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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-09-23 · Heft 39 (23.9.1884) · p. Seite 619

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 39 (23.9.1884)
Date
1884-09-23
Page
Seite 619 (sequence 7)
Language
German
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619 diese Schöpfung neuerdings in vollem Sinne des Wortes i einen mp geübt. Pest, 10. September. Der Ministerpräsident Koloman! Tißa hat vor seinen Wählern in Großwardein eine Rede! gehalten, in welcher er das Regicrungsprogramm kundgab. Im Berlaufc der Rede kündigte er auch außerordentliche zeitlich und örtlich begrenzte Maßregeln gegen die Treibereien an, die von einem übertriebenen nationalen und confessionellen Standpunkte ansgchcn. Hierzu gehören neue Prcßvvrschriften. Bis jetzt seien nur immer die Verführten bestraft worden, während die Verführer straflos ausgingen. In dem reformirten Obcrhause sollen alle Konfessionen vertreten werden. — Zu gleicher Zeit hielt dessen Bruder, Graf Ludwig Tißa, vor seinen früheren Wählern, da er die Wahl in Szegedin angenommen, eine Rede, in der er dieselben Gegenstände als Aufgaben des neuen Abgeordnetenhauses behandelte. Er sagte unter Anderem über die Preßgefetzgebung„Ich will jetzt nicht erörtern, ob zur Zeit, als bei uns das Gesetz gcschaffen wurde, jene Stufe der Bildung genug allgemein war, die erforderlich ist, damit die Rechtsprechung in Preßfragen der Jury anvertraut werden könne; Thatsache ist, daß das Gesetz besteht. Ich glaube, daß wir unter unseren specicllen Verhältnissen kaum genug vorsichtig sein können bei der Einführung von Neuerungen aus dem Auslände, andcrerseits liebe ich es nicht, einen Rückschritt von den bereits bestehenden liberalen Verfügungen zu machen. Es ist jedoch ein Faktum, daß sich in der Presse immer häufiger die auf die Aufreizung zum Racen> und religiösen Hasse und auf die Verunglimpfung der persönlichen Ehre gerichteten Mißbräuche zeigen. Es ist ferner ein Factum, daß denselben gegenüber das Vorgehen unserer Schwurgerichte schwächlich ist. Man muß diesem Krebsschaden gegenüber Abhilfe schaffen, man muß die Quelle verstopfen, aus welcher einige gewissenlose Agitatoren den Sinn unseres mit einem richtigen Beurtheilungsvermögen gesegneten Volkes zu fälschen beabsichtigen, wenn wir nicht wollen, daß wir später uns selbst mit Vorwürfen quälen. Hier giebt cs keinen andern Modus, wenn wir das Gesetz selbst nicht ändern wollen, wa-s ich meinerseits nicht gern thun möchte, als die auf die oben erwähnten Fälle bezüglichen Verfügungen des Gesetzes auf eine bestimmte Zeit — binnen welcher das Nebel hoffentlich sanirt sein wird — durch die Legislative zu suspcndiren und diese Angelegenheiten den ordentlichen Gerichten und den administrativen Behörden zuzuwcisen." Essek, 5. September. (Privatmitth.) Nach der Rede, welche der Regierungsvcrtreter, wie wir in vor. Rr. berichteten, im Croatischcn Landtogc gehalten, erließ am gestrigen Tage der Oberrabbincr Di-. Samuel Spitzer ein Circulär an die Vorstände aller jüdischen Gemeinden seines Sprengels, das in deutscher Sprache folgendermaßen lautet: „Tie hohe kön. Landesregierung hak mit ihrer Verordnung vom 4. April l. I. Z. 3887, mit welcher ausgesprochen wurde, daß sie dem Uebertritte croatischcr Staatsangehörigen vom christlichen zum jüdischen Glaubensbekenntnisse keine Hindernisse entgegen stellt und eine zwischen solchen Personen geschlossene Ehe, insofernc ihr nicht andere gesetzliche Hindernisse entgegenstehcn, als rechtsgiltig anerkennt — ihre Weisheit und ihren Gerechtigkeitssinn bewiesen. Für uns Israeliten, die wir uns nie mit der Anwerbung von Glaubensgenossen befaßt haben, hat diese Verordnung durchaus keine confessionellc, wohl aber eine große bürgerliche Bedeutung, denn wenn bei uns der Uebertritt oder die Eheschließung zwischen Personen, welche in einem der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder übergetreten sind, nicht gestattet wäre, so müßten daraus jene traurigen Conseqnenzen entstehen, die jeder Denkende voraussehcn kann. Nunmehr ist jedoch die Sache so weit gediehen, daß wir Gefahr laufen, diese Errungenschaft, welche auf Reckt und Gerechtigkeit, auf dem Gesetze, welches unsere bürgerliche Gleichberechtigung ausspricht, begründet ist, zu verlieren — ja vielmehr, wir haben sie bereits verloren. Der Herr Chef der Abtheilung für Cultus und Unterricht bei der hohen Landesregierung hat anläßlich einer Interpellation zum Schluffe der eben abgelaufencn Landtags- Periode erklärt: daß die Regierung nicht glaube, durch die Erlassung der Eingangs erwähnten Verordnung einen Eingriff in die legislatorischen Rechte des Landtages begangen zu haben, daß sie jedoch diese Verordnung zurückziehe und es dem nächsten Landtage überlasse, in dieser Beziehung ein neues Gesetz zu schaffen. Wir stehen also am Vorabende der Wahlen vor der unsere bürgerliche Existenz und unsere Ehre berührenden Frage: wie werden wir Israeliten uns gegenüber dem auf die Regierung ausgeübtcn Drucke verhalten? Tie Antwort hierauf lautet: Wir werden unsere Stimme nur jenem Candidaten geben, von dessen vollkommener Freisinnigkeit in Religionssachen wir überzeugt sind, und der uns männlich versichert, daß er mit allen gesetzlichen Mitteln dafür einstehen wird, daß die Verordnung der hoben Landesregierung vom 4. April 1884, Z. 3887, in Kraft erhalten. beziehnugsweise, daß diese Angelegenheit auf gesetzlichem Wege günstig geregelt werde. Ich lade Sic daher ein, in diesem Sinne auf die Mitglieder Ihrer Gemeinde einznwirken, weil nur dadurch unserer gerechten Sache znm Siege verholfen wird. Esse?, am 4. September 1884. Dr. Sam. Spitzer, Qber-Rabbiner."

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