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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-10-14 · Heft 42 (14.10.1884) · p. Seite 668

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 42 (14.10.1884)
Date
1884-10-14
Page
Seite 668 (sequence 8)
Language
German
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und sie habe ein Recht zu wünschen, daß dies im Hause zum Ausdrucke gelange. Die Partei der gemäßigten Opposition' und die Partei der Antisemiten seien durchaus incompatibel;! wer zur einen gehöre, könne unmöglich Mitglied der andern 1 sein, in keiner Form und unter keinem Vorwand. Tic ge-; mäßigte Opposition dulde solche Elemente nicht in ihrer Mite, j Ein Antisemit konnte nie Mitglied dieser Partei sein und | wird es auch nicht sein können.! Pest, den 25. September. (Privatmitth.) Bor mehreren! Wochen theilten wir in diesem Blatte (Nr. 36) mit, daß der unter gerichtlicher Bormundschast stehende Fünfkirchner Advokat Dr. Ignatz Dietrich in einem an den Central-Wahlausschuß gerichteten Schriftstück das Gesuch stellte, daß alle Juden aus der Wählerliste gestrichen werden, weil dieselben — nach seinen Ausführungen — das Wahlrecht nicht besitzen.! Der Füuskirchner Central-Wahlausschuß faxte darauf folgenden j Beschluß: „Nachdem laut § 1 des G.-A. XXXIII: 1874 alle im Lande geborenen oder das Heimathsrecht erworbenen Landesbürger, wenn sie den Bedingungen des angezogenen Gesetzes entsprechen und gegen sie keine der in die §§ 9, 10, 11 und 12 fallenden Einwendungen erhoben werden kann, das Wahlrecht besitzen, dieses Gesetz also nicht an eine Confession gebunden ist, und nachdem cs weiter zweifellos ist, daß im Sinne des G.-A. XVII: 1867 jeder Bekenner des mosaischen Glaubens ohne Unterschied die Gleichberechtigung besitzt — denn wenn nicht das der Zweck des Gesetzes gewesen wäre, hätte ja die Gesetzgebung in Bezug auf die Ausübung des schönsten Bürgerrechtes einen unterscheidenden Beschluß gebracht — und da ferner die durch die Reclamation angegriffenen Wähler sämmtlich die entsprechenden Qualitäten besitzen und gegen sie keinerlei Einwendung erhoben werden kann, wird die grundlose Reclamation abgewiesen, wovon die Betreffenden hiermit verständigt werden." Daß die Tißa-Eßlarer Mord- und Blutgeschichte noch oft im Lande auftauchen werde, war bei der Leichtgläubigkeit des Landvolkes vorauszusehen, daß sie aber selbst in der Hauptstadt noch ihren Spuk treibt, hat Niemand erwartet. Es hat nicht viel gefehlt, so hätte cs auch hier eine Christenkinderraubgeschichte gegeben. Gestern kam nämlich zu dem, Hansgaffe Nr. 3 wohnhaften Hausmeister Ladislaus Ramek die Hausbesorgerin Anna Bram zu Besuch. Sie hatte einen kleinen Knaben, Geza Lipcsai, mit sich gebracht. Bald darauf wurde das Kind vermißt und behauptete nun die Bram, gesehen zu haben, wie der Knabe in die Wohnung des im Hause wohnhaften israelitischen Hadcrnhändlers Heinrich Holländer gegangen sei. Die Frau drang auch wirklich in die Wohnung Holländers ein, warf dort Bettzeug und Alles durcheinander und wollte mit dem Küchenmeffer sogar die Hadernballen öffnen, denn dort müsse der 5lnabe verborgen worden sein. Ter Lärm lockte natürlich bald eine riesige Menschenmenge herbei, so daß die Sache vielleicht größere Dimensionen angenommen hätte, wenn nicht zum Glück die Mutter Rosalie Lipcsai mit dem verschwundenen Knaben sich plötzlich eingefunden und den Leuten erzählt hätte, daß sie den Knaben in der Aggtelekgaffe gefunden habe. Gegen die Bram wurde die Anzeige erstattet. Pest, 2. Oktober. In Preßburg begann am 30. September die Schlußvcrhandlung gegen die Exzedenten, welche vor einigen Monaten in Magendorf den dortigen jüdischen Bürgern die Fenster einschlugen. Die Verhandlung nahm zwei Tage in Anspruch, da 51 Personen angeklagt waren. Den eigentlichen Urheber oder Aufwiegler in dieser Affaire konnte man nicht eruiren. Die erschienenen Angeklagten legten ein reumüthiges Geständniß ab. Gestern wurde nach eingehender Untersuchung und nach Anhörung der Anklage folgendes Urtheil geschöpft: 37 Angeklagte wurden laut §§ j 175 und 176 des St.-G. schuldig befunden, und 26 zu einer i dreimonatlichen, 6 zu einer sechsmonatlichen und 5 zu einer! achtmonatlichen und 1 zu einer einjährigen Kerkerstrafe ver-! urtheilt, gegen 9 wurde die Anklage aufgehoben. Bon den : Berurtheilten gaben sich 26 mit dem Urtheile zufrieden, 21 1 meldeten die Berufung an, so auch der königl. Staatsanwalt in Bezng auf sämmtliche Berurtheilten wegen des geringen Strafausmaßes und Anwendung des Z 92 des St.-G.-B. Sämmtliche Jnkulpaten wurden auf freiem Fuß belasten und richtete Präsident v. Oroß an dieselben eine Ansprache, in welcher er sie ermahnte, in Eintracht und Frieden mit ihren Mitbürgern zu leben.! Pest, 3. Oktober. Der Club der äußersten Linken hat , gestern seine constituirende Conferen; abgehalten und in der-; selben einen neuen Titel angenommen und ein neues Pro-! gramm acceptirt. Der Titel lautet: „Anabhängigkeits- und!48er Club" und das Programm besteht außer den früheren : bekannten Forderungen der äußersten Linken, in der Procla-! mirung von schrankenlos liberalen Principien.; In einem ganz sonderbaren Gegensätze zu diesem frei-! sinnigen Bekenntniffe steht die rcactionäre That, zu welcher sich der Unabhängigkeits- und 48er Club auch in derselben! Sitzung veranlaßt sah. Die Antwort, welche die maßgebenden Personen des Club auf die Anfrage des Abgeordneten Johann Gruber crtheilten, ob er mit seinen antisemitischen Anschauungen Mitglied der Partei bleiben könne — stempelt alle liberalen Verheißungen derselben zu inhaltslosen leeren Phrasen, geeignet, die wirklichen Tendenzen der Partei zu maskiren. Die Herren Abgeordneten Lükö und Hoitsy gaben die Erklärung ab, man könne nicht im Vorhinein bestimmen, was für Stellung man der Aktion der Antisemitenpartei gegenüber einnehmen werde; die Partei werde immer von Fall zu j Fall auch die Vorschläge der Antisemiten verhandeln, und

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