Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1884)
- Date
- 1884-11-18
- Page
- Seite 751 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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T51 schaffen sei, und beantrage demnach im Interesse der Autonomie der israelitischen Cultusgemeinde, die eingelegten Beschwerden zu verwerfen. Bon Herrn Staatsanwalt Steger wurde dagegen Gutachten im Sinne der Beschwerdeführer abgegeben: Es handle sich um Leistungen und Abgaben rein zufälliger und mit den Cultuszwecken nicht direct zusammenhängender Natur, um Leistungen, welche einzelne Mitglieder! der Cultusgemeinde ganz unverhältnißmäßig im Vergleich zu | den übrigen Mitgliedern belasteten und den Bestimmungen j des Art. 6 nicht entsprächen; solche Abgaben wie die Hochzeitsgelder könnten nicht als zweckmäßige Umlagen erachtet; werden, und es sei demnach den Beschwerden als begründet eine Folge zu geben. Die Publication wurde auf den 24. October vertagt. In derselben wurde vom Verwaltungsgerichtshofe der Anspruch der israelitischen Cultusgemeinde als unbegründet kostenfällig abgewiefen. Aus den Motiven ist zu entnehmen, daß sich der Gerichtshof schon wiederholt gegen die rechtliche Begründung derartiger Ansprüche aus eine außerordentliche und unverhältnißmäßig hohe Belastung einzelner Mitglieder einer Kultusgemeinde ausgesprochen hat, u. A. in einem Erkenntniß vom 23. Februar 1883. Derartige Anforderungen stehen den Bestimmungen des Umlagengesetzes entgegen, wonach confessionelle Bedürfnisse durch Umlagen zu decken sind. Das Gesetz gestattet nicht, einzelne Mitglieder mit besonderen Auslagen zu belasten, und es ist die Forderung, aus Anlaß einer Verehelichung einen bestimmten Vermögenstheil an die Cultuskaffe abzugeben, rechtlich unzuläffig und ohne jede rechtsverbindliche Wirkung. Auch der Einwand einer Mehrung der Cultusbedürfnisse; und einer daraus sich ergebenden Erhöhung der Umlagen i vermag eine solche Forderung nicht zu begründen. Soferne } dieselbe in religiösen oder kulturellen Motiven beruht, so ist! es der Gewissenspflicht und dein religiösen Ermeffen und! Bcdürfniß des Einzelnen freigestellt, einer solchen Forderung nachzukommen, ein Zwang aber kann und darf nicht aus-; geübt werden. Es war demnach der Anspruch der Cultusgemeinde auf Entrichtung eines Hochzeitsgeldes nicht gerechtfertigt, und es war derselbe daher kostenfällig abzuweisen. Nordhausen, 8. November. (Privatmitth.) Der hiesige Oberbürgermeister richtete unter dem 30. Oct. c. Namens des Magistrats an Rabbiner Dr. S. Gelbhaus eine Zuschrift, aus Anlaß der bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen laut § 21 der Städteordnung für die 6 östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom Jahre 1853 bei dem Hauptgottesdienste auf die Wichtigkeit der Wahlen hinzuweisen. vr. Gelbhaus that dieses auch heute in einer Rede, in der er auf die hohe Bedeutung des Wahlactes für ein jedes Gemeinwesen aufmerksam machte. Redner schilderte zwei Gemeinwesen aus dem Alterthume, das zu Schunem, wo unter dem Schutze einer gerechten Verwaltung Bürgerlugenden blühten, und ein jeder Insasse sagen konnte: „Ich genieße die Gesetze," (II Könige 4. 13.) und das zu Sodom, deffen Magistrat zusammengesetzt war aus den Räthen: Lügenhaupt. Lügenende, Rechtsverdreher, Niederträchtig und Seelenverkäufer. (Bereschit Rabba P. 50). Oppeln, im Oct. (Privatmitth.) Da die öffentlichen Blätter sich mit dem neuesten Ministerialrescript bezüglich des Schreibens jüdischer Schüler am Sabbath beschäftigen, so habe ich von unserem Gymnasium aus ein leuchtendes Beispiel von Toleranz anzuführen. Als neulich in der Conferenz das gu. Ministerialrescript vorgelesen wurde, erbat ich mir von unserm Gymnasial-Director 1)r. Brüll zur besseren Orientirung das Schriftstück, um es nochmals zu lesen. Der Director sagte mir, daß er am Sabbath grundsätzlich keine Klaffenarbeit schreiben lasse, und daß auch die Strenge des Ministers betreffs der schriftlichen Abiturientenarbeiten am Sabbath gegenstandslos sei, da jetzt nur 5 (nicht wie bisher 6) Arbeiten angefertigt werden, die Arbeiten von Montag; bis Freitag also beendet seien. Ich finde auch bei diesem; humanen Manne (Katholik), soweit es nach der Schuldisciplin zuläffig, Willfährigkeit und Entgegenkommen im religiösen Jntereffe. Vivat seguens. Oesterreich-Ungarn. i Krakau, 7. November. In Krakau sind Unruhen aus-! gebrochen, deren Charakter sich noch nicht erkennen läßt. Es wird nun gemeldet: Am Sonntag Abend durchzogen daselbst zahlreiche Haufen von Handwerkergesellen die Grodgaffe, den Hauptring und die Vorstadt Klevarz. Auf ein gegebenes Signal der Anführer schlugen sie die Schaufenster, darunter viele theure Spiegelscheiben zahlreicher Handlungen ein, deren Besitzer Juden sind. In einer Wechselstube am Hauptring flog ein durch das Fenster geschleuderter großer Stein hart am Haupte eines dort anwesenden Kunden vorbei, der so durch Zufall einem großen Unglück entging. Großwardein, 31. Oktober. (Privatmitth.) Wie leider in vielen ungarischen israelitischen Gemeinden, bildeten sich auch hier drei getrennte Gemeinden mit besonderen Rabbinern: Die Congreßgemeinde. die aut.-orthodoxe und die Status-quo- Gemeinde. In der letztgenannten kam es aber wieder zu Streitigkeiten, welche derartige Dimensionen annahmen, daß in der jüngst cinberufenen Generalversammlung die Auslösung der Gemeinde beschlossen wurde. Tie Mitglieder der Statusquo Gemeinde, deren Rabbiner schon vor längerer Zeit eine andere Stelle angenommen hat, treten der orthodoxen Gemeinde bei. Nach Schluß der Generalversamnilung wurde die Synagoge gesperrt und an den Tyüren Siegel angelegt. Gestern weilte der Cultusminister Trefvrt in unserer Stadt und empfing u. a. die Deputation der hiesigen ortho- 47"