Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1884)
- Date
- 1884-09-09
- Page
- Seite 586 (sequence 6)
- Language
- German
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586 getreten; dieses Hinderniß daher erst wieder gehoben sein muß, bevor die Erhebung zu Gott wieder geschehen kann. Aus diesem Grunde konnte bei diesem Opfer keine vollständige ihnen an 2^' „vollständig, heil sein" denken, was eine Ausgleichung voraussetzt, oder an c&r' „bezahlen", was die Aufhebung der Verpflichtung, also ebenfalls eine Ausgleichung Verbrennung stattfinden. War die Sünde vom Hohenpriester. des schwebenden Verhältnisses enthält, oder endlich an 21 oder der ganzen Gemeinde Israels begangen, so war das ganze Heiligthum daran betheiligt, und in seinem Zwecke der Vermittlung zwischen Gott und Israel gestört, und darum mußte das Blut an den die Sühnplatte bedeckenden Vorhang „Friede", den Zustand der Ausgleichung: die ‘hw sind die Aeußerung eines dankerfüllten Herzens, das seine Gefühle in die Erscheinung treten laßen will als Weihe des Genusses der von Gott empfangenen Güter, als der Anerkenntniß, daß und an die Hörner des Räucheraltars kommen, wodurch also j diese Güter von Gott ertheilt worden. In dieser Weihe des das Allerheiligste wie das Heilige ensündigt, und zu ihrem Genusses liegt denn auch das ganze Wesen der ‘bv, und wenn Zwecke abermals geheiligt wurden. Hatte aber nur der Einj daher keines der besonderen Opfermomente an den *bw chazelne am Heiligth. gefehlt, so genügte es, das Blut an die rakteristisch hervortreten kann, so muß zugleich das Thier auch Hörner des Hofaltars zu bringen, weil der einzelne Israelit! von dem Darbringer selbst genossen werden, nachdem die nur am Hofe des Heiligthums fehlen konnte. Je bedürftiger aber der Mensch der Sühne, und jemehr die Sühnung Grundlage, Grundbedingung aller Heiligung ist: desto geheiligter, gebundener an seinen Zweck mußte das Sündopfer sein. Die Tilgung der Sünde ist der Triumph der geoffenbarten Religion, und, dem sündreichen Menschen gegenüber, mehr Heiligung, als selbst die unmittelbarere Annäherung zu Gott, die sie allein möglich macht. Darum ist das Sündopfer hochheilig, und die Entheiligung desselben auch in seinen geringsten Theilen mußte vermieden werden. Daher Weihe und die Anerkenntniß. Gottes als Gebers durch die Opferhandlung bewirkt worden. Das Opferthier wird daher, um Ausdruck der Gefühle des Darbringenden zu sein, durch Händeauflegen identificirt, die vorhandene Sündhaftigkeit durch das Sprengen an den Altar gedeckt, und dadurch im Verbrennen der Fettftücke die unmittelbare Erhebung zu Gott vermittelt. Hiermit war die Weihe des Opferthieres zum Heiligthum vollzogen. Die Anerkenntniß Gottes als Gebers wird aber in einer eigenthümlichen Ceremonie dargestellt, nämlich im Weben und Heben die einzelnen Borsichtsvorschriften. Diesem nnd seinem Zwecke der Brust und rechten Schulter. Das Weben nach vorn gemäß konnte es nur den „heiligen und heiligenden" Priestern überlassen sein, und wenn es für den Priester selbst war, mußte es völlig vernichtet werden, dies jedoch nur an einem Orte, der immer noch Zusammenhang mit dem.Heiligthum hatte, also am Aschenhaufen. — Die dritte Gattung 2L'dr, wurde gebracht ans eine spezielle Sünde, durch die sich das Individuum, abseitens des Heiligthums, verunreinigt hatte. Bei ihm ist allerdings das Bekenntniß der Schuld die Hauptsache, die daher speciell beim 22\s* vorgeschrieben ist, 5, 5. und zurück soll auf Gott als Schöpfer der Welt svergl. Pf. 113, 3. 50. 1. Jesch. 45, 6. Mal. 1, 11.), das Heben nach oben und unten auf Gott, der den Segen von oben herabkommen, und aus der Tiefe sprießen läßt (vgl. 1 M. 49,25. 5 M. 33, 13.) deuten, wie es schon die Rabbinen gefaßt und wie es sich daraus erweist, daß auch die Erstlinge, die den Ertrag der Ernte vorstellten, so gewoben und gehoben wurden. Daß diese dadurch insbesonders geheiligten Stücke dann dem Priester als Vermittler dieser Weihe und Aner- 4 M. 5, 7. Weil nun weder das Heil, selbst zu entsündigen, kenntniß gehörten, liegt in der Sache. Das Uebrige wurde war, so daß das Sprengen des Blutes nur an den Altar \ zu heiliger Opfermahlzeit des Darbringenden mit den Seinen kommen konnte, eben so wenig aber wegen der Schuld eine unmittelbare Erhebung, also auch nicht Verbrennen des Ganzen stattfinden konnte: so tritt keine dieser Handlungen in den Vordergrund, und nur das mit voraufgegangenem speciellem Bekenntniß bedingte Handauflegen, wie daß das ganze Opfer dem Priester gehöre, also die Hingabe des Opfers an sich, macht das Wesen dieser Gattung aus. So wie daher, wenn die Schuld eine Benachtheiligung eines Menschen enthielt. verwandt, um den Genuß des vor Gott Geweihten darzustellen. An die Mahlzeit knüpft aber der Orientale den Begriff des abgeschlossenen Bundes, in welchem die Ausgleichung vollendet ist (vgl. 1 M. 20, 30. 3t, 54.), und somit befindet sich nun der Darbringende vermittelst seiner den! empfangenen Wohlthaten gegenüber, im Zustande der Ausglei- ' chung mit Gott. — Zu den Ganzopfern und der 'cbv mußte | in bestimmten Maßen ein Opfer aus Begetabilien, ein Speisder Ersatz mit einem Fünftel Aufgeld voraufgegangen sein! und Trankopfer, treten. Diese dienten allerdings nur zur mußte: so ist dieses Opfer selbst ein Ersatz für das durch die Vervollständigung des Opfers. Indem nämlich das Opfer- Schuld gestörte Verhältniß zu Gott, also gewissermaßen eine, material den materiellen Zustand des Menschen zeichnen mulcta, eine Strafe. — So wie Sünd- und Schuldopfer aus sollte, aus welchem er, wie durch die Offenbarungsreligion dem speciellen Gebiete der Sünde, so beruhen die 2'ota aus überhaupt, so durch das Opfer symbolisch losgelöst und zum dem speciellen Gebiete der von Gott empfangenen Wohlthat, Göttlichen hinangehoben werden sollte, mußten auch die Reso daß sie die umgekehrten Schuldopfer sind. Mag man bei; Präsentanten der vegetabilischen Besitzthümer dem Opfer zu-