Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1884)
- Date
- 1884-11-18
- Page
- Seite 748 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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748 den der Braunschweiger Rabbinerversammlung (1844) an, und miteinander verheirathen dürften? dahin, es sei kein striktes bemerkt hierbei (p.48): „Der Urheber diescrResolntion,Rabbiner Verbot, daß Inden sich mit Monotheisten verheirathen, vorvr. Ludwig Philippson, hat seidem seine Ansichten über diesen Händen; das Sanhedrin bemerkte aber, daß die religiöse Gegenstand großen Theils modisieirt, wie aus der folgenden Stelle Trauung bei einer solchen Mischehe nicht anwendbar sei, und eines seiner letzten (?) Werke „Israelitische Religionslehre" Bd. die Braunschwciger Rabbinerversammlung fügte hinzu: „wenn III S. 2.' 0 hervorgeht. Er führt dann einen kleineren Thcil es den Eltern von Staatsseiten gestattet ist, auch aus gedieser Stelle wörtlich an. Hiergegen müssen wir protestiren.' mischten Ehen erzielte Kinder in der israelitischen Religion Zuerst muß man erwägen, daß die Frage der Mischehe in! zu erziehen." — In zwei Personen verschiedenen Glaubens, der Braunschweiger Rabbinerversammlung gar nicht ab-' die sich mit einander verheirathen, liegt nun der Widerspruch, sichtlich und selbständig gestellt worden. Um den Zusammen- : daß sie einerseits ihrem Glauben treu sind, so daß keine von hang der Versammlung und ihrer Bestrebungen mit der Ber-! beiden zu der Religion der anderen überzutreten sich entgangenheit zu erweisen und die Continuität aufrecht zu er-' schließen kann, und daß sie andererseits in ihrer Religion so halten, wurde von uns der Antrag gestellt: die Beschlüsse schwach sind, daß sie die Gefahr, ihr Leben von ihrer Relides Pariser Sanhedrin in Berathung zu ziehen und sie nach' gion, gerade auf deren lauterstem und innigstem Gebiete, dem den Ansichten der Versammlung zu bestätigen, zu ergänzen! Familienleben, der Erziehung der Kinder u. s. w. nicht durch- oder zu modisiziren. Ein Hauptgrund hierzu bildete der' dringen und erfüllen zu lassen, und in der höchsten Anschauung Umstand, daß von Gegnern des Judenthums die Entschei-! und den heiligsten Gefühlen sich vom Gatten verschieden zu wissen, düngen des Pariser Sanhedrin als unter dem Druck, den! nicht scheuen. — Ueber diesen Widerspruch kommt man in Napoleon auf das Sanhedrin ausgeübt haben soll, beeinflußt j der Erwägung über Mischehen nicht hinweg. Der gläubige bezeichnet werden. Diesem sollte entgegen getreten werden. Christ — und das ganze System des Christenthums kann Hier kam man nun auch auf den die Mischehen betreffenden! nur einen Gläubigen als Christen ansehen, weil es sich ganz Paragraphen und konnte ihn selbstverständlich nicht umgehen.1 und gar auf den Glauben aufbaut — wird und kann nicht Die Versammlung beschloß aber, der Antwort des Sanhedrin ablassen, seine Ehehälfte zur christlichen Religion hinüberzudie Beschränkung hinzuzufügen, daß die Mischehe „nicht verleiten und sie auf seinen eigenen Standpunkt zu bringen; er boten sei, wenn den Eltern von den Staatsgesetzen gestattet wird sich so lange unglücklich, voll Kummers und Trauer ist, die aus solcher Ehe erzielten Kinder auch in der isra- | befinden, als ihm dies nicht gelungen ist. Aber selbst der elitischen Religion zu erziehen." Nun lese man, wie wir! laxe Christ fühlt sich dem Judenthume gegenüber entweder uns an der angeführten Stelle unsrer Religionslehre über! feindlich oder beengt, und wird an die Religiosität seiner die Mischehe geäußert haben (1865) und zwar stellen wir! Ehehälfte bewußt und unbewußt, absichtlich und absichtslos die ganzen Passus her, auch weil diesem Gegenstände gegen-!so lange die Hand der Unterwühlung legen, bis sie zerstört wärtig eine allgemeine Aufmerksamkeit gewidmet wird.; ist. Bon der anderen Seite erscheinen dem Juden die christ- „Das von Napoleon I. zusammenbecufene Sanhedrin')! lichen Glaubenssätze so sehr jedem vernunftgemäßen Bewußt- und die Rabbinerversammlung zu Braunschweig 2) beantworsein entgegen, daß er sich stets im Widerstreite zu denselben teten die ihnen vorgelegte Frage, ob Juden und Christen sich! befindet, und zum Theil seine Achtung von der Person von -! jenen abhängig ist. Er selbst aber in seinem größeren oder 1) Der betreffende Passus der vecisions doctrinales des großen * geringeren Festhalten der concreten Satzungen des Judenthums ÄS W W»«« in das ärgste Dilemma g°. que les mariages entre israelites et cbretien«, contractes con-! rathen, abgesehen von den Speisegesetzen, selbst abgesehen vom kormsinknt aux lois du Code civil, sont^ otdigatoires_etalables | @Q&batS, der in einem solchen Hause nun zweitägig auftritt, civilement, et que, bien quils ne soient pas suscrptibles d etre j » revetus des formes religieuses, ils n’entraineront aueun anatheme“ ■ fc^on die Feier der hohen Festtage, namentlich des Rosch »UTE 2°« «w»*. s*«»-»w gemäß geschlossen worden, verbindlich und bürgerlich gültig sind, U! d Eigenthümlichkeiten u. s. w., wie vertragen sie sich der chrtst- «LZVAÄLL KLÄLK S3Ä?. i «*» ®Wä‘i,e «C8C"ü6er? »"» des lois etc. par A. E. Halphen. Paris 1851. p. 25. In der Thal der Kinder dazu, hinsichtlich welcher, wenn jede der beiden W K Bcrbind^chkeitcn zu vecj °s -nsrichtig mit ihrer Religion meinen, d°S Berpflichten, und diese Verpflichtungen zu sancrioniren; sie werden also langen, die Kinder in und zu seiner Religion zu erziehen, 7NÄr'd1°°-ad«m°d^sie 8 ihLr'saui'Sit^'üN'??«!! "°^Eich h-rvortr-t-n, und die daher, wem, nicht die kennen kann. Zwietracht und Trennung, doch zu bitteren Gewiyensunruhen dlsthrea muß. Erwägen wir nun noch endlich, daß dar Ehe- Protocolle der ersten Rabbinerversammlung, Braunschweig, 1814. «. Ztg d. Jud 18,4. S. 374. paar doch nicht isolirt steht, daß es mit beiderseitigen Ber-