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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-12-09 · Heft 50 (9.12.1884) · p. Seite 790

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 50 (9.12.1884)
Date
1884-12-09
Page
Seite 790 (sequence 2)
Language
German
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790 V'i- V ■1;■ h ihm damals als eine Mischung des Judcnthums und des Buddhismus. Seine folgenden Schriften: „Die Phänomenologie des sittlichen Bewußtseins" (1879) ’), „Die Krisis des Christenthums" (1880) 2), endlich „Das religiöse Bewußtsein" und „Die Religion des Geistes" (18S2)3) enthalten nur Ausführungen, mehrfach auch Modificationen der erstgenannten. Sein Gottesbegriff schrumpft zu einem „Monismus" zusammen, und verfällt in den Widerspruch, das Wesen Gottes sei eins mit dem Wesen des Menschen, und doch müsse das Unendliche vom Endlichen, Gott vom Menschen streng unterschieden werden. Demselben Monismus verfällt er in seinem Moralprincip. Er kämpft gegen die Heteronomie in der Moral und übersieht dabei, daß der Mensch seiner ganzen Natur nach von der Heteronomie, d. h. von Einflüssen und Vorschriften, die von Außen kommen, sich gar nicht frei machen kann und daß, wo er nicht aus Zwang handelt, sobald das Heteronome durch seinen, des Menschen Willen geht, es in demselben autonom wird. Das von ihm aufgestellte Moralprincip ist, daß der Mensch mit seinem Mitwesen sich „weseneins" fühlen müsse, und deshalb das nicht thun dürfe, was andere Wesen verletzt und thun müsse, was Andere fördert, weil eben jenes ihn selbst verletzt und dieses ihn selbst fördert. Hiermit hat er aber nichts anderes gesagt, als das „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" des Mosaismus und das „Was du nicht willst, daß dir geschehe, das thu' auch einem Andern nicht" des Hillel, welches ebenso gut positiv wie negativ zu verstehen ist. In seiner letzten Schrift bespricht er auf 200 Seiten das Judenthum und specialisirt dasselbe als „naturalistischen Henotheismus des alten Israel", als „monotheistische Reform der Propheten" und als „Religion der Heteronomie." Wir müssen es unseren Lesern überlasten, die Erklärung dieser Etiketten bei Hartmann selbst aufzusuchen. Sehr mißfällig ist ihm das „Resormjudenthum", nur daß er schließlich in den Widerspruch verfällt, cs doch als „Vorstufe zur Religion des Geistes" zu rühmen. Völlige Unkenntniß der Geschichte des Judenthums beweist er dadurch, daß er das Reformjudenthum aus dem protestantischen Rationalismus hcrvorgehen läßt, ohne zu ahnen, daß dasselbe bereits zur Zeit Moses, der Propheten und des Talmudismus bestand, wie wir in unserer Kritik a. a. O. nachwiesen, und geräth er in den Jrrthum, daß die Aufhebung des Ceremonialgesetzes auch eine Aufhebung des Moralgesetzes vom Boden der göttlichen Autorität sei, was tausend Stellen der Thorah, der Propheten, der Psalmisten widerlegen, welche die Selbständigkeit des Moralgesetzes und daß das Ceremonialgesetz seinen Inhalt erst vom Moralgesetze erhält, unzweideutig predigen. 1) Siehe Jahrg. 1879, S. 299. 2) Siche Jahrg. 1880, S. 659, 674, 694. L) Siehe Jahrg. 1882, S. 590. siS. Durch diese Bemerkungen wird auch den Lesern, welche jene Schriften nicht kennen, der Standpunkt verständlicher werden, den Eduard von Hartmann einnimmt. In unserer Zeit stehen Philosophen und Gelehrte dem wirklichen Leben nicht mehr so fern, um nicht an demselben Beobachtungen machen und sich Uriheile bilden zu können. Andererseits darf jedoch nicht übersehen werden, daß solche Herren, von vermeintlichen Beobachtungen ausgehend und diese als gerechtfertigte Voraussetzungen ansehend, in ihrer logischen Gedankenfolge zu Schlußfolgerungen kommen, welche mit den realen Zuständen nicht übereinstimmen, und in welchen sie sich durch keine Widerrede beirren lassen. Und nun noch eine Bemerkung voraus. Es ist nachtheilig, daß in der Regel diejenigen, welche über die Juden schreiben, in den großen Weltstädten leben, in welchen während der letzten Jahrzehnte die jüdische Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße augewachsen ist. Wer die Schattenseiten der Menschheit überhaupt studiren will, findet bekanntlich in solchen Weltstädten das größte Material, da sich in ihnen die verschiedenartigsten Elemente zusammensinden und die Complieationen der Lebensvcrhältnisse die dunkelsten Partiecn ans Licht fördern. So treten auch in der jüdischen Bevölkerung der Großstädte bei der Mischung der verschiedenartigsten Elemente Erscheinungen hervor, wie sie bei den übrigen, weithin über das Land zerstreuten Juden nur selten Vorkommen, und die nun der fernstehende Beobachter als besondere Eigenthümlichkeiten der gesammten Judenheit ansieht. Indessen bildet die jüdische Bevölkerung Berlins nur ein Siebentel aller preußischen, ein Elftel aller deutschen Juden, und selbst die kolossale Gemeinde zu Wien (ca. 72 000 Seelen) macht nur etwa den 22. Theil der jüdischen Bevölkerung des ganzen Kaiserstaates aus. — In einer Einleitung zeichnet Hartmann seinen Standpunkt. Er meint: „ein Philosoph, der sich zu einer Partei schlägt, hört in demselben Augenblicke aus, es zu sein, vielmehr müsse ein Philosoph das relative Recht und Unrecht der Parteien objectiv abzuwägen suchen." Diese Sätze kann man bestreiten, denn auch ein Philosoph kann irren, wie die Geschichte der Philosophie zum Ueberfluß beweist, er kann objectiv urtheilen wollen, auch objectiv zu urtheilen meinen — und doch recht parteiisch sein und von Parteiansichten sich leiten lassen. Denn es giebt ja keine Bürgschaft dafür, daß der „Philosoph" stets das Recht und Unrecht in den verschiedenen Parteien wirklich erkennt. Darum hört er noch nicht auf zu philosophiren und „Philosoph" zu sein, um sich ein richtiges Urtheil nach allen Seiten hin möglichst zu wahren. Hartmann meint weiter, der Philosoph wird dadurch auf beiden Seiten anstoßen und in unserer, durch die Parteizwietracht zerrissenen Zeit kaum Gehör finden. Er vertheilt deshalb sofort Recht und Unrecht nach beiden Seiten. Diejenigen irren, welche „die Existenz einer Judenfrage, d. h. die V:*'

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