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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-09-02 · Heft 36 (2.9.1884) · p. Seite 572

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 36 (2.9.1884)
Date
1884-09-02
Page
Seite 572 (sequence 8)
Language
German
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572 beziehungsweise deren Amtshandlungen unter die im § 132 i R.-Stc.-Ges.-Buches fiixirtcn Kategorien fallen. Gedachter! Paragraph lautet, wie folgt: Wer unbefugt sich mit Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt, oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mark bestraft. Stuttgart, 15. August. (Privatmitth.) Nach der neuesten Schulstatistik werden die höheren Mädchenschulen Württembergs von 2795evang., 188 katholischen und 349 israelitischen Schülerinnen besucht, was daher rührt, daß in den drei großen Stadtgemeinden Stuttgart, Ulm, und Heilbronn die Mädchen wegen Mangels einer israelitischen Volksschule die höheren Mädchenschulen besuchen. In den nächsten Tagen erscheint hier bei Levy und Müller die 1. Lief, der „Geschichte der Erziehung und des Unterrichts bei den Israeliten, mit einem Anhang: Bibliographie der jüdischen Pädagogen", von B. Straßburger, Lehrer in Buchau a. F. Dem Vernehmen nach findet im Laufe des kommenden Herbstes die Feier des 50jährigen Amtsjubiläums des hiesigen Kirchenraths Dr. Wassermann hier statt. Oesterreich-Ungarn. Pest, 12. August. Die Affaire der Zala-Lövöer antisemitischen Unruhen langte heute bei der k. Tafel zur Ber- Handlung. Die Unruhen fielen, wie bekannt, am 26. und 27. August v. I. vor, bei welcher Gelegenheit die Läden von neun jüdischen Kaufleuten erbrochen, die darin gefundenen Waaren entweder verschleppt oder vernichtet wurden. Der angerichtete Schaden wurde von den beschädigten Kaufleuten auf 17 000 fl. veranschlagt. Die eigentlichen Urheber der Krawalle konnten nicht ausfindig gemacht werden, doch läßt sich — wie Referent Edmud Redeczky bemerkte — daraus, daß die Angeklagten das Borgefollene nicht nur für eine erlaubte Sache hielten, sondern die jüngeren Theilnehmer an den Krawallen sich sogar auf eine behördliche Bewilligung beriefen, mit Recht schließen, daß die eigentlichen Urheber intelligente Elemente waren. Die Zala-Lövöer Exzedenten, die von maskirten Individuen angeführt wurden, griffen die Läden der jüdischen Kaufleute, mit Beilen, Hauen und Gewehren bewaffnet, an. Der delegirte Budapester Gerichtshof fand nur zwei der Angeklagten des Verbrechens des Aufruhrs nach den §§. 153 und 155 St.-G. schuldig und verurtheilte dieselben zu je 2 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Amtverluft, die Uebrigen aber wegen des Verbrechens, beziehungsweise Vergehens des Diebstahls zu 0 Monaten Kerker, beziehungsweife zu 6 Monaten Gefängniß, zwei aber wegen schwerer körperlicher Verletzung zu je 9 Monaten Kerker. Dieses Uriheil, gegen welches sowohl die Berurtheilten, als auch der Staatsanwalt appellirten, wurde von der k. Tafel zum Theile abgeändert, indem sie die Strafe von zwei Angeklagten, die ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf je ein Monat Gefängniß herabsetzte und drei der Augeklagten, die von der ersten Instanz der Hehlerei schuldig gesprochen worden sind, bloß wegen Vorschubleistung verurtheilte. Im Uebrigen wurde das erstinstanzliche Urtheil bestätigt. Pest, 12. August. (Privatmitth.) Es ist geradezu unglaublich, welche Hirngespinnste in den Köpfen der Antisemiten ' spuken und welche Mittel sie anwenden, um das leichtgläubige Volk für ihre Zwecke zu gewinnen. Ein Advokat in Fünf, kirchen, Dr. Ignatz Dietrich, der sich Doktor der Philosophie und der Rechte unterzeichnet, hat an den Fünfkirchner Central- Wahl-Ausschuß ein gedrucktes Schriftstück gerichtet, in dem er das Gesuch stellt, der Central-Wahl-Ausschuß möge alle Juden aus der Wählerliste streichen. Der Herr Doktor motivirt sein Gesuch mit der Behauptung, daß es kein Gesetz in Ungarn gäbe, welches den Juden das Wahlrecht ertheilt, da das Emanzipationsgesetz nur von der vollkommenen Gleichberechtigung der Israeliten spreche, die Israeliten aber schon seit Jahrtausenden ausgestorben seien. Was sich heutzutage Israelit nennen, sei nur Jude und von dem Bürgerrechte der Juden sei in den ungarischen Gesetzen kein Wort erwähnt. Dabei insinuirt er Franz Deak die niederträchtigste Heuchelei: Der Weise der Nation habe in dem Emancipationsgesetz mit Hinweis darauf, daß es nicht von den Juden spreche, einfach ignoriren können. Pest, Aus Tißa-Eßlar wird gemeldet, daß dort am 15. d. M. in bis jetzt unerklärlicher Weise in den Tennen des Josef Lichtmann Feuer ausbrach, welchem große Getreidevorräthe zum Opfer sielen. Pest, im August. (Privatmitth.) Die hiesige Universität wurde im Studienjahre 1883—84 im 1. Semester von 1612 Juristen, 1156 Medicinern und 278 Philologen, im 2. Semester von 1449 Juristen, 1073 Medicinern und 247 Philologen besucht. Davon gehörten der jüdischen Confession an im 1. Semester 34,57", 0 und im 2. Semester 35,54°/0 und zwar 23,88°'» bezw. 24,91°/0 Juristen, 53,37° 0 bezw. 53,49°/» Mediziner und 18,35° » bezw. 19,84°/» Philosophen. Man sieht, daß bei der Erfolglosigkeit einer Anstellung im Staatsdienste oder als Gymnasiiallehrer die jüdischen Studirenden sich wieder zumeist der Medicin zuwenden. Der Außfchuß der hiesigen ifrael. Gemeinde hat die Einrichtung getroffen, daß jenen israelitischen Eltern, welche Werth darauf legen, daß ihre Kinder Zöglinge der hauptstädtischen Volksschulen, außer dem gewöhnlichen Religionsunterrichte sich auch ausreichende Kenntnisse in der hebräischen Sprache, dem Urtext der Bibel und der jüdischen Gebete aneignen, zur Erreichung dieses Zweckes Gelegenheit geboten

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