Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 36 (2.9.1884)
- Date
- 1884-09-02
- Page
- Seite 571 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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571 trotz der Verfassung, welche allen Rumänen gleiche Rechte gewährt! Wahrlich die „Times" hat nicht so Unrecht, wenn sie bemerkt, daß es der rumänischen Regierung gelungen ist, die Politik der Ferdinand und Jsabella in Europa am Ende des neunzehnten Jahrhunderts wieder ausleben zu machen, nicht durch ein unmittelbares Austreibungs-Edikt, sondern durch Schaffung gesetzmäßiger Beschränkungen, welche darauf hinauslaufen, daß die Juden Rumäniens, um nur den nothwendigsten Lebensunterhalt erwerben zu können, das Land verlassen müßten. Selbst Diejenigen, welche angesichts der ungerechten und schändlichen Behandlung der Juden Rumäniens ihr Rechtsbewußtsein, aus welchen Gründen es auch sei, zum Schweigen zu bringen entschlossen sind, werden doch zugeben müssen, daß die rumänische Regierung sich in keineswegs würdiger Weise ihren vertragsrechtlichen Verpflichtungen entzogen hat." — Wir möchten hinzufügen, daß die Politik der rumänischen Regierung gegen die Juden viel ärger, viel teuflischer ist als die Ferdinands und Jsabella's. Diese haben offen und unumwunden ein Berbannungsdekret erlaffen, während die rumänische Regierung die Juden nicht sortläßt und sie durch Aushungern vernichtet. Dagegen möchten wir fragen, zu welchem Zwecke die „Franks. Ztg." tendenziösen Schmähartikeln des Stöcker'schen „Reichsboten", der sonst so wenig gelesen wird, eine weite Verbreitung in ihrem Leserkreise verschafft, noch dazu wenn diese Artikel nichts als antisemitische Aufschneidereien enthalten? Tessin, (Meckleub. Privatmitth.) 19. Aug. Es kommt jetzt immer mehr ans Licht, welche Elemente der Anlisemitismus beherbergt; mancherlei Hefe der menschlichen Gesellschaft hat sich unter feme Fahne begeben. Eine Bestätigung fand ich in Nr. 190 der „Eisenbahn-Zeitung". In derselben bringt eine Correspondenz aus Hamburg folgende Notiz: „Tie Anwesenheit Stöckers in London hat ein tragisches Nachspiel, gehabt. Im vorigen Herbst war der hiesige Gerichtsschreiber Gramm mit unterschlagenen Geldern nach London geflüchtet, wo er eine Zett lang die Früchte seines Verbrechen» in Ruhe genoß. Die Anwesenheit Stöckers veranlaßte den Flüchtling, sich aus dem Dunkel seines Aufenthaltes hervorzuwagen und in antisemitischen Versammlungen das große Wort zu führen. Auf der Tribüne erkannte ihn jedoch ein aus Hamburg gebürtiger Jude, der feine hier lebenden Verwandten auf den sauberen Demosthenes aufmerksam machte. Diese wandten sich sodann an die Polizei, welcher es vor einigen Tagen auch wirklich gelang, den Flüchtling in London aufzugreifen und hierher zu bringen." Vielleicht geben sie diesen Vorfall in Ihrer Zeitung wieder. Allerdings ist diese Gesellschaft nicht würdig, daß man ihrer nur gedenkt, allein es giebt gar Viele, die eine so bodensose Niedertracht, wie wir sie hier gewahren, nicht für möglich halten und darum der Antisemiten-Partei eine gewisse Existenzberechtigung nicht ganz absprcchen wollen; diesen müssen durch Vorführung solcher Geschehnisse die Augen geöffnet werden. In Berlin feuert man einen Schuß ab und ruft aus: das haben die Juden gethan! haut sie tobt! In Neustettin wirft man mit Steinen und ruft ebenfalls: das waren die Juden! Eine Hamburger Zeitung wagte bei dieser Gelegenheit die sarkastische Bemerkung: Es waren wohl die Steine, welche den armen gepreßten Juden vom Herzen fielen, als sie die Freisprechung ihrer unschuldig angeklagten Glaubensgenossen vernahmen. Es muß übrigens immer und immer wieder constatirt werden, daß diese Gesellschaft längst und spurlos von der Bildfläche verschwunden wäre, wenn sie nicht von vielvermögender Seite mit bedeutenden Mitteln unterstützt worden wäre. Mögen diese Hilfsquellen heute noch fließen, wir vertrauen unserer gerechten Sache und der göttlichen Vorsehung, die in ihrer Langmuth da» Lasier wohl eine Zeit lang duldet, seinen Sturz und Untergang nur um so sicherer vorbereiten und eintreten läßt. Ihre Bemerkungen über den jüdischen Gottesdienst, resp. den Gottesdienst der jüdischen Jugend haben die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Möge man nun den großen Fehler, den man beging, die Gemeinde mundtodt zu machen, einsehen und gut machen'). G. F. Aus der Prov. Posen, im August. Die „Pos. Ztg." schreibt: Die Thätigkeit eines Schächters ist nach israelitischem Kultus eine amtlich-privilegirte. Dieselbe besteht darin, daß der Schächter die Schlachtung der zum Verzehr bestimmten Thiere, sowie das Zerlegen derselben nach vorgeschriebenem, von der gewöhnlichen Methode abweichendem Ritual bewirkt, und das geschlachtete Thier dann auf dessen Beschaffenheit hin (besonders bezüglich der Lungen) untersucht, um es demnächst, je nach Befund, als einwandsfrei zu erklären, oder als nicht für den Genuß geeignet zu beanstanden. Der Schächter einer Korporation wurde durch Beschluß der israelitischen Gemeinde zu E. seines Amtes entsetzt, fuhr aber trotzdessen fort, die Funktion eines Schächters zu verrichten. Er wurde deshalb, wegen unbefugter Ausübung eines „öffentlichen Amtes" unter Anklage gestellt, indeß freigesprochen. Das Reichsgericht hat durch Urtheil vom 13. März 1664 diese Freisprechung durch Verwerfung der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision bestätigt, ausführend, daß nur die mittelbaren oder unmittelbaren Beamten des Staates, 1) Wir bemerken, daß wir schon 1845 dieselben Bedenken geäußert, ja auch den Versuch, die hcbr. Gebete in Respousen abzulheilen, mit Erfolg gemacht, aber damals waren die Gemeinden noch nicht zu wirklichen Reformen geneigt; deutsche Predigt und der Wegstrich! einiger Piutim genügte ihnen. Redaktion.