Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 36 (2.9.1884)
- Date
- 1884-09-02
- Page
- Seite 574 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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574 sich bei den ungarischen Wahlen, die sie doch nichts angchen, betheiligte." Ter nachsolgende Brief wurde diesbezüglich an den Figaro gerichtet und von demselben in seiner Nummer vom 5. Juli wicdergegeben. Paris, 3. Juli 1884. Herr Redacteur! Der Figaro vom 2. Juli hat einen Brief des Herrn Walter Vogt aus Wien veröffentlicht, in welchem Ihr verehrter Corrcspondent, während er die antisemitischen Agitationen in Ungarn tadelt, dennoch als Thatsache eine antisemitische Behauptung wiedergiebt, welche nicht im Mindesten begründet ist. Er ist eben getäuscht worden und wird uns gewiß für unsere Berichtigung Dank wissen. Die Alliance israelite universelle kümmert sich niemals um Politik; sie hat sich ganz im Wiedcrspruch mit den Behauptungen, welche Herr W. Vogt wiedergegeben, niemals in irgend einer Weise, sei es direct oder indirect, bei den letzten ungarischen Wahlen betheiligt, und cs ist ganz falsch, daß sie Hilfsgelder beigesteucrt habe, sei es für einzelne Candidaten oder politische Parteien. Dies sind Dinge, die ihrer Administration absolut fern liegen. Genehmigen Sie, re. Der Sekretär: Isidor Loeb. Rußland. Petersburg, 13. August. Der „Kijewljanin" veröffentlicht folgendes Eircularschreiben des Ministers der Volksaufklärung vom 27. Juli an den Curator des Kijew'schen Lehrbezirks: „Nach den in Kraft bestehenden Gesetzen sind die Juden, was das Ausenthaltsrecht anbetrifft, den übrigen Staatseinwohnern gegenüber beschränkt, indem sie außerhalb bestimmter Gouvernements, die ihnen zum Aufenthalt angewiesen sind, sich nur unter bestimmten, im Gesetz angegebenen Bedingungen niederlassen können. Denselben Beschränkungen unterliegen auch die Kinder der Juden. Aus den dem Ministerium des Innern zugehenden Berichten ist jedoch zu ersehen, daß Kinder jüdischer Eltern überall im Reiche in den Lehranstalten des Ressorts des Ministeriums der Volksaufklärung in gleicher Weise wie die Kinder von Personen anderer Confessioncn ausgenommen werden, ohne daß dabei in Betracht gezogen wird, ob die Lehranstalten in Gouvernements liegen, in denen den Juden der Aufenthalt gestattet ist. Dieses ist in mehrfacher Beziehung mit Unbequemlichkeiten verknüpt, indem einerseits Kindern mosaischer Confcssion die Möglichkeit geboten wird, in Gouvernements zu leben, in denen Juden der Aufenthalt nicht gestattet ist, andererseits in dieser Veranlassung die Eltern und Verwandten solcher Kinder häufig darum pctitioniren, in derselben Stadt mit ihren Kindern wohnen zu dürfen, um für deren Ausbildung bester sorgen zu können. Um diese unliebsamen Verhältnisse zu beseitigen, findet das Ministerium des Innern es für geboten, die Aufnahme der Kinder mosaischer Confession in Lehranstalten in Gouvernements, in denen Juden der Aufenthalt nicht gestattet ist. nur dann zu gestatten, wenn die locale Polizeibehörde schriftlich dazu ihre Erlaubniß giebt. Auf Grund des Gesetzes können Kinder mosaischer Confession in allen Krons- und Privatlehranstakten ausgenommen und unterrichtet werden, welche in Gouvernements liegen, in denen den Eltern solcher Kinder der Aufenthalt gestattet ist. Kinder mosaischer Confession, welche den Gymnasialcursus absolvirt haben, können auf ihren Wunsch in alle Universitäten. Akademien und höheren Lehranstalten des Reiches ausgenommen werden. In Anbetracht dieses bittet der Minister des Innern die Curatoren der Lehrbezirke, dahin zu wirken, daß in Lehranstalten Kinder mosaischer Confession nur nach vorheriger Verständigung mit der localen Polizeibehörde ausgenommen werden. Turek, 12. Aug. (Privatmitth.) Das in Petersburg in jüdischem Jargon erscheinende „Jüd. Volksblalt" bringt aus Odessa folgende sensationelle Nachricht, die ihm angeblich von mehreren wohlinformirten Correspondenten mitgetheilt worden sein soll. Der Odefsaer Banquier Perikles Fedorowitsch Rodokanacki, welcher in Bessarabischen Gouvernement 24,OUO Dessjatinen Land besitzt, hat sich entschloffen, dasselbe zum Zweck der jüdischen Colonisation abzugeben und schließt mit jüdischen Familen, welche geneigt sind, dortselbst Ackerbau zu betreiben, unter folgenden Bedingungen Contracte ab: Er giebt jeder jüdischen Familie 15 bis 20 Daffjatinen Land auf 36 Jahre zum Ackerbau ab, dazu 600 Sashen zum Bau von Wohnungen. Die ersten 2 Jahre haben die Colonisten gar nichts zu zahlen und erst vom 3 Jahre angefangen 3 Rbl. per Dessjatine. Die Wohnungen sind die ersten 12 Jahre von allen Abgaben frei, wo dann ein bestimmter Betrag jährlich gezahlt werden soll. Holz und alleanderen Baumaterialien erhalten die Ansiedler umsonst. Außerdem gewährt Herr P. F. Radokanacki jeder sich ansiedelnden Familie eine Anleihe bis 1000 Rubel gegen 5°/0 Zinsen zur Rückzahlung im Verlause von 36 Jahren. Das genannte Blatt schließt diese Nachricht mit folgendem Wunsche. — Gebe Gott, daß sich ehrliche Leute finden, die es mit dem Ackerbau ernst meinen, denn solch ein edler Mann wie Herr P. F. Radokanacki ist selten zu finden. Möge er für seine Wohlthaten an seine Glaubensbrüder in einer so bedrängten Lage, in der sie sich gegenwärtig befinden, vom Allgütigen gesegnet werden. Es heißt, daß dieses Project vom Ministerium bestätigt werde. —; — Die Zählung der jüdischen Bevölkerung welche gegcnj luintig in Warschau und Lodz vorgenommen wird, er-