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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-09-23 · Heft 39 (23.9.1884) · p. Seite 620

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 39 (23.9.1884)
Date
1884-09-23
Page
Seite 620 (sequence 8)
Language
German
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Brunn, 3. September. Heute fand in der Statthalterei die Delcgirtcnversammlung sämmtlicher israelitischer Kultusgemcinden Mährens statt. Den Vorsitz führte Statthaltereirath Ruziczka; als Referent fungirte Baron Aichclburg. Ersterer theilte mit, daß das Ministerium die Neuconstituirung der Kultusgemeindcn und deren Trennung von den politischen israelitischen Gemeinden angeordnet habe. Um dies durchzuführen, müsse vorerst jeder zu constituirendcn Kultusgemeinde ein Gebiet zugewicsen werden, innerhalb dessen jeder daselbst wohnende Israelit Mitglied der bezeichneten Kultusgemeinde ist. Das neue Statut für sämmtliche mährische Gemeinden wird ehestens genehmigt; die Neuorganisation tritt am 1. Jänner 1685 in Kraft. Bezeichnend für die in Folge der Freizügigkeit nothwcndige Reorganisation ist, daß in der rechtlich bestehenden Kultusgemeinde Althardt 8, in Markwaretz 7 und in Wölking 1 Israelit wohnen. Die Regierung besteht auf die Zusammenlegung derartiger Gemeinden zu einer Bezirks-Kultusgemeinde; hingegen meldeten die Kultusvereine in Olmütz und Walachisch-Meseritsch die Umwandlung in Kultusgemeinden an. Frankreich. Algier, im August. Obgleich die Verstimmung, die durch die jüngsten aufs Leichtfertigste hervorgerufenen Unruhen gegen die Juden zum Ausdruck kam, noch nicht ganz verschwunden ist, haben sich doch nirgend dieselben wiederholt. Die Israeliten unsrer Provinz haben ihre hochherzige Gesinnung und ihren wahren Patriotismus dadurch bewiesen, daß sic in ihrer Mitte Sammlungen sür die Hintcrlassenen der Opfer der Cholera in Südfrankreich anstellten, die eine sehr bedeutende Summe zum Erfolge hatten. Eins der einflußreichsten Journale der Provinz La Correspomlaru-e de la Presse departementale hat einen sehr eindringlichen Artikel gebracht, in welchem eine Ansprache an alle Bewohner Algeriens enthalten ist, die folgendermaßen schließt: „Lasten wir den Fanatikern des feudalen Oesterreichs oder den betrunkenen und abergläubischen russischen Bauern das traurige Monopol der Verfolgung der Trümmer einer ruhmreichen Nation, die eines besseren Geschicks würdig ist. Die Juden Algiers, ebenso wie die von Paris, sind Franzosen, unsre Landsleute und in dieser Eigenschaft haben sie das Anrecht auf dieselben Rücksichten wie jeder Bürger unsres Landes. Weg mit den alten Legenden des Mittelalters! Als Sohn desselben Vaterlandes dürfen wir Niemandem das Recht gestatten, Bürger Frankreichs zu demüthigen und wenn die Araber — unsre Unterthanen — oder die Spanier, Italiener oder Deutsche Algiers — unsre Gäste — Franzosen beleidigen , so wird die Negierung sie an dem Respekt erinnern, welchen sie französischen Bürgern schulden." Rußland. Aus Rußland, 3. September. (Privatmitth.) Es kann nicht oft genug bemerkt werden, daß die vielfachen Brutalitäten, welche die jüdische Bevölkerung Rußlands während der letzten Jahre fast ununterbrochen vom Pöbel auszustchen hatte, Brutalitäten, wie die letztens in Nischne-Nowgorod, nur durch Maßregeln der Regierung aufhörcn könnten, welche die Juden dem Volke als gleichberechtigte Unterthanen darstelltcn. Aber das Gegentheil geschieht. Alle Schritte, welche man zur Entscheidung der sogenannten „Judensrage", resp. zur Vermeidung fernerhin solcher Gräuelthaten zu thun gedenkt, nehmen in der Regel eine entgegengesetzte Wendung und fördern ganz andere Erscheinungen zu Tage. Nicht allein, daß die gegenwärtig so überaus niedrige politische und sociale Stellung der Juden im Lande von Regierungsseiten nicht gehoben wird, wodurch ohne Zweifel das gänzlich gesunkene Ansehen des Juden als Mitmensch und Mitbürger bei der Bevölkerung steigen und in Folge dessen allmälig gewiß auch die bedauernswerthen Scenen aufhören würden, die spcciell gegen die Juden gerichteten Einschränkungen nehmen vielmehr von legislativer Seite nach einem jeden stattgcfundenen Exceß crescendo zu und die Zahl der die Juden ausschließcnden Gesetze, mit der unvermeidlichen stereotypen Klausel „außer Juden", wächst im russischen „Swod" (Gesetzsammlung) wie Pilze nach einem Regen. So auch jetzt. Noch ist das Todesgestöhn der meuchlerisch Ermordeten von Kunavino nicht verhallt, noch sind diese unschuldigen Opfer des antisemitischen Wahnes an ihren Mördern nicht gerächt» und schon abermalige Sondergesetze, die dazu angethan sind, dem Juden auch noch sein letztes Streben unmöglich zu machen, das Streben nach geistiger Bildung im modernen Zeitgeiste. Ein jüngst veröffentlichter Erlaß des Ministeriums der Volksaufklärung, vorläufig an den Kurator des Kiewer Lehrbezirkes, dem aber bald entsprechende Instruktionen an die übrigen Kuratoren folgen werden, ordnet an, daß, von nun ab, in den Gymnasien und sonstigen mittleren Lehranstalten, welche sich außer dem für die Juden bestimmten Rayon befinden, nur diejenigen Schüler jüdischer Eonfession Aufnahme finden können, welche ein von der bez. Polizeiverwaltung ausgestelltes Zeugniß vorzuweisen im Stande sind, daß im gegebenen Orte deren Eltern das Recht zu wohnen zusteht! Nun muß man den Umfang des für Juden bestimmten Aufenthaltsrayon mit den winzigen dort vorhandenen Gymnasien in Betracht ziehen, wobei diese Schulen ja lange nicht einzig und allein von jüdischen Kindern besucht werden, wie es unsere Judophoben so gern die Welt glauben machen wollen, um diese „Gsera rah" in ihrem ganzen Umfange ermessen zu können. Und nach Allem dem ist es ein Wunder, daß man Juden plündert

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