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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-11-25 · Heft 48 (25.11.1884) · p. Seite 764

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 48 (25.11.1884)
Date
1884-11-25
Page
Seite 764 (sequence 8)
Language
German
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764 setzes ausspricht und sich mit Heftigkeit gegen diejenigen er> klärt, welche das Gesetz aufheben oder nur verändern wollen, dennoch aber selbst das Gesetz in wesentlichen Punkten modisicirt, so geht daraus für ihn kein bewußter Widerspruch hervor, sondern er bethätigt nur auf ethischem Gebiete, was die allgemeine Richtung seiner Zeitgenossen auf dem halachischen Gebiete war und ihnen ebenfalls als kein Widerspruch mit der Unabänderlichkeit des Gesetzes erschien. Es ist dies eine Erscheinung, die immer hervortritt, wenn eine große Fluktuation und Wandelung des Lebens vor sich geht, die Einen die Continuität der gesetzlichen Zustände erhalten, die Anderen, durch eine radicale Veränderung jener zu genügen trachten." — Hierbei blieb aber der Bergprediger nicht stehen. Er ging bewußt oder unbewußt zur Aufhebung des Gesetzes über. An den Satz „Auge um Auge ff." anknüpfend, bestehlt er, daß man dem Ungerechten nicht widerstehen, sondern | ihm, wenn er den Rock nimmt, auch den Mantel geben! solle. Wir sagen hierüber (S- 238): „Hier wird die gerichtliche Bestrafung jedes Unrechts durch die Beseitigung alles strafrechtlichen Verfahrens, durch das Verbot des Widerstandes gegen den Ungerechten, ja durch die freiwillige Hingabe der weiteren Objecte für gewaltthätige Handlungen aufgehoben. Hieraus ist deutlich erkennbar, daß es sich um eineneue, ja entgegengesetzte Anschauung handelt, die, wenn wir uns an die obige Auslastung über die Unveränderlichkeit des Gesetzes erinnern, sich selbst noch nicht klar und bewußt war, nichtsdestoweniger aber mit voller Entschiedenheit sich aussprach. Die Religion sollte aus der Gesammtheit sich herauslösen, die Gesellschaft verlosten und zur Religion des Menschen in ihrer sittlichen Unvollkommenheit denken, so lange die Menschen den Leidenschaften unterworfen sind, müßte sich aus diesem Grundsätze der Bergpredigt ein völlig unerträg. licher Zustand entwickeln, da den wildesten und rohesten Leidenschaften ein unbegrenzter Spielraum und Vorschub eröffnet wäre. Aber denken wir uns selbst alle Menschen von diesem Grundsätze beherrscht und geleitet, so würde der Erfolg nur der sein, daß man zum Grundsätze des strengen Rechtes und zur Aufstellung von Richtern wieder zurückkehren müßte, um den Einen vor dem Begehen eines Unrechtes zu schützen, da der Andere vor dem Erleiden des Unrechtes nicht geschützt sein soll." — Am Ende unserer sorgfältigen und parteilosen Prüfung kommen wir zu folgender Schlußfolgerung (S. 244): „Uebersehen wir die Resultate dieser Prüfung, so zeigt sich uns, daß die Zehn-Worte ein consequentes, abgeschlossenes Fundament eines aus der Gotteslehre gezogenen Sitten- und Rechtssystems von so allgemeiner Bedeutung und Geltung sind, daß sie eben zu solchem Grundgesetz nicht bloß für das Judenthum, sondern auch für alle christlichen Völker wurden, daß hingegen die Bergpredigt nichts anderes als eine Bolksrede mit allen Vorzügen und Nachtheilen einer solchen bildet. Wir müssen uns hierbei die damalige Lage des Volkes und seine Zustände kurz vergegenwärtigen. Nach vielfachen Bruder- und Bürgerkriegen unter den Gliedern der hasmonäischen Fürstenfamilie, die sich bis in das Nationalheiligthum erstreckten, war der Römer theils mit List, theils mit Gewalt in das Land gedrungen, hatte den Staat seiner Selbständigkeit beraubt, dem Volke eine unerträgliche Last von Steuern, Individuums werden. Dieses Individuum hatte nur noch! Erpressungen und Gewaltthätigkeiten aufgebürdet, und streckte ein Verhältniß zu den andern menschlichen Individuen, nicht aber zur Gesellschaft. Diese existirte für die Religion nicht, und die Religion nicht für sie; das Verhältniß zur bestehenden Gesellschaft blieb nur noch dos völliger Passivität. Es wird daher nicht gesagt: die Gerichte werden beseitigt, der Strafcodex aufgehoben, sondern: du sollst fortan den Ungerechten bei dem Gerichte nicht anklagen und verfolgen, du sollst ihm vielmehr keinen Widerstand leisten, ihn nicht von dir abwehren, sondern ihm freien Spielraum, ja sogar Fördebereits seine despotische Hand nach Heiligthum und Cultus, und das Volk stand am Vorabend eines Aufstandes, der zum blutigen Vernicktungskampfe werden sollte. Dabei war es in politische und kirchliche Parteien gespalten, und die Tendenz seiner damaligen Theologen nach Erweiterung und Modification des Gesetzes konnte dem Volke zwar eine unerschütterliche Glaubenstreue einflößen, nach der sittlichen Seite aber nicht mildernd und beschwichtigend einwirken. Die Leidenschaften waren also in hohem Grade erregt und drohten um rung für seine Gewaltthat gewähren. Wir brauchen hier Iso mehr zu entflammen, je mehr Ursachen in den Ereignissen nicht auszuführen, daß ein solches Gesetz weder den Bedingungen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, noch denen einer objectiven Sittlichkeit entspricht, daß es in ersterer Beziehung so viel wie die Auflösung des Staates und der Gesellschaft durch die offenbare Spaltung in Gewaltthätige und Leidende bewirken müßte, für die Sittlichkeit aber eine unjedes Tages sich dazu aufhäuften. Hier hinein tritt die Bergpredigt, um das Volk zu ergreifen, zu beschwichtigen, zu trösten und dem Sturm, welcher der Gesammtheit drohte, die Individuen möglichst zu entziehen. Der Zweck der Bergpredigt war also ein örtlicher und momentaner. Nun wiederholen sich zwar Zustände und Leidenschaften in der Menschheit immer haltbare Grundlage schafft, indem es das bloße Dulden zum I von Neuem. Es kommen immer wieder Zeiten der Untersittlichen Ideal macht, das Rechtsgefühl verwirrt und auslöscht, drückung, der Verwirrung und Zersetzung, und unter sowohl in dem Thäter, wie in dem Dulder, und weder dem I deren Einfluß werden immer wieder dieselbe sittliche Rechte, noch der Natur entspricht. So lange wir uns die | Verwirrung und Verwilderung und Leidenschaftlichkeit im

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