Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 42 (14.10.1884)
- Date
- 1884-10-14
- Page
- Seite 664 (sequence 4)
- Language
- German
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664 hetzt, sollte nach meiner Ueberzeugung dem Strafgetz verfallen." (Und gehört der nicht vor den Strafrichter, der sich andrer Motive zur Hetze gegen die jüdischen Mitbürger bedient? der Anschuldigungen und Schmähungen auf sie häuft? Jede Injurie eines Einzelnen gehört ja schon vor den Strafrichter. Uebrigens lassen es die Antisemiten durchaus nicht an religiösen Motiven fehlen: sie stellen die Juden als „Feinde des Christenthums" dar; sie behaupten, die Juden schmähten sogar immerfort das Christenthum, entfremdeten das Volk dem Christenthume — es ist dies nichts anders als „die durchstochene Hostie in modernem Gewände'") Schmidt fährt fort: „Es gehört ferner zu den nothwendigen Voraussetzungen des modernen Staats, daß alle Mitbürger desselben volltommen gleiche staatsbürgerliche Rechte haben. Aus dieser Einsicht in das, was für den modernen Staat nützlich und nothwendig ist, nicht aus einer besonderen Sympathie, hat der Liberalismus die Emancipation der Juden Schritt vor Schritt durchgesetzt, und es darf nicht daran gerüttelt werden, denn die völlige oder theilweise Rechtlosigkeit eines Theils der Staatsbürger ist stets eine Krankheit des Staates im Allgemeinen. Den getauften Juden irgend ein Staatsbürgerrecht entziehen, soweit hat sich die Thorheit wohl nie verstiegen; und den Juden, die fortfahren wollen, Gott in der Weise ihrer Väter zu verehren, darf ihr Recht ebensowenig verkümmert werden, da die jüdische Religion nichts enthält, was unseren Rechtsbegriffen widerspricht. Eine Gefahr für das Chriftenthum kann in der Fortdauer des jüdischen Cultus nicht liegen: eher läge eine Gefahr in den Uebertritten aus äußeren Gründen ohne innere Ueberzeugung! Aber gerade die Vorkämpfer gegen das Judenthum werden den Uebertritt gewiß nicht erschweren wollen." „Durch die Civilehe ist endlich den Juden die vollste Gelegenheit gegeben, sich mit der Nation, in der sie ihre staatliche Existenz haben, endgültig zu vermischen." „Diese Punkte sind also aus der Discussion völlig auszufcheiden, wenn man sich über das Vorurtheil verständigen will. Das Bornrtheil besteht allerdings und hat seine historische Begründung." „Von tausend Vorwürfen, die den Juden gemacht werden, kann der Einzelne immer sagen: sie treffen mich nicht! Aber einer Schuld, obgleich persönlich unschuldig, kann er sich nicht entziehen: einem Stamm anzugehören, in dem seit drei Jahrtausenden Raee und Religion zusammenfielen; der sich schmeichelte, das auserwählte Volk Gottes zu sein; der jede Vermischung mit anderen Völkern ablehnte; der in dieser Jsolirthcit fortfuhr, als seine politische Existenz aufgehört hatte, als er genöthigt war, sich zu zerstreuen und in der Mitte anderer Völker, unter den Gesetzen anderer Staaten ein Fortkommen zu suchen." „Ein Phänomen, wie in der Art in der ganzen Weltgeschichte kein zweites vorkommt! Es zeugt von einer ungeheuren genetischen Lebenskraft. Aber gerade diese spröde Lebenskraft des einen Volkes hat das Mißwollen der anderen Völker herausgefordert. Die Juden haben ihre Race rein gehalten und gerade darum im Aussehen, Geberden, in der Redeweise, zum Theil auch im Charakter gewisse Merkmale gewahrt, die auffallen und befremden. Diese Fremdheit wird mehr und mehr aufhören, je entschiedener ein Theil der Juden sich der europäischen Bildung anschließt; sie dauert aber fort in denjenigen Schichten des Volkes, die dieser Bildung nicht theilhaftig geworden sind. Gerade darin liegt das Schicksal vieler gebildeter Juden, für welche Auerbach das auffallendste Beispiel ist: daß sie die Urtheile, die jenen Schichten gelten, mit auf sich beziehen." (Der einzige Vorwurf, .welchen der Vers, gelten lassen will, ist also, daß bei den Juden „Race und Religion zusammenfielen." Dies ist aber nicht richtig. Zu aller Zeit stand es jedem frei, in das Judenthum und hiermit in die jüdische Gemeinschaft einzutreten, und es fand dies zu Zeiten in sehr erheblichem Maße statt, so daß sich jüngst Renan berechtigt glaubte, den gegenwärtigen Juden den semitischen Ursprung abzusprechen. Schm, wirft den Juden vor, auch nach ihrer Zerstreuung sich mit den anderen Nationen nicht vermischt zu haben. Hierbei übersieht Schmidt, daß das Verbot der Ehe zwischen Christen und Juden von den Concilien und der byzantinisch-römischen Gesetzgebung ausgegangen ist und mit Strenge eingeschärst wurde, und die späteren Gesetze bis auf die neueste Zeit eine solche Ehe unmöglich machten. Anderseits war für die Juden die Vermischung mit anderen Nationen nichts anderes als das Verschwinden ihrer Religion, als das Verschwinden des reinen Monotheismus, den sie bekannten, der für jeden Einzelnen die festeste Ueberzeugung und dessen Erhaltung für die Gesammtheit die geschichtliche Aufgabe war und ist. Es giebt sicherlich unter den Christen zahllose, welche den Bestand des Judenthums für sehr überflüssig halten. Jndeß sind doch in unsrer Zeit viele christliche Forscher und Denker zu einer entgegengesetzten Ansicbt gekommen und am wenigsten kann man es den Juden verdenken, wenn sie dieser Anschauung leben. So leichthin läßt sich über welthistorische Erscheinungen kein Urtheil fällen. — Wenn ferner Schmidt es „den gebildeten Juden" verargt, „die Urtheile, die den ungebildeten Schichten I der Juden gelten, mit auf sich zu beziehen," so braucht man! nur die Angriffe und Hetzreden der Antisemiten zu lesen, um zu sehen, daß diese keinen Unterschied zwischen gebildeten i und ungebildeten Juden machen, daß sie ihre Schmähungen auf Alles, was Jude ist, ausdehnen, und es wäre daher geradezu eine Feigheit und Gemeinheit der „gebildeten Juden", wenn sie ihre weniger begünstigten Glaubensgenossen im j Stiche lassen wollten. Im Gegentheil werden von antise-