbringen, und dazu wäre eben ein Central-Consistorium geeignet. Selbstverständlich hätten dann neben dem Central-Consistorium respective unter demselben Landesconsistorien zu bestehen und wenn dieses nicht besonders hervorgehoben wurde, so mag dies aus den Gründen geschehen sein, weil es sich zunächst darum handelte, die Hauptmomente festzustellen, und diese sind, wie ich glaube, ein Central-Consistorium, in welchem Galizien und die Bukowina vertreten sind und die Einflußnahmen dieses Central-Consistoriums aus die Anstellung der Rabbinen und auf den Religionsunterricht. Gestatten Sie mir, mich auf das Entschiedenste dagegen auszusprechen, daß dem Consistorium Machtbefugniffe auf die Administration oder auf den Cultus eingeräumt werden und zwar aus doppelten Gründen; weil die Gemeinden sich nicht selbst unter Vormundschaft stellen werden wollen und, wie wir glauben, mit vollem Rechte, und weil ein Eingriff in den Cultus, und sei er auch der geringfügigste, doch immerhin ein Gewiffenszwang ist, den wir Juden unter allen Bedingungen meiden müffen. Es heißt auch deshalb in dem fraglichen Artikel der „Presse", daß mit Ausnahme der angeführten Momente die Autonomie der Gemeinden keine Schmälerung erleiden sollte. Die Hauptsache ist und bleibt: Unterricht und Er»