Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 48 (25.11.1884)
- Date
- 1884-11-25
- Page
- Seite 768 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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werde. Dieses Gerücht wurde so nachdrücklich ventilirt, daß der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Walter seine Untersuchung ganz besonders auf die Erörterung dieses Umstandes richtete. Es ergab sich jedoch zweifellos, daß dieses Gerücht eine haltlose feindselige Erfindung sei, und daß das Ganze ein allerdings dummer Scherz mit traurigen Folgen gewesen. Der Gerichtshof verneinte deshalb die Frage der Vorsätzlichkeit und verurtheilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tödtung zu anderthalb Jahren Gefängniß. Bei der Urtheilsverkündung hebt es der Vorsitzende ausdrücklich hervor, daß der Prozeß durch die soeben beendete Verhandlung auf das Bestimmteste seiner politischen beziehungsweise antisemitischen Färbung, die derselbe ursprünglich angenommen habe, entkleidet worden sei und daß sich bei derselben auch nicht der geringste Anhalt für die Schuld des Angeklagten in diesem Sinne herausgestellt habe; der Angeklagte sei vielmehr ein zu allen unnützen Streichen aufgelegter Mensch, dem allerdings seine große Jugend mildernd zur Seite stehe, der sich aber bei der That der denkbar größten Fahrlässigkeit schuldig gemacht habe und aus diesem Grunde mit dem höchsten Strafmaß hätte belegt werden müssen. Hoffen wir, daß nun endlich in Neustettin die erwünschte Ruhe eintrete. Rawicz, 9. November. In Betreff der Beerdigung von Leichen ohne Sarg ist von der Königlichen Regierung zu Posen unter dem 25. Oktober d. I. folgende Verordnung erlaffen: „Zur Abstellung des in einzelnen jüdischen Gemeinden noch bestehenden, den Anforderungen der öffentlichen Gesundheitspflege nicht entsprechenden Gebrauches, die Leichen ohne Sarg zum Grabe zu bringen und zwischen lose zusammengeflellten Brettern zu beerdigen, verordnen wir auf Grund der §§ 11 und 6 s. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 für den Umfang unseres Verwaltungsbezirkes was folgt: § 1. Die Beerdigung von Leichen darf künftig nur in festverichloffenen Särgen erfolgen. § 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 1 werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder in Unvermözenssalle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft, tz 3. Diese Verordnung tritt mit dem 15. November d. I. in Kraft." Caltowih, im November. Unsre Leser werden sich erinnern, daß sich hier vor Jahr und Tag ein Comits zur Beförderung der jüdischen Colonisation in Palästina gebildet hat. Wie die „Schles. Ztg." meldet, wird demnächst eine Conferenz „jüdischer Notablen" aus Rußland, Polen, Deutschland und Oesterreich zusammentreten, welche die jüdische Colonisation Palästinas fördern soll. Der zu diesem Zwecke gesammelte Fonds soll bereits 200000 M. übersteigen. O esterreich-Ungarn. Wien, 14. November. (Privatmitth.) Es finden jetzt hier die Probepredigten statt; und zwar haben bisher folgende Herren gepredigt: vr. Stier aus Steinamanger, Vr. Moritz Tauber aus Prag, vr. Rosenthal aus Beuthen und morgen wird vr. Fried aus Ratibor sprechen. Es waren noch zwei Herren zur Probepredigt eingeladen, die jedoch verzichteten. Ich bin nicht in der Lage, zu sagen, ob der Vorstand nun des grausamen Spieles genug sein lassen wird; ebensowenig finde ich mich veranlaßt, auf eine Kritik der gehaltenen Predigten einzugehen. Unsere alten Weisen sagten: emin b'j •prs-o yN Pest, 11. November. (Privattmitth.) Die Affaire der Gynkenyefer antisemitischen Unruhen gelangte heute bei der k. Tafel zur Verhandlung. Der k. Gerichtshof, der diese Affaire am 28. Februar d. I. in Kaposvar verhandelte, sprach sämmtliche Angeklagte vom Verbrechen der Aufreizung frei und verurtheilte sie bloß wegen des Verbrechens der Gewaltthätigkeit gegen Private einzeln zu je 6 Monaten Kerker. Die k. Tafel ändert dieses Urtheil dahin ab, daß sie 14 Angeklagte zu je 2V2 Jahren, drei aber zu 2 Jahren Zuchthaus verurtheilte. Frankreich. Paris, 12. Nov. (Privatmitth.) Es ist ein eigenthümliches Zeichen der Zeit und der hiesigen Zustände, daß jedes Mal, wenn eines der hohen Feste vorüber ist, die hiesigen jüdischen Journale, die Archives, wie das orthodoxe Univers, sich weitläufig darüber auslaffen, daß „der Zudrang der Gläubigen" ein recht belebter, zahlreicher gewesen sei. Wir glauben, das verstünde sich doch von selbst, solange ein Judenthum besteht, und nun noch dazu in Paris, wo verhältnißmäßig die Zahl der Synagogen nicht groß (4), also diese zu füllen nicht allzu schwer ist. Dasselbe lassen sich diese Journale auch von anderen Orten Frankreichs melden. Ich gestehe, daß mich dies jedesmal unangenehm berührt, da es wie von einer Borausetzung ausgeht, daß es anders sein könnte. Besteht doch die große Masse der Juden nicht aus hohen Financiers und Professoren, die sich, und namentlich ihre Frauen, von der Synagoge fern halten. Das religiöse Bedürfniß und das Bewußtsein, Jude zu sein lebt noch kräftig in dieser Masse, wenn auch nicht mehr in der orthodox herkömmlichen Weise. — Die Feindschaft gegen das Cultusbudget tritt in der französischen Deputirtenkammer immer stärker hervor. Die Budgetcommission hat in diesen Tagen trotz der Protestationen des Ministers der Justiz und der Culte das Cultusbudget außerordentlich beschnitten. Sie strich z. B. zwei Millionen Frcs. zur Besoldung der katholischen Canonici und Bicare. Sie strich auch 10000 Frcs. für das Personal des israelitischen Cultus, 32 000 Frcs. für das israelitische Seminar und 60000 Frcs. für protestantische und israelitische Gotteshäuser. Sie erwählte zugleich zum Berichterstatter einen geschworenen Feind der aner-