Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 46 (11.11.1884)
- Date
- 1884-11-11
- Page
- Seite 737 (sequence 13)
- Language
- German
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737 5390, vom 23. Juli 1877 Zl. 35989, v. 14. Jänner 1877 Zl. 51366, v. 19. Jänner 1878 Zl. 2 230, sowie in dem Circulaire des Landschulrathes v. 25. Jänner 1873 Zl. 10902, v. 24. Nov. 1879 Zl. 9491 und vom 25. Dez. 1877 Befähigungszeugnissen in Betreff der Ertheilung des Religionsunterrichtes berechtigt sind." Nach diesen Eröffnungen des Herrn Stadthalters nahm der Abgeordnete Dr. Goldmann das Wort und gab seinem Zl. 11 560 enthaltenen Verordnungen dienen. Zum Zwecke? Vertrauen Ausdruck, daß es trotz der großen Schwierigkeiten der Evidenzhaltung der Thätigkeit der untergeordneten Behörden in dieser Richtung und der Wirksamkeit der erlaffenen Verordnungen ist den Bezirkshauptleuten aufgetragen, jährlich statistische Nachweise über die Zahl der im Lande bestehenden gelingen werde, die schädliche Existenz der Chedurim zu beseitigen. „Die Chedurim — sagte er unter anderem — sind keine confessionellen Institute, denn es giebt viele von Juden bewohnte Talmudschulen und über die Schulfrequenz der Kinder mo-^ Länder, welche keine Chedurim kennen, trotzdem jene Jsraesaischen Glaubens vorzulegen. Wie nun diese statistischen,! liten ebenso strenggläubig und scrupulös fromm sind, wie jährlich dem Ministerium für Cultus und Unterricht vorge-! die in Galizien. Die Cheder sind ein Ueberrest trauriger legten Ausweise darthun, ist der Stand der Schulen in den Zeiten, von denen ich lieber nicht reden will, und der Umletzten vier Jahren folgender gewesen: stand, daß sie viele hundert Jahre bestehen, giebt ihnen noch „Im Jahre 1880 waren l 200 Chedurim, gesperrt wurkeinen religiösen Charakter. Wenn ich, was natürlich eine den 481. Die Anzahl der dieselben besuchenden Kinder bc- Phantasie .bleiben muß, auch nur auf kurze Zeit die Retrug 23 957. Die Zahl aller jüdischen schulpflichtigen Kingierungsgewalt erlangen könnte, so versichere ich dem geder 56 602 und die Zahl der die öffentlichen Schulen beschätzten Herrn Merunowicz, daß weder der tausendjährige suchenden 23 967." Bestand, noch die Josefinischen Gesetze oder die österreichische »Im Jahre 1881: 1184 Chedurim, gesperrt 426. An-! Constitution und die Staatsgrundgesctze es verhindern werden, zahl der Chederkinder 17 019, aller schulpflichtigen jüdischen die Sache in die gehörige Ordnung zu bringen. Es wäre Kinder 49475, der die öffentlichen Schulen besuchenden 35 558." - nicht viel Zeit dazu nöthig um die Chedurim in Kleinkinder „Im Jahre 1882: 1158 Chedurim, gesperrt 429. Zahl > Bewahranstalteu zu verwandeln." Schließlich findet der Redder Chederkinder 16 826, aller schulpflichtigen jüd. Kinder! ner seinen Trost in den günstigen statistischen Ziffern die der 50854, der die Schulen wirklich besuchenden 42 477." Herr Stadthalter vorlegt, da dieselben hoffen lassen, daß bei „Im Jahre 1883: 1056 Chedurim, gesperrt 318. Die > gleichem Fortgang der Sache, die Chedurim von selbst ver- Zahl der Chederkinder 14 510, aller schulpflichtigen jüdischen Kinder 53312, der die Schulen wirklich besuchenden 42 269." „Diese Ziffern geben den Beweis, daß die Chedurim beider Kategorien jährlich sich vermindern, hingegen daß die Zahl der die öffentlichen Schulen besuchenden jüdischen Kindern zunimmt." „Wenn ich auch die Schwierigkeiten übergehen wollte, welche der Plan der Aufhebung im Lande bestehender Cheschwinden werden, zumal wenn man neue Schulen anlegen und die alten erweitern werde, so daß das Schulzwangsgesetz durchgeführt werden könnte. Tie Zusatzanträge des Herrn Merunowicz vermengen ganz ungehöriger Weise die Chedurimfrage mit dem Talmud; seien daher nicht zu berücksichtigen. Nachdem nun noch Herr Merunowicz sprach und bei seinen Zusatzanträgen beharrte, erhielt der Berichterstatter Herr Romanowicz das Wort, welcher die Erfolglosigkeit der durim in rechtlicher Beziehung zu überwinden hätte, so muß ( bisherigen Mittel hervorhob und sein Mißtrauen in die amtman doch erwägen, daß die bestehenden öffentlichen Lehran-j Udjeit Daten ausdrückte. Es müffe daher im Sinne des stalten derzeit noch nicht hinreichen, um alle jüdischen Kinder Commissionsantrages bei der kategorischen Aufhebung der aufzunehmcn, und daß es für jetzt an Fanden zur Anlegung! Chedurim beharrt werden. Bei der Abstimmung wurden die neuer Schulen, oder Parallelklaffen mangelt."; Anträge der Commission vollinhaltlich angenommen und die „Uebrigens muß ich betreffs der Qualisication der Lehrer! Zusatzanträge des Herrn Merunowicz abgelehnt." — — in den israelitischen Schulen bemerken, daß sowohl die Leiter! Wir muffen bekennen, daß wir über die Zuverlässigkeit als Lehrer in den jüdischen confessionellen Schulen, welche der oben gegebenen Ziffern dieselben Zweifel hegen wie Herr auf Grund der Bewilligung des Landesschulrathes bestehen, Romanowicz, da sie von Jahr zu Jahr in einer Art wechseln, dieselbe Eignung besitzen, wie sie von Lehrern der öffentlichen bald ab-bald zunehmen und unter einander so wenig stimmen, Schulen gefordert wird."! daß es einer besonderen Auseinandersetzung und Erklärung „Bei Beurtheilung der Qualisication der Leiter in den! bedürfte, um sie zu verstehen. Auch stimmen anderweitige reinen Talmudschulen hingegen begnügen sich die Behörden Schilderungen nicht damit überein. Die Wiener Allianz, allerdings mit dem Zeugniß der competenten confessionellen wie in der eben ausgegebenen Nr. VI. ihrer „Mittheilungen" Vorstände, da nach §. 2 und 6 des Gesetzes v. 25. Mai berichtet wird, hatte ihren Bereinssekretair beauftragt, eine 1868 R. G. B. Nr. 48 eben nur diese zur Ausstellung von mehrwöchentliche Studienreise nach Galizien zu machen und