Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 51 (16.12.1884)
- Date
- 1884-12-16
- Page
- Seite 811 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Drama der Aufmerksamkeit des Publim schöne Sklaven zu erzielen und sperrten sie einer Nachts in sererseitS dieser eine dunkle Kammer zusammen. Aber im Bewußtsein ihrer kums. — priesterlichen Herkunft verbrachten beide die Nacht in den entgegengesetzten Winkeln des Gemaches. Als der Morgen graute, erkannten sich die Geschwister, fielen einander in die Arme und starben. Ob dies eine Wohlthat des Himmels, oder eine Folge furchtbarer Seelenbewegung und des Abscheus vor dem Verbrechen, das hier, wenn auch ohne Schuld, hätte begangen werden können, gewesen, läßt der Text unbeantwortet. Unser Dichter kommt ihm zur Hilfe, indem er dem Bruder, ehe er noch die Schwester erkannt hatte, mit einem Dolche sich tödten und die Schwester vor Entsetzen sterben läßt. Unter den Gefangenen tritt Rabbi Jsmael, eine wahrhaft sittliche Größe, selbst auf, sie zu trösten und ihre Geister zum ruhigen Ertragen des Martyriums zu entflammen. Er findet auch seine Kinder wieder, doch nur um sie sterbend in seine Arme zu schließen und ihr Begräbniß zu erbitten. Es versteht sich, daß, als Nebenzüge die Liebe eines Römers zu der Tochter Jsmaels und die Bekehrung eines römischen Ritters zum Judenthum — ohne Zuthun der Juden — eingefügt werden, sowie mancherlei Blicke auf die damaligen römischen Zustände geworfen werden. In letzterer Beziehung jedoch scheint uns der Dichter nicht genug gethan zu haben, da sein Pinsel zu weich und zart ist, um das römische Leben in seinen schroffen Conturen zu malen. Stellt er doch auch Titus als Menschenfreund und edelherzig dar. Es entgeht ihm daher die naheliegende Gelegenheit, den Konflikt des Judenthums und des römischen Heidenthums und die scharfen intellektuellen und moralischen Gegensätze in beiden charakteristisch hervortreten zu lassen. Der Dialog ist lebhaft und die Sprache sehr anmuthend. Wir empfehlen deshalb un- Hamburg, 7. Dez. In dem in Nr. 47 Ihrer gesch. Zeitung erwähnten Cyclus von Vorträgen aus dem Gebiete der Wiffenschaft des Judenthums hielt Herr Rabbiner Di-. Werner aus Danzig einen Vortrag über das Thema „Israels Blüthe im Mittelalter." — War auch das Thema zu weit gesteckt, als daß eine erschöpfende Darstellung in dem engen Rahmen eines Borttages im Bereiche der Möglichkeit gelegen hätte, so wußte der Redner doch das Publikum von Anfang bis zu Ende durch eine blumenreiche Sprache, durch intereffante Gestaltung und durch ein klangvolles Organ zu feffeln. — Der gewandte Redner führte den Nachweis, daß Poesie, Wissenschaft und Kunst nur unter der Sonne der Freiheit zur Blüthe und Reife gelangen können. Daher die Blüthezeit jüd. Dichter und Denker in Spaniens Mittelalter. In prägnanten Zügen wies Redner auf die hohe Bedeutung der Juden für die Erhaltung von Poesie und Wiffenschaft im Mittelalter hin und verweilte dann längere Zeit bei dem markantesten Repräsentanten der jüd. Poesie des Mittelalters, bei Jehudah Halevy, der aus der fast erkälteten Asche althebräischer den Phönix der neuhebräischen Poesie erstehen ließ. — Nachdem noch Gabirol, Maimonides, Spinoza, R. Bachia ben Joseph Jbn Bakuda in den Kreis der Bettachtung gezogen waren, schloß der Redner mit einem Appell an die Anwesenden, Poesie und Wiffenschaft stets hochzuschätzen, nach Tugend und Wahrheit unbeirrt und unentwegt zu streben und mit einer Apotheose Davids und Salomos, indem er den Einen als den Helden des Dichtens, den Andern als den Helden des Denkens pries. — Reicher Beifall lohnte die formvollendete Rede. — Berlin, 1. Dez. j sich dahin festsetzen: a. Der Geistliche darf keine politische j Partei unterstützen, deren Besttebungen sich feindlich gegen die Die oberste Kirchenbehörde des Fürsten-! evangelische Kirche oder gegen die bestehende Obrigkeit des Deutschland thums Reuß j. L. hat eine Verfügung über die Betheiligung der Geistlichen an der Politik erlassen, die, an sich sehr vernünftig, noch dadurch einige Bedeutung erhält, daß die offiziöse „Nordd. Allg. Ztg." sie an hervorragender Stelle mit dem Bemerken abdruckt, daß diese Verfügung „ über den Kreis ihrer unmittelbaren Geltung hinaus" beachtenswerth sei. Wir heben den § 2 der Verfügung heraus, weil er auf sehr naheliegende Verhältnisse in Berlin die vollste Anwendung fände. „2) Der Geistliche ist aber in Bezug auf politische Thätigkeit nicht in demselben Maße frei, wie jeder andere Wähler, sondern an bestimmte, durch sein Amt gezogene Grenzen und Schranken gebunden. Diese Grenzen und Schranken lassen Reiches und des Landes richten. Es würde ein solches feindliches Verhalten wider das vierte Gebot und wider das Wort Gottes überhaupt streiten, d. Ferner ist dem Geistlichen verboten, die Predigten auf der Kanzel und sonstige Amtsreden zu politischen Parteizwecken zu benutzen. Der Inhalt der Predigten und der Ämtsreden soll ausschließlich Gottes heiliges Wort sein. o. Der Geistliche ist nicht legitimirt, als politischer Agitator zu handeln, z. B. im Lande herumzureisen, um für eine politische Partei Propaganda zu machen und für den Candidaten derselben Stimmen zu sammeln. Er steht im Dienst der Kirche, und folglich darf er sich nicht in den Dienst einer politischen Partei begeben. Auch dann, wenn