Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1884)
- Date
- 1884-09-09
- Page
- Seite 584 (sequence 4)
- Language
- German
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584 soll ferner der, jedem Opfer immer wiederholt beigelegte! deutet wird — dann hätte aber die Handlung bei den O'O^ Name «Feuerung des Ewigen" 'n ntpx Lev. 1, 9. 13. 17. 2, 3.1 nicht stattfinden müssen — von Bähr: „als das Hingeben 9. 10. 11. 16. 3, 3. 5. 9. 11. 14. 16. 7, 5. 25. 30. ff. 1 des Einzelnen an Gott in den Tod, also das Weihen zum und an unzähligen Orten erklärt werden, der neben pnp als ■ Tode für Gott." Auch dies einseitig. Denn daß das Handder allgemeine Ausdruck für Opfer erscheint, und gerade das | auflegen überhaupt nothwendig war, damit das Opferthier Verbrennen des ganzen oder bestimmter Theile hervorhebt? > den Zweck des Opferns gerade für die Person des Opfer- Warum hat das Opfer, welches das allgemeinste und bedeut-1 bringenden erreiche, ersieht man aus dem Zusatze da, wo das samste, nie fehlende, vom h. Worte selbst als vorzüglichste Handauflegen zuerst erwähnt wird 4, 4. vby “szb "6 nsn.n. bezeichnet ist, als r&iy gerade vom Akt des Verbrennens Als die Leviten zum Dienst im Heiligthum geweiht werden den Namen? Wird nicht durch die ununterbrochen brennende j sollten, müssen die Jsr. ihre Hände auf sie legen 4 M. 8, 10, Flamme, die nie erlöschen durfte, das Verbrennen als we-^wo es weiter heißt: ^xntr1 ~-no 'b non cr:ru u".r\2 -o sentlichstes Moment bezeichnet? Allerdings enthält jedes Opfer j SB. 16. Als Jehoschua von Moscheh zu seinem Stellvertreter zugleich die Sühnung, wie es auch vom Ganzopfer heißt > geweiht werden sollte, mußte er die Hände aus ihn legen 1, 4, indeß ist diese nur bei den Sünd- und Schuldopfern! 4 M. 27, 18, worauf es V. 20 heißt: r>^y -pino nnn::. die Hauptsache, bei den übrigen tritt sie vor der eigenthüm-! Es ist daraus offenbar, daß das Händeauflegen den Gegenlichen Bedeutung zurück. Darum findet bei allen Opfern das stand identificiren soll mit dem Darbringenden Blutsprengen statt, bei den Sünd- und Schuldopfern ist es ^selbst, so daß dieser den Gegenstand hiermit als einen aber die Hauptsache, und nur hier muß das Kleid, wenn integrirenden Theil seiner selbst hingiebt, Der Gegenstand aber von ihnen Blut darauf gekommen, gewaschen, nur hier das . selbst alles was er bewirkt, für den Darbringenden bewirkt, irdene Gefäß zerbrochen, das eherne gescheuert werden. Ganz Die Hand war aber hierzu am passendsten, weil sie das verfehlt ist daher auch Bähr's Erllärung der vegetabilischen Instrument sowohl des Gebens und Empfangens als auch des Opfer (nn:c) als Vervollständigung der animalischen, indem Festhaltens und Jdentificirens im Eigenthum ist. Der Kopf sie das bringen, was das Blut, also den Nephesch erhält und j ist aber wieder als Hauptglied Stellvertreter des ganzen ihm Bestehen giebt, denn dann hätten sie nach der Theorie! Thieres. Es ist aber hieraus klar, daß der Darbringende, Bähr's gerade bei den eigentlichen Sühnopfern stattfinden ( wie er das Thier zu sich als integrirenden Theil seiner selbst müssen, bei denen sie gerade fehlen. — - erhob, zugleich sich selbst als in, dem Thiere analogen Zu- Nach zwei Kriterien unterscheiden sich die Opfer unter stände sich befindend anerkannte, nämlich in dem der einander: 1) in solche, deren Blut an die Hörner des Altars Materialität, aus welchem er herausstrebte. An das kömmt (resp. an den Vorhang und die Hörner des Raucher-1 Händeauflegen knüpfte sich das Schlachten, Hautabziehen und altars) nxon, diesen gegenüber stehen alle anderen, deren! Zerstücken, womit der Akt der Hingebung des Opfers als Blut an den Altar selbst kömmt; 2) in solche, die ganz verl einen Theil seiner selbst vollendet war. 2) Das Sprengen brannt werden n£iy. Diesen gegenüber stehen alle anderen, des Blutes, welches, wie es das h. Wort so oft ausdrückt, von denen nur die Fettstücke verbrannt werden; 3) in solche, die Sühnung der Sünde bewirkte, nicht in ihrem moralischen die außer den zu verbrennenden Fettsiücken ganz den Priestern Theile (denn diese mußte vorausgehen), sondern insofern sie gehören arx, und 4) in solche, die außer den zu verbrennenj das Verhältniß des Menschen zu Gott, die Annäherung jenes den Fettstücken und gewissen Priesterstücken (rechte Schulter i zum Allheiligen stört, verletzt, verhindert, die Verbindung des und Brust) dem Opfernden selbst gehören 2*o^r. Hieraus Menschen zu Gott aufhebt. Soll nun eine Annäherung des geht hervor, daß in der ersten Gattung das Sprengen des j Menschen aus seiner sündhaften Materialität heraus an Gott Blutes die Hauptsache, in der zweiten das Verbrennen die i stattfinden, so muß zuvor die hindernde Sünde entfernt, nach Hauptsache, in der dritten die Hingabe des Opfers die Haupt-hebr. Sprachgebrauch verdeckt (~dz) werden. Dies geschieht sache, in der vierten die bloße Opferhandlung an sich die! durch das Bringen des Blutes an die Heiligthümer. Indem Hauptsache ist. Bemerken wir nun hier gleich die große! nämlich nach 17, 11 im Blute der Nephesch, der Nephesch Einfachheit des mos. Cultus, der den Ungeheuern und mannig- ,aber der Boden der Sünde ist, an welchem sie haftet, so faltigsten Opferkodex der heidnischen Völker auf 4 Formend wird der Nephesch des Opferthieres, der zum integrirenden reducirt, welche alle Modalitäten umschließen: so können wir! Stellvertreter des menschlichen Nephesch geworden, an die doch zum Hauptbegriff des Opfers erst gelangen, wenn wir beiden Altäre oder die Sühnplatte (resp. den diese bedeckenden die Bedeutung dieser Hauptmomente des Opfers, wie sie in Vorhang) gebracht, durch welche Handlung die Sünde vcrden 4 Gattungen verschieden vorwaltend hervortretcn, gefaßt deckt, entfernt wird. Denn da der Altar die Vermittlungsstätte haben. 1) Das Handauflegen, welches von den rabb. des Menschen mit Gott, die Sühnplatte die Offenbarungsstätte Auslegern als Ne Imputation der Sünde auf das Thier ge- ^Gottes an den Menschen ist: so wird Alles, was sie berührt,